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Beiträge: 1 442

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21

Sonntag, 7. Januar 2007, 11:50

das ist doch genau wie mit den Abgasanlagen wo die Silencer nur geschraubt sind. Drin erlaubt raugenommen nicht, nur das man dazu aussteigen muss ;)

Spezi

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22

Sonntag, 7. Januar 2007, 12:21

@fast_wrx


TÜV-konform wird die Sache nur, wenn das BOV nicht nur mit einem Dreh vom legealen in den illegalen Modus versetzt wird.
Deshalb glaube ich nicht an eine Eintragung.......zumindest nicht in D und A.



@Nordlicht

genauso ist es eigentlich auch mit den Silencern in den ESD´s...normalerweise muss der Silencer mindestens mit nem Schweißpunkt fixiert sein um TÜV-konform zu sein.
Weiß nicht wie die Jungs bei meiner Abgasanlage das mit der Schraube druchgebracht haben...aber egal, ist ja eingetragen. =)
(Obwohl das auch kein Freibrief mehr ist.....)


@all

normalerweise bin ich auch für getüvte Teile, aber in dem Fall tue ich dem Motor was Gutes, da es keinen Sinn macht, beim Gaswegnehmen, den Lader gegen eine geschlossene Drosselklappe arbeiten zu lassen...ausserdem nervt das Geruckel beim schnellen Gaswegnehmen und so schont es den Antrieb.
Und auch das Ansprechverhalten des Motors ist sehr viel besser geworden.
Nachdem dieses Teil aber keine sicherheitsrelevante Funktion übernimmt, ist mir in diesem Fall der Segen des TÜV´s egal.
Bei Reifen, Fahrwerk und Bremse etc. bin ich da ganz anderer Meinung. (schon aus Haftungsgründen und evtl. Regress der Versicherung)
Genauso sehe ich die Sache mit dem Silencer meines Auspuffs......der liegt unterm Fahrersitz ganz gut und wird geschont. 8)


Ciao


Alex.



@Torino


hast mich schon verstanden, da gehen wir ja konform. :D
Übrigens ist mein Felgenprojekt gestartet........mal schauen was der TÜV dazu sagt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Spezi« (7. Januar 2007, 12:22)


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23

Dienstag, 9. Januar 2007, 12:33

missbaruch

das find ich aber jetzt echt funny :gruebel:

hat hier einer n bild vom gutachten vom dtc oder tüv oder
n bild einer allgemeinen betriebserlaubnis??

ich kanns einfach nicht glauben das sowas legal is :D

die missbrauchsgefahr ist ja entsprchen hoch und die rennleitung
wäre mit sowas niemals einverstanden .
das da n teil verbaut is das mit einem handgriff die betriebserlaubnis
ders fahrzeug erlöschen lässt

aber vielleicht geschehen doch noch wunder =) :gutso:

greez swisscruiser
hubraum lässt sich nur mit hubraum ersetze

zuviel leistung gibt es nicht nur zu wenig :-)

Palsony77

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24

Dienstag, 9. Januar 2007, 20:28

Das Teil gibts es bei Chip-Racing auch für 780Fr. wobei es steht nichts von einem DTC Gutachten


MFG Sony

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25

Dienstag, 9. Januar 2007, 20:31

hi

das kann sein aber maxspeed wierd da extra ein gutachten erstellt haben. das heiss es wierd noch was teurer da das gutachten nicht gerade billig war !


GT Kombi

Spezi

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26

Dienstag, 9. Januar 2007, 20:42

@GT Kombi

Wenn es für diese BOV ein Gutachten gibt, dann kann man davon ausgehen, daß Maxspeed Nacktfotos von der Frau des Prüf-"Inschinöhrs" hat........... :D

Wer gut schmiert, der gut fährt......was aber nix hilft, wenn ein anderer Prüfer die Sache für regelwidrig hält......und deshlab das Auto aus dem Verkehr nimmt.


Ciao

Alex.

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27

Dienstag, 9. Januar 2007, 20:50

hi Spezi

also was sie haben das DTC ihnen ein gutachten erstellt haben weis ich nicht aber was soll der prüfer sagen ! DTC hat das geprüft und ist für den Strassenverkehr zugelassen. :s_hoff: und wieviel schmiergeld da geflossen ist oder so kann ich nicht sagen. hauptsache eintragung. Wenn die wierklich von dtc abgenommen worden sind dann werden sie auch welche verkaufen da es nicht mehr strafbar ist sie einzubauen jetzt ist es dann nur noch strafbar wenn es offen gefahren wierd.
so stelle ich mier das vor offen verboten und geschlossen erlaubt.
und wenn es missbraucht wierd dann muss jeder selber die konsequentzen tragen. :P


GT Kombi

raki

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28

Dienstag, 9. Januar 2007, 21:13

Hallo,
also ehrlich gesagt, glaube ich nicht mal, dass beim Betrieb des BOV´s im geschlossen Zustand, eine Veränderung des Fahrzeuges vorliegt, welche die Vorraussetzung für das Erlischen der Betriebserlaubnis nach §19 darstellt. Das Teil ist weder laut, noch gefährlich, noch ändert es irgendwelche Abgaswerte, sondern hat die selbe Funktion, wie das Original. Meiner Meinung nach, ist der Betrieb des Teils auch ohne Gutachten legal, oder etwa nicht???

