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palmaxgt

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Donnerstag, 2. Dezember 2004, 09:53

Haftungsausschluss in der Waschstrasse unzulässig

Hi all,

News fuer alle Spoiler-fans:

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>BGH untersagt Waschanlagenbetreibern Haftungsausschluss
01.12.2004


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Betreibern von Autowaschanlagen untersagt, die Haftung für durch die Reinigung beschädigte Fahrzeuge auszuschließen. Zwei entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiberin wurden am Dienstag von den Richtern für unwirksam erklärt (X ZR 133/03). Mit ihren AGB hatte die Beklagte versucht, die Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu begrenzen.

In dem zugrundeliegenden Fall benutzte der Kläger die Waschanlage der Beklagten mit seinem Mercedes, der zwei anklappbare Seitenspiegel hatte. Beim Einfahren in die Waschstraße waren die Spiegel äußerlich unbeschädigt. Nach Beendigung des Waschvorgangs zeigte der Kläger der Beklagten an, dass der rechte Seitenspiegel im Gelenk beschädigt war und die Zierleiste der Beifahrertür im Drehradius des angeklappten Spiegels gelegene Kratzer aufwies.

Der Kläger ließ die beschädigten Fahrzeugteile ersetzen. Nach der Reparatur benutzte er die Waschanlage der Beklagten erneut. Anschließend meldete er ein gleichartiges Schadensbild wie beim ersten Mal. Er ließ den Schaden wiederum reparieren. Der Kläger verlangte die Reparaturkosten, den Nutzungsausfall für die Reparaturdauer und eine Unkostenpauschale ersetzt. Die Beklagte berief sich demgegenüber auf die in ihren AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungsklauseln.

Diese Freizeichnungsklauseln seien deshalb unwirksam, weil sie die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (§ 9 Abs. 1 AGBG; jetzt § 307 Abs. 1 BGB), so die Richter des BGH. Benutzer von Waschanlagen dürften berechtigterweise eine Reinigung ihrer Fahrzeuge ohne Beschädigung erwarten. (ng)<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Quelle: Autohaus online



Jan

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fast_WRX

unregistriert

2

Donnerstag, 2. Dezember 2004, 10:34

bie uns ist das glaube ich normal das der waschanlagebetreiber blechen muss.
hatte bereits 2x erfahrung gemacht. 2x hats mir den dachspoiler oder heckspoiler von meinem 2.wagen abgerissen. und 2x haben die bezahlt
aber mit dem subi meide ich jede waschanlage, wird immer liebevoll von hand gereinigt

grüsse

got boost?