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subarashii

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  • »subarashii« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 457

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1

Dienstag, 27. September 2005, 20:28

dB-Eintrag im Fahrzeugschein

Im Fahrzeugschein gibt es eine Eintragung für Standgeräusch und Fahrgeräusch. Bei meinem WRX 81 dB bzw. 70 dB. Wenn man nun einen lauteren ESD montieren wollte, sollte dieser bekanntlich eine Zulassung besitzen.

Wie laut darf dieser nun nach deutschem Recht sein? Die höhere dB-Zahl muß sicher auch im Fahrzeugschein eingetragen werden oder? Ab wieviel dB gibt es gar keine Zulassung mehr bzw. gibt es einen allgemeingültigen fahrzeugunabhängigen Maximalwert?

In der Suchfunktion habe ich nichts konkretes gefunden, sondern nur die allgemeinen Aussagen wie zum Beispiel: "der ESD XY ist illegal bzw. hat keine Zulassung".

Wäre nett, wenn mich jemand schlauer machen würde. Danke.





Gruß Subarashii

StukkiAlex

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2

Dienstag, 27. September 2005, 21:18

die werte die im fahrzeugschein eingetragen sind müssen erreicht werden, egal was an der auspuffanlage ausgetauscht wird.
fahrgeräusch kann als höchstwert 75db(A) eingetragen werden mit den entsprechenden papieren! für das standgeräusch gibt es keinen höchstwert.
lauter = sowieso illegal

alex


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