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Dienstag, 19. Juli 2005, 02:04

'Wegelagerer' ist keine Beleidigung

Die Bezeichnung eines Polizisten als "Wegelagerer" im Rahmen einer Verkehrskontrolle ist keine Beleidigung. Darauf weist der Auto Club Europa in Stuttgart hin.

Der Ausdruck überschreite nicht die Grenze zur so genannten Schmähkritik, urteilten die Richter des Oberlandesgerichtes München (Az.: 1 StRR 153/04).

Er stelle auch keinen Angriff auf die Menschenwürde oder eine so genannte Formalbeleidigung eines Beamten dar.

Quelle: gmx, Stuttgart (dpa/gms)
http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1138168.html