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1

Dienstag, 8. Juli 2003, 18:15

TÜV - Reine Ermessenssache?

Ein Freund von mir hat ein Problem. Er fährt einen Renault Clio 16V mit 215er/45/16 oder so. Jedenfalls sind die Felgen und Reifen von einem TÜV mit Einzelabnahme eingetragen worden.
Nun ist mein Kollege gestern beim TÜV zur HU und AU gewesen. AU hat problemlos geklappt und weiter gings mit der HU. Die lief soweit auch ganz gut, bis der TÜV-Prüfer auf die Felgen und Reifen zu sprechen kam. Die Reifen enden bündig mit den Kotflügel, stehen also nicht über. Dennoch hat der Prüfer ihm die HU versagt. Auf dem Hinweis, dass alles eingetragen sei (Brief & Schein) antwortete der Prüfer, dass das Ermessenssache sei und somit für ihn egal, ob eingetragen der nicht!
Natürlich ist mein Kollege nun ein wenig angesäuert, denn immerhin hat ihm der Prüfer 79 Euro für AU und HU aus der Tasche gezogen und nen Urlaubstag hat es auch noch gekostet.
Ist das wirklich normal, dass nun jeder Prüfer machen kann was er will?
Immerhin gibt es aus gutem Grund Einzelabnahmen und da wird (meist) sorgfältiger und genauer geprüft, als beim kurzem Rundblick bei der HU.
Wenn dem nun wirklich so ist, macht es ja überhaupt keinen Sinn mehr, Teile überhaupt per Einzelabnahmen eintragen zu lassen, kosten ja viel Geld und sicher sind sie dann auch nicht :-(


Gruß
Bastian

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Imprezaraser

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2

Dienstag, 8. Juli 2003, 18:40

Hallo!

Im Ernst???
-Oder ein Thema für die geistigen Entgleisungen??? Ach nee, da befinden wir uns ja!
Ich kann mir das kaum vorstellen! Sollte dieser TÜV Trottel sowas mit mir machen, kann er sich nachdem er aus dem Koma erwacht ist gleich mal beim Schönheitschirurgen anmelden! Sollte mir sowas mal geboten werden, würde ich komplett aus der Haut fahren. Ich gehöre nämlich zu den Leuten, die manchmal die Beherschung etwas zu schnell verlieren. Dies wäre dann soein Fall!

Muß mich erstmal beruhigen!

Imprezaraser555


3

Dienstag, 8. Juli 2003, 20:02

Ich weiß, das der Tüv bei uns in der Landeshauptstadt strenger ist und Sachen nicht eintragbar sind im Gegensatz zu Tüvs, die entfernter sind.
Ärgerlich ist das schon ungemein. Aber bei Tüv wird eben der Gesamtzusstand untersucht und was dem einen nicht schmeckt, das macht er nicht.
Ich hatte damals mit einem Gew.fahrw. bei anderen Kfz ähnliches und wurde vom Tüv weggeschickt aufgrund der fehlenden Bodenfreiheit für die Sichtprüfung in der Grube (Fahrz. hatte 10cm! Sollte ja eigentlich reichen, denkt man).
Jedoch war der Tüvbeamte so gnädig und verlangte keine Gebühr.

MfG
2-bias

danielD

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4

Dienstag, 8. Juli 2003, 21:13

Hallo Freunde,


hmmm....

das mit dem Tüv ist wirklich ärgerlich. Eingetragen ist eingetragen! Denke ich zumindest. Wenn die Rad/ Reifenkombination doch abgenommen (von einem staatlich annerkannten Sachverständigen!!), und somit im Fahrzeugbrief aufgeführt ist, gehört sie doch zur (sage ich jetzt einfach mal) "Standardausführung" des Wagens? Versteht jemand was ich meine? Die Felgen gehören doch jetzt zum Auto, als wären sie Serie, oder liege ich da falsch? Es kann doch niemand hingehen und die Eintragung anzweifeln?

