Hi Andi,
Ein BOV kann wahrscheinlich nur eingetragen werden, wenn es ein rezirkulierendes ist... denn sobald sich aus der Montage eine Aenderung der Akustik ergibt (Mehrgeraeusch), bzw. aus dem Motorkreislauf irgendwo ein Gas abgelassen wird, dass nicht(!) aus dem Auspuff kommt, bist du ziemlich sicher im "dubiosen" Bereich.
Und das wird auch (bis auf die klassischen TUEV'ler mit 2 zugedrueckten Augen wie z.B. Dr Tuning-TV (der auch mal Stabis von Whiteline eingetragen hat)) normalerweise kein offizieller Pruefer durchlassen...
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StVZO § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(...)(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das
Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
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Andererseits findet man in der STVZO keinen Paragraphen, der sich dahingehend auslaesst, dass ein BOV eintragungspflichtig ist (ausser natuerlich das Totschlagargument, dass das BOV ja nicht Teil der Fahrzeug-ABE ist, und daher als Aenderung angegeben werden muss... aber ein K&N Tauschfilter kann ja auch bemaengelt werden => Stichwort: Nachweis der Zulaessigkeit fehlt
)
Gruss,
Jan
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