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drischnie

SIGTC Arbeitskreis Teile

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1

Sonntag, 12. Dezember 2004, 18:08

Suche BOV/TÜV Thread...

Wir hatten doch vor geraumer Zeit hier mal einen Thread am laufen
wo es um BOV und TÜV usw. ging. In diesem Thread stand genau der § drin
warum es in Deutschland verboten ist ein offenes BOV zu fahren.
Weiss jemand wo dieser Thread geblieben ist? Ich finde ihn nicht mehr.
Es geht nämlich darum das ein Bekannter von mir sich ganz sicher ist das
es nicht verboten ist sowas eingebaut zu haben, naja und ich wollte ihn nun
eines besseren "belehren"


Wer den "BRIGHT"-Knopf nicht ehrt, ist den Turbo nicht wert...

vonderAlb

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2

Sonntag, 12. Dezember 2004, 19:16

Evtl <u>dieser</u> hier?

Da wird aber nur über die Schweizer Zulassung gesprochen.

Andreas
Andreas

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drischnie

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3

Sonntag, 12. Dezember 2004, 20:04

Mmmhh, nee dieser war es nicht, schade.



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4

Montag, 13. Dezember 2004, 11:25

Ist jetzt zwar OT, aber:
Laut Tüv muss es nicht eingetragen werden (ist also erlaubt), da es nicht die Leistung des Motors verändert. So hat es mir der Prüfer zumindest gesagt.


gruß
der Christian


geändert von: Chri-STI-an on 13/12/2004 11:26:16

drischnie

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5

Montag, 13. Dezember 2004, 21:16

Also ist es nun wirklich erlaubt oder nicht???
Weiss da jemand was genaueres? Sonst rufe ich morgen mal beim TÜV an.
Schade das der Thread nicht mehr zu finden ist, denn wurde auch der
Briefverkehr mit dem TÜV zwecks BOV gepostet...


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6

Dienstag, 14. Dezember 2004, 08:16

Wie gesagt, ich wollts eintragen lassen und er sagte dass ich dass nich brauche!
Also frage ich nicht mehr.
Bernd_GT hatte mal das gleiche mit dem Österreichischem Tüv gepostet.



gruß
der Christian

StukkiAlex

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Dienstag, 14. Dezember 2004, 10:55

@drischnie: ruf doch mal an & lass dir das ganze dann schriftlich bestätigen wenn es nicht eingetragen werden muss...

alex

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drischnie

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8

Dienstag, 14. Dezember 2004, 20:46

ok das werde ich mal tun


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AndiW

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9

Dienstag, 26. Juli 2005, 12:21

Aus aktuellem Anlass:

Wer ein offizielles Schriftstück (z.B. Eintragung im FZ-Schein) über ein BOV hat,
bitte an den AK-Teile schicken!

fg Andi

Der Club braucht Deine Hilfe!
Sende Kopien Deiner Gutachten an den AK-Teile!
Jetzt!

palmaxgt

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10

Dienstag, 26. Juli 2005, 13:18


Hi Andi,

Ein BOV kann wahrscheinlich nur eingetragen werden, wenn es ein rezirkulierendes ist... denn sobald sich aus der Montage eine Aenderung der Akustik ergibt (Mehrgeraeusch), bzw. aus dem Motorkreislauf irgendwo ein Gas abgelassen wird, dass nicht(!) aus dem Auspuff kommt, bist du ziemlich sicher im "dubiosen" Bereich.

Und das wird auch (bis auf die klassischen TUEV'ler mit 2 zugedrueckten Augen wie z.B. Dr Tuning-TV (der auch mal Stabis von Whiteline eingetragen hat)) normalerweise kein offizieller Pruefer durchlassen...

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>
StVZO § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(...)(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Andererseits findet man in der STVZO keinen Paragraphen, der sich dahingehend auslaesst, dass ein BOV eintragungspflichtig ist (ausser natuerlich das Totschlagargument, dass das BOV ja nicht Teil der Fahrzeug-ABE ist, und daher als Aenderung angegeben werden muss... aber ein K&N Tauschfilter kann ja auch bemaengelt werden => Stichwort: Nachweis der Zulaessigkeit fehlt )

Gruss,

Jan

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Jan :s_dafuer:

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2-bias

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11

Dienstag, 26. Juli 2005, 23:13

Ein Namensvetter mit seinem Supra hat auch eins (HKS) und könnte es eintragen lassen, aber wayne interessiert es in D?
Profil, Bremsleistung, sperrige Teile und Tüv sind auf jeden Fall wichtiger.

MfG
2-bias
VG
2-bias

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