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Aleks_WRX_STI

Anfänger

  • »Aleks_WRX_STI« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2

Registrierungsdatum: 14. Juli 2011

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1

Mittwoch, 8. August 2012, 11:59

Werksgarantie erlischt, wenn das Fahrzeug von seiner ursprünglichen Konstruktion abgeändert wurde.

Hallo liebe Forum Mitglieder. Ich bin schon zwar seit längerem registriert aber heute schreibe ich zum ersten mal ins Subaru Community.

Ich habe mir letztes Jahr einen WRX STI gegönnt und bin auch sehr zufrieden. Doch als ich meinen Verkäufer von der Subaru Garage gefragt habe, ob er mir eine Maxspeed R1 Auspuffanlage Montieren kann, sagte er:" sobald die Auspuffanlage dran ist erlischt die Werkgarantie!" :traurig: :thumbdown:

Dann habe ich noch gefragt, ob es irgendeine andere möglichkeit gäbe? Wie zum beispiel, eine von STI speziell angefertigte Auspuffanlage die für das Model gemacht worden ist? :confused: Da sagte er mir:" Nei gits nööd!" :vermoebel:
Ich verstehe dass nicht! ;( Möchte doch nur eine andere Auspuffanlage darunter haben, damit sich mein WRX STI noch brutaler anhört.

Na gut, dann dachte ich mir, vielleicht fragst du einfach mal Subaru Schweiz. Die müssen es ja wissen was geht... der letzte und vernichtende Satz von Subaru Schweiz:"Werksgarantie erlischt, wenn das Fahrzeug von seiner ursprünglichen Konstruktion abgeändert wurde." Ich muss zugeben, dass klingt schon sehr logisch... aber warum Fahren andere Leute mit dem selben Modell mit ner anderen Auspuffanlage?! Ist bei denen die Werksgarantie egal? Dass wäre doch verrückt?! :wacko:

Ich habe einen WRX STI MY11 SEDAN und meine frage ist an euch: Habt Ihr oder Hast du das selbe Modell mit einer anderen Auspuffanlage? wenn Ja, konntest du die Werksgarantie beibehalten?

Freue mich über jede Antwort

Gruss Aleks

daddy

Fömi im Impreza GT Club

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2

Mittwoch, 8. August 2012, 12:38

Na ja, vom "Verstand" her kann es lediglich zu einem "relativen" Garantie-Verlust kommen, nämlich dann, wenn die -berühmte- Kausalität
herleitbar wäre. Dieses wäre sicher kaum der Fall, wenn etwa die Klima-Anlage kollabiert.

Aber auf jeden fall streitbehaftet wäre die Sache schon, es sei denn, -wie früher- bietet Subaru in seinem Teileprogramm einen Sport-ESD an. Dann würden die sich natürlich hinterher nicht auf "Ätsche-Bätsche" zurückziehen wollen, wenns den eigentlichen Motor erwischt.

Aber "Verstand" hilft letztlich weniger, wenn es um -figelinsche- Juristerei geht, gelle @Lukas_WRX:

creative

Fömi im Impreza GT Club

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3

Mittwoch, 8. August 2012, 12:46

Beim Hätch hätte man vielleicht über den deutschen Importeur weiterschauen können. Für den Hätch gibts nämlich von Subaru Deutschland eine andere Auspuffanlage. (mit dem Zusatz: [E]=Artikel europaweiter Herkunft)

Für den Sedan gibts leider in D und in CH keine Zubehör Auspuffanlage vom Werk.... (vielleicht aber in anderen EU Ländern? )


Edith flüsterte mir gerade zu, dass sie nicht weiß ob Subaru Schweiz sich überhaupt für EU-weite Artikel aus dem Subaru Konzern interessiert......

