Hi Päsci
Als erstes muss man sich von dem Gedanken verabschieden, dass es auf eine juristische Frage immer eine eindeutige Antwort gibt. Es hängt immer vom Einzelfall ab. So auch hier beim Thema Rechte am Bild / Persönlichkeitsschutz.
Fotografien von Personen ohne Einwilligung der Betroffenen kann nach dem schweizerischen Zivilgesetzbuch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen (Art. 28 Abs.2 ZGB).
Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann aber dann gerechtfertigt sein, wenn höherstehende (öffentliche) Interessen der Allgemeinheit dies erfordern oder aber wenn es sich um relative (Bsp. Meili mit den UBS Akten) oder absolute (Bsp. Foto von Madonna, welches die letzten Tage in den Medien war) Personen der Zeitgeschichte handelt.
Gewisse Ausnahmen gibt es auch bei Gruppen, solange keine einzelne Person hervorgehoben wird, ist ein Gruppenfoto auf öffentlichem Grund zulässig.
Bei bekannten Gebäuden, Markenzeichen und Kunstwerken ist der Schutz durch „Property Releases“ meist zusätzlich gesichert. So ist es beispielsweise ohne Genehmigung nicht erlaubt, Fotografien des Eifelturms in Paris bei Nacht zu verwenden. Eine Auflistung ist im Internet zu finden. Ein privater Gebrauch ist diesbezüglich aber unbedenklich (anders im deutschen Recht, kann dort u.U. problematisch sein). Zu denken ist aber auch an militärische Anlagen, wo per richterliches Verbot meist nicht fotografiert werden darf.
Neutrale Sachaufnahmen von Gegenständen oder Produkten dürften in den meisten Fällen problemlos sein (ausser es handelt sich um Marken mit Design- oder Geschmacksschutz, welche eine Genehmigung des Herstellers erfordern).
Es ist daher möglich, Fahrzeuge welche auf öffentlichem Grund stehen, zu fotografieren, ausser, sie stehen vor einem problematischen Hintergrund (siehe oben). Drittpersonen das fotografieren des eigenen Fahrzeuges zu verbieten, wird schwierig sein. Eine Vorsichtsmassnahme kann da höchstens noch sein, Dein Kennzeichen im Autoindex (falls dieses Angebot im Kanton des Haltes besteht) sperren zu lassen.
Falls jemand die Handhabung im deutschen Recht interessiert, kann auch einfach mal im Wikipedia nachschlagen (Stichwort: Recht am eigenen Bild, Fotorecht oder Bildrechte)
Gruss
Lukas