hier der Zeitungsartikel:
http://bazonline.ch/wirtschaft/geld/Viel…/story/22614541
und der BGE 4A_404/2008 findet sich im vollem Wortlaut über
www.bger.ch >Rechtsprechung (gratis) >weitere Urteile ab 2000.
Interessant, wer ein Fahrzeug privat geleast hat und jetzt vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen will, hat gute Chancen, ohne grosse Nachzahlung sich zu befreien. Aber Achtung: nur solange, bis die Leasinggesellschaften ihre (rechtswidrigen) Tabellen angepasst haben.
Gruss
Lukas