4

Mittwoch, 8. August 2012, 13:10

Schlussendlich kommt es auf einen gesunden Menschenverstand an und auf den Garagisten. Die Subaruvertretung wo mir das Auto verkauft hat sagte mir das die Garantie erlischt, weil ich andere Felgen montieren wollte, lange Rede kurzer Sinn habe die Garage gewechselt :zwinker:
Die neue Garage sieht das alles ganz anderst somit hat er auch einen neuen Kunden gewonnen und es ist eine win win situatuion für beide. :D

Runeflinger

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5

Mittwoch, 8. August 2012, 13:15

*schwenkt mit dem Zeigefinger*

Liebe Clubbies, denkt an den Unterschied zwischen (zwingender gesetzlicher) Gewährleistung und FREIWILLIGER Garantie des Herstellers.

Letztere kann der Hersteller so ausgestalten wie er will, gerade weil sie freiwillig ist. Insofern kann er sie auch davon abhängig machen, dass keine anderen AGA druntergeschraubt werden, sie nur für grün-rot karierte Autos gilt oder nur, wenn der Eigentümer bei Ablieferung ein Ständchen auf dem Alphorn bringt.

Letzteres würde ggf. kritische Medienberichte provozieren, aber, was ich sagen will:

Im Grundsatz ist der Hersteller im Rahmen der freiwilligen Garantie frei, Bedingungen aufzustellen.

bitte mal hinter die Ohren schreiben ;)
"Der [WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius
- Fun: JDM '05 Impreza WRX STI Spec C
- Alltag (Sommer): 2023' Subaru BRZ
- Alltag (Winter): 1990' Mitsubishi Galant EXE
- Trailer + Gepäck: JDM '04 Forester STI
- Youngtimer: XT, '92 Brumby, '87 Mitsubishi Galant

Runeflinger

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6

Mittwoch, 8. August 2012, 13:19

Schlussendlich kommt es auf einen gesunden Menschenverstand an und auf den Garagisten. Die Subaruvertretung wo mir das Auto verkauft hat sagte mir das die Garantie erlischt, weil ich andere Felgen montieren wollte, lange Rede kurzer Sinn habe die Garage gewechselt :zwinker:
Die neue Garage sieht das alles ganz anderst somit hat er auch einen neuen Kunden gewonnen und es ist eine win win situatuion für beide. :D


Dann drück ich Dir mal die Daumen dass Du Dir im Ernstfall nicht ein Ei drauf pellen kannst.

Was eine Garage sagt, garantieschädlich zu sein oder nicht, ist für Subaru, die die Garantie gewährt, egal. Subaru wird sich an die eigene Garantiezusage halten müssen und nur an die.

Eventuell macht sich die Garage Dir gegenüber haftbar, wenn Sie garantierelevante Aussagen macht, die über den tatsächlichen Umfang der Garantie hinausgehen. Aber im Grundsatz braucht das Subaru nicht zu stören, wenn eine Garage, Privatverkäufer oder sonst ein Dritter irgendwelche Aussgaen zur Garantie trifft...

Gruß Reunflinger
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Carver

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7

Mittwoch, 8. August 2012, 13:25


... lange Rede kurzer Sinn habe die Garage gewechselt :zwinker: Die neue Garage sieht das alles ganz anderst somit hat er auch einen neuen Kunden gewonnen und es ist eine win win situatuion für beide. :D


So siehts aus und einen besseren Tip kann man dem Aleks ned geben. Mit seiner Garage wird er nicht froh. Die sollen weiter Forester verkaufen...

Aleks, jetzt noch Clubmitglied werden und heikle Fragen im Internen Forum oder auf Treffen unter Ausschluss der im Internet mitlesenden Öffentlichkeit diskutieren und alles wird gut.

8

Mittwoch, 8. August 2012, 13:43

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
@Runeflinger: Keine Angst es ist nicht alles heisse Luft und bla bla habe es schriftlich falls er im Ernstfall zufällig Alzheimer grüssen lässt :zwinker:

Trashmaster

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9

Mittwoch, 8. August 2012, 13:54

1. Schraube die Anlage ran die dich glücklich macht.
2. Behalte die original Abgasanlage
3. Wenn irgendetwas innerhalb der Garantiezeit ist, schraub einfach wieder die alte ran (oder lass es bei ner freien Werkstatt machen).
4. Und bring den Subaru dann zur Werkstatt die den Garantiefall bearbeitet.
5. Nach der Reparatur --> einfach wieder deine Traumalnage rausschrauben.