Ich habe allerdings manchmal das Gefühl, wenn in irgendwelchen Werkstätten "getüvt" wird, schaut man von Seiten des Prüfers nicht so genau hin!
"Die Werkstatt wird das schon richtig gemacht haben"....
Kommt man dann mit dem Auto zur TÜV Station, und es wird mal so richtig hinter die Kulissen geschaut, kommt das böse Erwachen!

Natürlich ist das Eintragen Ermessenssache, wie sonst sollte man hier un da hören, das sich der eine Prüfer geweigert hat was einzutragen, der andere es ohne weiteres in die Papiere geschrieben hat. Ich sage nur TÜV vs. DEKRA!


Gruß
Daniel

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5

Dienstag, 8. Juli 2003, 22:23

Hi Daniel,
ich sehe das mit dem: "Eingetragen ist eingetragen" genauso wie du.

Das mit den Hinterhoftüvs ist schon richtig, allerdings wurde die Einzelabnahme von einer TÜV-Station gemacht, allerdings in einer anderen Stadt, weil der Kollege zwischenzeitlich umgezogen ist.
Man kann doch nun nicht wegen verschiebenen TÜV`s immer durch die Gegend gondeln um zu einem TÜV zu kommen, der einen durchläßt.
Um es nochmal deutlich zu machen, der Wagen ist im sehr gutem Zustand und die Abnahmen vom TÜV selber gemacht, daher keine zwilichtigen Eintragungen oder Gutachten.


Gruß
Bastian

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koechlein82

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6

Dienstag, 8. Juli 2003, 23:33

Hallo Bastian

Eigentlich sollte eingetragen eingetragen bedeuten. Aber mit dem TÜV ist das so ne sache.

Hatte den Fall, das mein Kumpel mit seinem Auto nicht durch den TüV kam. Wegen Verschiedensten Mängeln. Ich habe am nächsten Tag ne Motorwäsche gemacht die eine Standlichtbirne ausgetauscht und für den Opel noch im Zubehör ein Handbremsseil geholt. Das habe ich auf die Rücksitzbank gelegt, habe meine Subaru Montur angezogen und bin hingefahren. War beim selben Prüfer!! Der Komentar von mir, dass ich das Seil gerade Geholt habe und dann nachher in der Werkstatt einbauen würde hat gereicht. Natürlich wußte der Prüfer aus welcher Werkstatt ich komme, aber dass ich seit einem Jahr nicht mer da arbeite wußte er halt nicht.

Ein anderes mal mußte ich wirklich von der Werkstatt aus dort zum TÜV und vor mir war ne kleine Blonde mit Minirock. Dem Auto hätte ich aleine wie ich es von hinten gesehen habe schon den Stempel abgekratzt. Naja was soll ich sagen. So wie der Prüfer aus der Grube raus geschaut hat, hatte sie wol nichts under dem Rock. Und er hat ihr die ganzen Mängel schön gezeigt, sie mußte sich sehr weit bücken. "Mit geringen Mängeln bestanden"!!
Jedesmal wen ich das Auto sehe mach ich das ich weg komme will die nicht hinter mir fahren haben.

Habe auch schon gehört, dass es in meiner Umgebung irgendwo nen Prüfer gibt, der für nen kleinen Obolus die HU anhand deines Nummernschildes und der Fahrzeugpapiere macht. Beule im Schildgeringe Mängel.
Konnte aber ums verrecken noch nicht rausbekommen, wo der herkommt.

gruß Sven



vonderAlb

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7

Mittwoch, 9. Juli 2003, 08:43

Mann, da geht mir das Messer in der Tasche auf. Wo sind wir denn hier?

Ist der TÜV ein Lotterieladen? Hab ich heute Glück und finde einen ausgeschlafenen freundlichen hilfsbereiten Prüfer oder ein gefrusteter, mit der Ehefrau gezofften Mechaniker der seinen Frust an seiner Kundschaft ausläßt?

