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STI-Prodrive

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Montag, 12. Dezember 2005, 16:54

Aufgepasst Neuregelungen 2006

Was sich 2006 für Autofahrer ändert
Der ADAC hat die wichtigsten bereits verabschiedeten und geplanten Neuregelungen zusammengestellt:

Ab dem 1. Januar 2006 können Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5t nur noch erstmalig zugelassen werden, wenn sie die "Euro 4" Abgasnorm erfüllen. Für alle anderen Pkw gilt dies ein Jahr später. Für "Euro 3"- Fahrzeuge kann es auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben.
Die steuerliche Förderung "schadstoffarmer Fahrzeuge" endet spätestens zum Jahresende 2005. Dies gilt auch für so genannte "3-Liter-Autos" und auch dann, wenn der Wert der steuerlichen Förderung bis dahin noch nicht ausgeschöpft wurde.
Bei der Pkw-Hauptuntersuchung werden künftig auch elektronische Systeme im Auto wie ESP oder Airbag geprüft. Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose (OBD), die ab dem 1. Januar erstmalig in den Verkehr kommen, wird die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.
Ab dem 1. Januar 2006 arbeitet das Lkw-Mautsystem mit dem OBU 2 in der endgültigen Ausbaustufe. Für Diskussionsstoff im neuen Jahr wird die Bemautung von umgehungsrelevanten Bundesstraßen sowie für die Sperrung von Ausweichrouten sorgen. Der ADAC hat dazu Kriterien ausgearbeitet.


Weitere Neuregelungen sind zwar noch nicht beschlossen. Es ist aber damit zu rechnen, dass sie im Jahresverlauf 2006 in Kraft treten.

Voraussichtlich zum ersten April wird es zwei neue Verkehrszeichen geben. Das Zeichen 327 steht vor Tunnels und legt verbindlich fest, dass im Tunnel mit Licht gefahren werden muss und nicht gewendet werden darf. Das Zeichen 328 regelt die Benutzung so genannter Nothaltebuchten.
Die vom ADAC geforderten und von der Politik versprochenen steuerlichen Anreize zur Förderung der Partikelfilter bei Pkw mit Dieselmotor könnten endlich umgesetzt werden. Absichtserklärungen der Politik zufolge soll Zumindest die Nachrüstung mit 250 Euro gefördert werden.
Im Kampf gegen den Feinstaub wird wieder über eine Plakettenregelung diskutiert werden. Der ADAC hat sich in der Vergangenheit mehrfach dazu geäußert und die Maßnahme als nicht zielführend abgelehnt.
Abgasuntersuchung für Motorräder.
Alkoholverbot für Fahranfänger bis 25 Jahre in der Probezeit.
Eine Änderung der StVO wird Autofahrer dazu verpflichten, bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit geeigneter Ausrüstung am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierbei geht es insbesondere um die Reifen. Einfache Verstöße werden mit 20 Euro geahndet, bei zusätzlicher Behinderung drohen 40 Euro und ein Flensburgpunkt.
Höhere Bußen bei ungenügendem Sicherheitsabstand, bei falscher oder fehlerhafter Ladungssicherung und bei Fehlverhalten an Bahnübergängen. Wer beispielsweise bei Tempo 100 bis auf 15 Meter auffährt, riskiert 150 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Noch schlimmeres Drängeln wird mit bis zu 250 Euro und drei Monate Fahrverbot geahndet.
Helmpflicht für Quads und Trikes, unabhängig von der Art der Zulassung.
Schon seit Jahren bemüht sich die EU um die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Ein im vergangenen Jahr verabschiedeter Rahmenbeschluss muss bis zum März 2007 in nationales Recht umgesetzt werden.


Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose (OBD), die ab dem 1. Januar erstmalig in den Verkehr kommen, wird die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.
Das könnte gewisse Folgen haben !!!!!!



geändert von: STi-Prodrive on 12/12/2005 17:10:13

vonderAlb

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2

Montag, 12. Dezember 2005, 17:25

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Eine Änderung der StVO wird Autofahrer dazu verpflichten, bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit geeigneter Ausrüstung am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierbei geht es insbesondere um die Reifen. Einfache Verstöße werden mit 20 Euro geahndet, bei zusätzlicher Behinderung drohen 40 Euro und ein Flensburgpunkt. <hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Das ist ja lächerlich wenig. Wenn ich mit abgefahrenen Reifen erwischt werde so zahle ich als Halter mindestesn 75 € und bekomme 3 Punkte. Wieso dann nur so wenig wenn ich im Winter mit völlig falscher Bereifung (Sommerreifen) unterwegs bin?
Das muss richtig weh tun. Mindestens soviel Strafe wie ein Satz Winterreifen kosten würde.