So viel Arbeit ist das wirklich nicht eine Abgasanlage zu monietren und wenn man bedenkt wie selten man mal ein Garantiefall hat, ist es das allemal währt.

10

Mittwoch, 8. August 2012, 16:01

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
@Trashmaster: Du vergisst dabei eine Kleinigkeit... sämtliche Schrauben sind mit Loctite markiert somit sieht man das drangeschraubt wurde falls die Garage möchte können sie dich damit dran nehmen und somit kannst du dir die ganze Arbeit mit der Montage ersparen :tschuess: Such der lieber eine Garage wo das Ganze nicht so eng sieht, ist das beste :zwinker:

MEKA

Fömi im Impreza GT Club

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11

Mittwoch, 8. August 2012, 17:27

Hi,

also ich würde einfach mal bei Subaru anrufen bzw. denen schreiben. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Soweit mir bekannt gibt es eine Kooperation z.b. mit KKS. Subaru Deutschland hat bei KKS ja auch schon Anlagen für den BRZ bauen lassen.
Das wäre ja sonst erst in 3 Jahren sinnvoll.

Lass dich nicht einschüchtern, ich denke nicht, dass Subaru da Probleme macht.

Gruß

P.s. Händler Wechseln.
Mein Forry ist ein Hybrid, er verbrennt Kraftstoff und Reifen.

Aleks_WRX_STI

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12

Mittwoch, 8. August 2012, 17:53

Subaru Community: ich liebe es!

Vielen dank für die Zahlreichen antworten Jungs!
Ich werde mal verschiedene Subaru Garagen abklappern und schauen welche es am gemütlichsten nimmt mit der ganzen Geschichte.



@Carver: wie werde ich Clubmitglied?

Carver

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13

Mittwoch, 8. August 2012, 18:11

wie man Clubmitglied wird

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Schweizer klicken hier, oddr?
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und alle anderen hier

:D :D :D :D :D :D :D :D

und warum? .... erfährt man zB hier


GC8 Fahrer

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14

Mittwoch, 8. August 2012, 18:45

Ich würde mir die Garantiebedingungen durchlesen.

Wenn du den Absatz gefunden hast "keine Maxspeed R1 blablabla montieren sonst Garantie weg" kannst es ja mal posten.

Sinnvoll wäre es wenn die Anlage zugelassen und "getestet" ist für dein Automobil. Nicht nur wegen der Rennleitung....

Grüße

Lukas_WRX

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15

Mittwoch, 8. August 2012, 21:36

wie man Clubmitglied wird
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Schweizer klicken hier, oddr?
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und alle anderen hier

:D :D :D :D :D :D :D :D

und warum? .... erfährt man zB hier


Gute Idee. Dann kann ich auch erklären, wie es mit der Werksgarantie in der Schweiz wirklich aussieht. ;)

Gruss
Lukas

poffmoff

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Wohnort: Schweiz

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16

Donnerstag, 9. August 2012, 06:01

Ich hab grad ein ähndliches problem:

Ich möcht bei meinem MY10 Legy ne Gasanlage nachrüsten, aber Subaru sagt, wen die drin is-nix mehr Garantie ganzes Auto.

Der Gasumrüster bietet eine Versicherung an, jedoch nur für den Motor. Er sagt auch das man Im Schadenfall gegen Subaru vor Gericht gewinnt, wenn z.b das Getriebe hops geht, gewinnt, da dies nix mit dem Motor zu tun hatt. Ich hab aber kein bock mich auf zukünftige Gerichtsverhandlungen einzustellen... wer weiss Rat?
Forry SF T AT LPG