Wenn mir ein TÜV'ler die HU wegen Felgen/Reifen versagen will, die ein Kollege irgendwo in Deutschland ordnungsgemäß abgenommen hat, dann brüll ich den ganzen Laden zusammen und verlange den Chef des Hauses.
Da macht man als ordnungsliebender Bürger alles richtig. Geht zum TÜV, läßt alles prüfen und es wird sogar schriftlich bestätigt, das alles seine Richtigkeit hat und dann kommt da ein Stinkstiefel daher und sagt das alles Mist ist. Mein lieber Mann, so einer sollte mir lieber nicht gegenüber stehen.
Was, mein Lieber, soll ich als normaler ordnungsliebender Bürger eigentlich noch alles machen, damit jeder TÜV'ler in Deutschland absolut zufriedengestellt ist?

Ich hör jetzt besser auf, sonst gehen mit mir gleich die Gäule durch und ich lasse mich zu einer Schimpforgie hinreissen und schmeiße mit Fäkalienwörter um mich.

Andreas
Andreas

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8

Mittwoch, 9. Juli 2003, 09:16

Hi!
Also Eingetragen IST Eingetragen! Und da kann der *Prüfer* hüpfen so hoch er will! Das wäre ja noch schöner wenn so ein Lümmel die Eintragung ignoriert!
Gruß

M zel

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Jumi

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9

Mittwoch, 9. Juli 2003, 09:38

also, eingetragen ist sicher eingetragen´, denn der andere prüfer ist ja auch staatlich zertifiziert, also hat die zertifizierung ihre gültigkeit: sonst könnte ja auch behauptet werden, ein schulabschluß/uniabschluß sei nicht gültig, weil *pipapo*.

seid mindestens froh, daß es in deutschland zumindestens noch eintragemöglichkeit gibt, bei uns ist das ganze prozedere wesentlich komplizierter, da der prüfer selbst das gutachten nicht ausstellen darf, sondern es zur zentralen zulassungsstelle gesendet wird, dort geprüft, und erst dann seine richtigkeit hat: dauer ungefähr 6-8monate...

mfg

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StukkiAlex

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10

Mittwoch, 9. Juli 2003, 09:44

@basti: muß mich den anderen anschließen, aber wenn der gute mann absolut nicht will schraube ich z.b. meine wintereifen drauf & lasse so den tüv machen...

hatte auch schon den fall, original bereifung vom sti geholt, mir von peter (turbofreak) nen zettel schicken lassen das von subaru´s seiten keine einwändebestehen & die reifen-kombi original ist...
naja guten mutes zur dekra, erster punkt zum bemängeln mein originales momo-lenkrad, ich hab gedacht ich dreh frei
"...da kann man nicht noch andere felgen/reifen drauf machen!"
naja das thema geklärt, den zettel gezeigt
"...nach §19 geht das nicht abzunehmen! nur nach §21"
naja ok, dann mach mal...
er trägt die felgen ein (gottseidank)
ich frage wegen den tropfenspiegeln die ohne gutachten oder sonstige papiere auf dem rücksitz liegen.
der prüfer schaut sie an & trägt sie ein...
ich sag "...und wie erkennt die polizei die spiegel wieder?"
er packt nen tremmel aus & graviert ne nummer ein...

nach ca. ner stunde & 50€ weniger in der tasche hatte ich meine originale sti-bereifung & spiegel die auf der rückbank liegen eingetragen

alex

ps: übrigens eine dekra-station gewesen


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Imprezaraser

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11

Mittwoch, 9. Juli 2003, 10:32

Hi!

@vonderAlb: Genau so ging es mir auch, als ich den Beitag gelesen habe! Ist ein echter Skandal, diese Story! Da kann einem glatt die Hutschnur platzen!

