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Devlin

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1

Mittwoch, 24. März 2004, 14:59

Chiptuning, Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz

Ich glaube, ich habe jetzt endlich mal halbwegs brauchbare Aussagen zu diesem für uns alle interessanten Thema gefunden:

1.
http://www.lkwrecht.de/Fuehrerschein_Fahrverbot/Chip-Tuning.htm

"Ursache für das Erlöschen der Betriebserlaubnis war nach § 19 Abs. 2 StVZO a.F. entweder die Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, oder die Veränderung von Teilen, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann.
Es erscheint bedenklich - auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne dass gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muss konkreter zu erwarten sein."

"Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit voraus, dass durch die Veränderung eine Gefahrenlage für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird .
Es ist dabei davon auszugehen, dass moderate Leistungssteigerungen (z.B. um 10%) nicht die Anpassung sicherheitsrelevanter Fahrzeugteile (Bremsen, Reifen o.ä.) voraussetzt, so dass dann insoweit hierdurch keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht - bei hohen Leistungssteigerungen ist dies sicher anders zu beurteilen!"

(Anm.: Aber vielleicht nicht, wenn das gleiche Fahrzeug überall sonst auf der Welt mit 300-320 PS gefahren wird! Siehe auch die Ausführungen in diesem Papier zu dem für uns wichtigsten Thema: Versicherungsschutz.)

"I. d. R. stellt ein im laufenden Versicherungsverhältnis vorgenommenes Chip-Tuning in Gestalt eines entsprechenden Eingriffs eine Gefahrerhöhung dar, die den Versicherer nach § 24 Abs. 1 VVG zur fristlosen Kündigung des Versicherungsverhältnisses berechtigt und die gemäß § 25 Absatz 1 VVG zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, sofern sie für den Eintritt des Versicherungsfalls kausal war. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Gefahrerhöhung ist dabei auf höchstens 10000 DM beschränkt."

(Anm: Wenn die Leistungsfreiheit auf 5000 EUR beschränkt wäre, wäre ja alles relativ harmlos. Schlimm wäre es, wenn ein unbeschränktes Haftungsrisiko bestehen würde. Das Ganze ist natürlich noch zu verifzieren.)



2.
http://www.stvzo.de/stvzo/ErlöschenBE.htm

"Änderungen, durch die eine Gefährdung zu erwarten ist, liegen vor, wenn durch den Ein-oder Anbau oder die andere Gestaltung von Teilen oder deren Kombination negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu er warten sind. Kann die Erwartung der Gefährdung nicht durch eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten, ggf. in Verbindung mit einer Änderungsabnahme durch einen aaSoP oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation entkräftet werden, erlischt die BE des Fz. Eine Gefährdung ist insbesondere zu erwarten, wenn in Teil B eine Teilegenehmigung, Teilegutachten bzw. Begutachtung entsprechend § 21 gefordert wird."

(Man beachte, dass in dieser Verlautbarung im Verhältnis zum Gesetzeswortlaut offenbar eine Beweislastumkehr zu Lasten des Autofahrers angenommen wird. Der Autofahrer soll offenbar in allen Fällen, die in Teil B aufgezählt sind, von sich aus nachweisen, dass KEINE Gefährdung zu erwarten ist. Ob eine solche Beweislastumkehr überhaupt zulässig ist, wäre noch zu klären. Davon unabhängig darf sich auch das Abgasverhalten nicht verschlechtern.)


3.
http://www.knoop.de/umbauten.htm

4.
Beispiel: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/chip_tuning_02.php?output=text

geändert von: Devlin on 24/03/2004 15:04:53

geändert von: Devlin on 24/03/2004 15:07:50

vonderAlb

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Mittwoch, 24. März 2004, 17:40

Letztendlich ist doch alles eine Auslegungs- und Interpretationssache. Soll heißen: die Gerichte haben Spielraum und urteilen anders als es der gesunde Menschenverstand annehmen würde.

Bei all den Paragraphen und Vorschriften ist man nicht davon entbunden ALLES zu unternehmen, um eine Zulassung des Tunings zu bekommen. Wenn das Tuning von den Behörden/Zulassungstellen geprüft und bescheinigt wurde, hat der Besitzer alles getan, was in seiner Macht steht.

Andreas
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Devlin

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Mittwoch, 24. März 2004, 18:44

@vonderAlb

Bin 100% bei Dir. Wenn man es mit TÜV usw. irgendwie hinbekommen kann, sollte man es auch (nur so) tun.

Übrigens: Bei Daewel aus Trier gibt es jetzt ganz viele Tuning-Varianten. 320, 330, 340 und (erst in Vorbereitung) 380 PS. Jeweils auch mit Double-Map. Das ist natürlich das Ecutek Tuning von Gengler. Offenbar soll in Kürze (2-3 Wochen) ein Musterwagen durch den TÜV gefahren werden. Dann hätte ich endlich das, was ich will. Legales STi Tuning...

Ich vermute, dass die deutlich teurere 340 PS Variante einen Fächerkrümmer beinhaltet.

Devlin (der, der noch immer die lahme 265 PS Gurke fährt ;-)


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Donnerstag, 25. März 2004, 18:57

@ Devlin

Nö,von Fächerkrümmer weiss ich soweit nix..3 Zoll Anlage wenn ich es recht in Erinnerung hab.

mfG

Dominik

4 Fäuste für ein Halleluja!


Devlin

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Donnerstag, 25. März 2004, 20:30

@Dominik

Meine Vermutung rührte auch nur daher, dass Allrad Daewel bei Autoscout eine 340 PS Version annonciert:

"2-KENNFELD-TUNING mit (2)ECUTEK-TUNINGS (umschaltbar waehrend der Fahrt) auf 4x4-Pruefstand + Faecherkrümmer + Komplett-Auspuff + Hochleistungs-Benzinpumpe + Luftfilter etc!"


Gruss, Devlin



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Donnerstag, 25. März 2004, 22:09

Ich habe mich intensiv mit dem Tuning von Daewel beschäftigt und habe mich alnge mit ihm persönlich unterhalten.Im Prinzip vermittelt er nur,bietet eben das Tuning von GP sseinen Kunden an bzw. vermittelt den KOntakt und kassiert eine kleine Provision.GP selbst verkauft auch nur "Pakete" an Daewel wenn man das so nennen kann.Daewel ruft an,sagt Bescheid das ein Kunde vorbei kommt und danach hat er nichts mehr mit zu tun.Die 300 PS-Version hat nur ESD,320 PS Downpipe und ESD,340 PS Version KOmplettanlage und die 400 PS Variante so einiges mehr.was mich gewundert hat:beim Durchschauen habe ich gelesen das GP erst einen VF 22 verbauen wollte...

mfG

Dominik

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Devlin

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Freitag, 26. März 2004, 09:38

@Dominik

"Im Prinzip vermittelt er nur"

Ja. So hat er es mir auch immer erklärt. Aber neu ist wohl, dass er jetzt ein EcuTek Auto (wie schon vorher einige von Wild getunte Autos) durch den TÜV bringen will und damit ein legales Tuning ermöglichen würde.

Mit anderen Worten: Ich bekomme das gute EcuTek Tuning von Gengler (was ich sowieso wollte) und die Legalisierung von Daewel. Die Kosten halten sich laut Daewel-Webseite auch halbwegs in Grenzen. Falls das Ganze klappt und der STi wirklich durch den TÜV kommt, wäre ich endlich genauso schnell wie ihr. Zumindest auf gerader Strecke ;-)