Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Sofern man die Serienbirne auch gegen eine zugelassene orange leuchtende austauscht. Das orangene Feld dient lediglich dazu, das Licht zu tönen. Es hat weder Reflektor noch Streuscheibe und dient daher nicht mit der Erfüllung einer Betriebserlaubnis.
Der Austausch der Halogenbirnen fürs Abblendlicht gegen zugelassene Birnen mit anderem Kelvinwert ist damit vergleichbar, denke ich.
Aber wenn Du sicher gehen willst, dann ändere die Bedienungsanleitung des Autos an der Stelle ab, an der der Leuchtmitteltyp und die Farbe für die vorderen Blinker angegeben ist. :crazy:
Die Herren und Damen vom Amt gehen immer auf Nummer sicher, das ist auch hier in Deutschland so. Kann man ja auch verstehen.