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose (OBD), die ab dem 1. Januar erstmalig in den Verkehr kommen, wird die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.
Das könnte gewisse Folgen haben !!!!!!<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Hat es heute doch auch schon. Nur mit dem Unterschied das man heute zur Abgasuntersuchung (AU) einen extra Prüftermin machen kann. Ich sehe das nur als Vorteil da man ab 2006 dann nur noch einen Termin hat, in dem dann beides (Abgas- und Hauptuntersuchung) gleichzeitig erledigt wird.

Andreas
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3

Montag, 12. Dezember 2005, 18:07

Hi Andreas,
wo steht, dass man heutzutage für die AU einen extra Termin machen muss ?

1. wenn man zur HU zum TÜV fährt, kann man die AU gleich mitmachen lassen (sicherlich ist es vorteilhaft, wenn man das vorher ankündigt).

2. zu meinem Händler kommt der TÜV und somit war das eh immer nur ein Aufwisch und wenn ich das Fahrzeug abends abgeholt habe, dann hatte ich neuen TÜV und neue AU.

3. nun verstehe ich die neue Regelung aber auch noch nicht so ganz :
A) muss nun HU und AU grundsätzlich am selben Tag gemacht werden ? oder
B) muss der TÜV bei der AU dabei sein ? (das wäre evtl. - außer bei Dir natürlich - nicht für Alle so toll !!!!!!).

Gruss Helmut


frank.k

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Montag, 12. Dezember 2005, 19:16

@Helmut

Die AU konnte doch bislang jede entsprechend ausgestattete Werkstatt machen. Das hat meines Wissens nach nichts mit dem TÜV zu tun. Nur wenn eine neue Plakette erteilt werden soll, muss dem TÜV eine gültige AU vorliegen.

Die beiden, bislang voneinander unabhängigen, Prüftermine sollen nun zusammengelegt werden. Ob es nun der besseren Kontrolle wegen passiert oder weil der TÜV sich diese (Zusatz-)Einnahmen nicht entgehen lassen möchte, vermag ich nicht zu beurteilen.

Gruss,
Frank


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Montag, 12. Dezember 2005, 22:28

Hi,

schon klar, man konnte bisher die AU beim TÜV "mitmachen" lassen oder zu einer entsprechenden Werkstatt gehen. Nun war es mir halt noch nicht ganz verständlich, ob ich das zukünftig mit der HU beim TÜV machen lassen muss.

Es scheint aber so zu sein, dass wohl zukünftig die AU und HU im gleichen Monat gemacht werden muss. Weiterhin könnte es auch passieren, dass der TÜV keine HU ohne gültige AU mehr abnimmt.

Jedenfalls muss es einen Hintergrund haben, dass so etwas nun gesetzlich geregelt werden muss !

Gruss Helmut


Goschi7

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6

Dienstag, 13. Dezember 2005, 09:03

Hmm, winterliche Straßenverhaltnisse? Kann ja auch mal passieren, daß man September oder Oktober in eine schlechte Wettersituation hineinfährt. Und im September mit Winterreifen finde ich etwas verfrüht. Da sollte der Gesetzgeber besser ein Datum festlegen, welches dann bindent ist. Erst auf einen Schadens- oder Behinderungsfall zu spekulieren finde ich nicht die richtige Lösung.

Grüße Oger



geändert von: goschi7 on 13/12/2005 09:19:30

vonderAlb

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7

Dienstag, 13. Dezember 2005, 11:32

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>wo steht, dass man heutzutage für die AU einen extra Termin machen muss ?<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Hab ich doch gar nicht geschrieben. Ich schrieb: KANN

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>1. wenn man zur HU zum TÜV fährt, kann man die AU gleich mitmachen lassen (sicherlich ist es vorteilhaft, wenn man das vorher ankündigt).<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Auch hier schreibst du das Wort: KANN.
In Zukunft heißt das dann: MUSS

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>A) muss nun HU und AU grundsätzlich am selben Tag gemacht werden ? oder<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
So sehe ich das auch.
<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>B) muss der TÜV bei der AU dabei sein ? (das wäre evtl. - außer bei Dir natürlich - nicht für Alle so toll !!!!!!).<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Scheint so. Ich denke mal der TÜV will damit verhindern, das Werkstätten die AU ohne Aufsicht beeinflußen/manipulieren können. Ausserdem ist es eine zusätzliche Einnahmequelle für den TÜV, aber gleichzeitig auch eine Umsatzeinbusse für die Werkstätten. Ausser natürlich man macht den TÜV/AU in der Werkstatt, was ja wohl weiterhin möglich sein wird.

Tja, es wird immer schwieriger Tuning zu betreiben ohne das man an den Zulassungsbehörden vorbei irgendwelche nicht ganz legalen Dinge einbauen kann. Irgendwann kommen sie einem auf die Schliche.

Andreas
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Dienstag, 13. Dezember 2005, 11:45

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Die vom ADAC geforderten und von der Politik versprochenen steuerlichen Anreize zur Förderung der Partikelfilter bei Pkw mit Dieselmotor könnten endlich umgesetzt werden. Absichtserklärungen der Politik zufolge soll Zumindest die Nachrüstung mit 250 Euro gefördert werden.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

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