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29

Dienstag, 9. Januar 2007, 21:23

hi

ja das kann auch sein aber bei uns sind die Freundlichen an der Strasse wenn sie sowas sehen schon auf 100 da sie mal gelernt haben wie das orginale aussieht aber das es eine änderung gegeben hat wiessen meistens nicht alle. und so kann man ihnen ein prüfbericht hin halten und da können sies nachlesen oder rum telefonieren.
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
will ja den Freundlichen nicht was unterstellen aber....

GT Kombi

30

Mittwoch, 10. Januar 2007, 00:57

Naja, ich bin da immer noch skeptisch, geschlossene sind so und so erlaubt auch ohne Gutachten, offene meiner meinung nach nicht, viele firmen verbauen auch geschlossene die die selbe funktion erfüllen, aber mal ehrlich, wer baut die teile schon wegen der funktion ein wenns so schön zisch zisch macht =) ..das GFB kostet übrigens 569,24 € !

Mfg
Sven

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31

Mittwoch, 10. Januar 2007, 07:39

Noch mal zum Mitschreiben:
Geschlossene BOVs kann man aus technischer Sicht eingetragen belommen. Verstellbare nie! Ganz einfach weil man es von zu nach offen (Nie erlaubt) jederzeit umstellen kann. Da können die noch so tolle Gutachten haben. Die sind alle wertlos. Um im Endeffekt zählt nicht was ihr mit viel Vitamin B eingetragen bekommen habt, sondern was der Gutachter sagt, zu dem die Karre geschleppt wird, wenn ihr angehalten werdet. (Überspitzt ausgedrückt)

Spezi

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32

Mittwoch, 10. Januar 2007, 08:16

@Sven


ich habe bei GP grad mal rund 440 Euro inkl. Einbau bezahlt........für das GFB Stealth FX

Oder ist der von Dir genannte Preis für das elektr. verstellbare BOV??? Das könnte passen.

Ciao


Alex.

33

Mittwoch, 10. Januar 2007, 09:39

Jo, für das elektrische exklusive Einbau!!! Wobei ich mir eigentlich schon mal Gedanken gemacht hab was dass im Grunde bringen soll.. offen trotzdem verboten, geschlossen auch so erlaubt :o)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »$ven!« (10. Januar 2007, 09:41)


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34

Mittwoch, 10. Januar 2007, 10:33

Zitat

Original von $ven!
Jo, für das elektrische exklusive Einbau!!! Wobei ich mir eigentlich schon mal Gedanken gemacht hab was dass im Grunde bringen soll.. offen trotzdem verboten, geschlossen auch so erlaubt :o)


Wohl wie einer schon angedeutet hat... damit du den Wisch vorzeigen kannst, weil es glaub wesentlich einfacher ist mit nem Wisch den Streifenhörnchen klar zu machen, dass das BOV geschlossen eingebaut erlaubt ist.

Ansonsten kann es ja heissen vom gestreiften: Eingebaut, nicht originooaal, ich fang mal mit dem Rapport an...

35

Mittwoch, 10. Januar 2007, 11:05

Ja, super Idee, dann kauft sich das jetzt einer und kopiert den wisch 200x für die User.. dann ist das Prob mit den BOV´s gelöst...


Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Ich finds quatsch..

Mfg

Sven

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »$ven!« (10. Januar 2007, 11:07)


36

Mittwoch, 10. Januar 2007, 16:42

Was ich mich aber jetzt viel mehr frag ist dass mit der zulassung, ich hab nen bekannten der hat nen supra, und war vorher grad bei ihm. Der hat das offene BOV tatsächlich eingetragen..steht sogar noch offenes mit drin.. das wäre mal eher interessant :o)

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
will auch sowas haben :o(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »$ven!« (10. Januar 2007, 16:43)


Sevi

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37

Freitag, 12. Januar 2007, 13:28

Hi,

ich stimme Oma voll zu! So ists nun mal!

Aber wo ist das Problem? Was die Rennleitung nicht hört....sie´s nicht stört.... 8)

So habs ich es gemacht...wie schon in dem andern Thread geschrieben....in der Stadt zu (hier ist´s zu grün) und nach den Stadtmauern auf.

Bin in meinem schwarzen WRX knapp nen dreiviertel Jahr mit dem Teil rumgedüst. :tongue:

Grüßle Sevi

Monkey

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38

Sonntag, 14. Januar 2007, 01:46

Hier kam jetzt schön öfters die Frage durch, warum so ein offenes BOV verboten ist.
Dies soll wohl am Geräuschpegel und der ausströmenden Luft liegen. Denn die Luft die übers BOV ins Freie geblasen wird ist etwas "ölig". Also enthält zumindest Spuren davon.
STI MY02 / WRX MY01 Wagon
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39

Sonntag, 14. Januar 2007, 02:21

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Was ist das eigentlich für ein Titel für den Thread: GFB Blow Off Valve Valve (...)

Ist das sowas wie: die la ola Welle oder DIN-Norm??

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Omawari_San« (14. Januar 2007, 02:22)


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40

Sonntag, 14. Januar 2007, 02:29

Nee, eher so was wie das ABS System oder LSD doors...