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Max-DC

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  • »Max-DC« ist der Autor dieses Themas

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1

Sonntag, 1. Mai 2005, 13:55

Abgasstroemungsoptimierung rechtl problematisch?

Hallo miteinander,

Ich bin zwar neu hier, aber kein Forumsnewbie im Allgemeinen; Ich habe auch nach längerem Suchen keine exakte Antwort auf meine Frage gefunden; deshalb :

Wenn man aus einem STi den Kat ausbaut und durch eine Downpipe von z.B. Supersprint ersetzt, was sind die Folgen ?
Fahren ohne Betriebserlaubnis, Steuerhinterziehung etc ist mir klar, nur ist eine saftige Gelstrafe die einzige Konsequenz ? Oder ist man eventuell sogar VORBESTRAFT ? Soweit ich weiß kann es sein, dass man bei einem Haftpflichtschaden bis zu 5000 EUR selbst bezahlen muss, ist das ebenfalls korrekt ?
Es geht mir darum : Geldstrafe ( z.b. 1000 EUR ) ist die eine Sache, eine Vorstrafe aber eine ganz andere !!!
Habt ihr da irgendwelche Erfahrungen ( vor allem deutsche Forumsmitglieder ) oder kennt ihr die genaue Rechtslage ( sind hier vielleicht sogar Anwälte ? )
VIELEN DANK



geändert von: Max-DC on 01/05/2005 14:10:58

T.Montana

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2

Sonntag, 1. Mai 2005, 16:47

also beide kats würde ich nich rausmachen. der wagen wird dann
zu laut und dadurch zu auffällig. nur den hauptkat raus und du wirst sehr wahrscheinlich nie ein problem bekommen.
im normalfall merkt in D kein polizist, ob das so sein muß oder nicht.
das merkt ja kaum der tüv.
bin schon mehrmals angehalten worden und es
wurde nie etwas beanstandet. vielleicht war es auch glück.
über strafen o.ä. kann ich dir gott sei dank also nichts berichten.

gruss volker


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3

Sonntag, 1. Mai 2005, 17:04

Das ist nicht die Antwort auf die Frage, STIler

Die Folgen sind Fahren ohne Betriebserlaubnis (Also Geld und Punkte) sowie Steuerhinterziehung. Vorbestraft ist man ab erst ab einer Geldstrafe von >90 Tagessätzen, ins Gefängnis wirst Du wegen dem fehlenden Kat wohl nicht gleich kommen. In welcher Form dies dann umgesetzt wird, ist eine andere Frage.

[i]Christian
arbeitskreis-teile.de

[/i]

Radi

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4

Sonntag, 1. Mai 2005, 17:07

hi,

und je öfter wir hier öffentlich darüber reden wird es
einen irgendwann mal packen und wir werden die strafe wissen.

gruss
radi

dezent ist oft mehr....

Max-DC

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5

Sonntag, 1. Mai 2005, 17:09

Hmm danke ihr beiden für die promten Antworten;
@ Gö : Also wenn es nur um Geldbußen geht, ist das Risiko tragbar; Kann man also sagen, dass man wegen diesem Vergehen keine Anzeige bekommt, die zu einer Verurteiung führt, also keine Vorstrafe > keine Eintragung ins Führungszeugnis ( soetwas könnte ich mir berufsbedingt nicht leisten )...
@radi : hmm sorry, ich kann den threadtitel auch löschen, aber die Frage beantwortet zu haben wäre sehr wichtig für mich; wenn du eine andere Möglichkeit siehst ( private Nachricht an ein (dt.) Forumsmitglied, das sich mit rechtlichen Dingen auskennt, dann ist dieser thread sofort weg...
Grüße
Max



geändert von: Max-DC on 01/05/2005 17:13:27

Radi

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6

Sonntag, 1. Mai 2005, 18:36

hi,


Strafen bei Steuerhinterziehung

Das Deutsche Recht hält für den Fall einer Steuerhinterziehung in Paragraph 370 der Abgabenordnung (AO) einen Strafenkatalog bereit, der von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren reicht. Das Strafmaß orientiert sich dabei stets am Einzelfall und berücksichtigt strafverschärfende oder mildernde Gesichtspunkte.


Strafverschärfend kann beispielsweise zu Buche schlagen, wenn dem Angeklagten eine besonders raffinierte Tatausführung nachgewiesen wird. Ebenso erhöht sich das Strafmaß, wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt, der seine Steuerschulden über Jahre hinweg angehäuft hat.

Generell orientiert sich das Strafmaß an der Menge des hinterzogenen Geldes. So ist nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler bei Hinterziehungssummen von mehr als einer Million Mark in der Regel mit Freiheitsstrafen zu rechnen. Ob diese zur Bewährung ausgesetzt werden, hängt wiederum vom Einzelfall ab. Seit knapp einem Jahr ist für besonders schwere Fälle der Paragraph 370 A in Kraft. Demnach kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden, wer Steuern gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande "in großem Ausmaß" hinterzieht. Was als "großes Ausmaß" gilt, ist nicht fest definiert, dem Bund der Steuerzahler zufolge muss die Summe deutlich mehr als eine Million Euro betragen.

Geldstrafen werden in Tagessätzen festgelegt. Während die Zahl der Tagessätze vom Richter festgelegt wird, bemisst sich die Höhe der Sätze am monatlichen Nettoeinkommen des Angeklagten, dass immer durch 30 dividiert wird. Bei einem Nettoeinkommen von 3000 Euro ergäbe sich also ein Tagessatz von 100 Euro.

gruss
radi



dezent ist oft mehr....

Max-DC

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7

Sonntag, 1. Mai 2005, 19:01

Danke radi... mir ist leider nicht klar was das in diesem Fall bedeutet... Dass man durch den Ausbau eines von 2 Kats nicht auf Millionen von Euro Steuerhinterziehung kommt ist wohl klar, die Frage ist nur ob es bei diesem Fall zu einer Straftat kommt, die im FÜHRUNGSZEUGNIS eingetragen wird, also eine echte Vorstrafe zur Folge hat...


T.Montana

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8

Sonntag, 1. Mai 2005, 20:27

@ Gö: witzbold, hatte ja geschrieben, dass ich dazu gott sei dank
nix sagen kann.

Radi hat recht, am besten die fresse halten und nichts mehr an die
große glocke hängen. im internen mag das dann was anderes sein.

habe nämlich auch keinen bock auf strafen und kontrollen wie in CH.

gruss volker


Max-DC

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9

Sonntag, 1. Mai 2005, 20:53

Ok aufgrund der angesprochenen Problematik wäre ich dankbar wenn ihr mir anstatt hier zu posten einfach eine E-MAIL schreibt zu dem Thema. DANKE


StukkiAlex

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10

Sonntag, 1. Mai 2005, 21:12

damit sollte alles gesagt sein & das thema ist hier mit abgeschlossen!

alex


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