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Fömi im Impreza GT Club
Registrierungsdatum: 5. Oktober 2008
Wohnort: Landkreis Schleswig-fFlensburg Grenzregion zu Dänemark
Sry wenn ich dazwischen schieße aber wie bekommt man die eingefahrene Abgasanlage denn wieder leiser? Man kann da ja nicht einfach ein Pfund Stahlwolle reinstopfen.....
Zitat
Ich hab mich für die Unterdruck gesteuerten Pierburg Klappen entschieden,
Zitat
Antwort TÜV
Zum Thema:
Veränderungen an der Auspuffanlage haben immer Einfluss auf die Motorleistung, sowie das Abgas- und Geräuschverhalten. Für die beiden genannten Emissionen gibt es gesetzliche Grenzwerte.
Für die meisten im Handel angebotenen Nachrüst-Auspuffanlagen liegt eine EG-Genehmigung (früher Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile = ABE) vor, in deren "Verwendungsbereich" alle Fahrzeug- und Motortypen aufgeführt sind, an denen die Anlage verbaut werden darf.
Sie sollten deshalb immer auf den im Beipack des jeweiligen Bauteils oder auf der Verpackung angebrachten Verwendungsbereich achten, um eine falsche Zuordnung bzw. eine falsche Anbaulage zu vermeiden.
Nur so können Sie sicher sein, dass Sie ein genehmigtes Bauteil erwerben. Und Sie können den prüfenden Polizeibeamten leicht von der korrekten Zuordnung des Bauteils überzeugen.
Im Normalfall ist eine Eintragung nicht erforderlich.
Von dem Erwerb einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigung raten wir Ihnen ab:
Eine Eintragung / Begutachtung wäre nur dann möglich, wenn durch Messung nachgewiesen wurde, dass die geltenden Abgas- und Geräuschvorschriften eingehalten werden.
Gerne können Sie an einer unserer TÜV-STATIONEN eine Geräuschmessung in Auftrag geben.
Dabei kann festgestellt werden, ob die Anlage zu laut geworden ist.
Veränderungen an der Auspuffanlage sind nur zulässig, wenn Leistung, Abgas- und Geräuschverhalten nachgewiesen sind.
Zitat
Antwort GTÜ
Wenn der Hersteller der Edelstahlauspuffanlage eine diesbezügliche Reparatur anbietet
und bestätigt, dass alle Werte lt. Bauartgenehmigung (Emission, Geräuschwerte usw.) eingehalten werden, so ist dies möglich.
Eigenes Handanlegen oder Reparatur einer nicht autorisierten Werkstatt ist daher nicht möglich, da sonst die BAG erloschen ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vl125« (13. Juni 2016, 22:42)