Grüße

Imprezaraser555


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12

Mittwoch, 9. Juli 2003, 18:23

Ich finde es gut, dass ihr alle das genauso seht, aber gibt es irgendwie ne rechtliche Grundlage, wo drin steht, dass wenn etwas eingetragen ist, es bei einer HU bemängelt und abgelehnt werden darf/kann.
Die Idee mit dem anderem Prüfer ist uns ja auch schon gekommen, aber das kostet dann wieder Zeit und Geld und ob es dann 100% klappt, weiß man dann ja wieder nicht :-(


Gruß
Bastian

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StukkiAlex

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13

Mittwoch, 9. Juli 2003, 19:02

so leute,
das thema interessiert uns ja so wie es aussieht alle brennend
ich war mal so frei & habe bastian seine frage an uns, in etwas abgewandelter form an dekra, tüv-nord, tüv-sachsen, tüv-thüringen & an noch ein paar geschickt...
so bald ich ne klärende info habe werde ich diese hier veröffentlichen...

alex

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danielD

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14

Mittwoch, 9. Juli 2003, 21:54

Hallo Freunde,

da bin ich aber gespannt, was die dazu sagen.

Ich bin nämlich immer davon ausgegangen, wenn ich mal was beim TÜV habe eintragen lassen, dann gilt das auch für den Rest der Welt, Polizei mal inbegriffen.
Kann man sich denn auch zur eigenen Sicherheit schon nicht mehr auf das verlassen, was der TÜV Prüfer sagt? Gehen die Prüfer soweit, etwas einzutragen, nur weil sie Angst haben, der Kunde würde sich an einen anderen Prüfer oder eine andere Organisation wenden?
Wie gesagt, ich bin gespannt was die sagen.

Gruß
Daniel

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StukkiAlex

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15

Mittwoch, 9. Juli 2003, 22:08

@daniel:
es war noch nie so das eingetragen gleich gesetz ist!
wenn du dir ein illegales teil (z.b. esd) für unmengen von geld(bestechung,kontakte,usw) "eintragen" lässt, steht es zwar in den papieren & ist auch erstmal zu 90%"sicher" aber wenn die polizei bei einer verkehrskontrolle bedenken hat das die sache illegal ist, kann sie dir das auto stilllegen & eine überprüfung bei einer tüv/dekra station anordnen!
dein auto wird dann sofort stillgelegt & mit nem schlepper zur prüfstelle gebracht (also nix mehr mit umschrauben auf original )
die jungs nehmen dein auto dann auseinander & überprüfen genau nach den gesetzlichen bestimmungen. wenn dann dein z.b.esd der geräuschpegelmessung nicht standhält weil er z.b. zu laut ist bekommst du ne anzeige weil die betriebserlaubnis für dein fahrzeug erloschen ist...
das zeiht nach sich das du ne anzeige bekommst

aber selbst wenn sie nix finden bezahlst du den schlepper & die prüfung, das heißt min. 500€ sind weg...

wenn du nen kat ausbaust & das fällt bei einer solchen prüfung auf bekommst du auch noch ne anzeige wegen steuerhinterziehung

alex

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16

Mittwoch, 9. Juli 2003, 23:19

Vorsicht, vonderAlb.

Wenn Du jeglichen menschlichen Faktor ausschliessen willst, musst Du ganz ganz genaue Regeln aufstellen und brauchst viele übergeordnete Behörden um die ganz ganz genaue Einhaltung der Regeln zu kontrollieren. Ich möchte behaupten, dass unser Land von dieser Art der "Gerechtigkeit" schon mehr als genug hat.
Mir wärs viel lieber es gäb mehr solche Verantwortlichkeiten wie beim TÜV, wo mit möglichst viel Sachkentnis vom Prüfer individuell *entschieden* werden kann.
Krasse Fälle gibts so oder so!
Wichtig ist, dass einem die Freiheit bleibt, einen weiteren Experten zu hören.
Und das kann man wohl im Normalfall.

Okay. Dass ein einmal erfolgter Eintrag nicht mehr gelten soll ist krass.
Hier wird m.E. schon in Eigentumsrechte eingegriffen. Ich bin schon mit einer Rad-Reifen-Kombination zum TÜV, die ich beim Reifenhändler unter dem Vorbehalt der Eintragung erworben hatte. Kein TÜV, Kein Kauf. Wenn dann zwei Jahre später die Folgebescheinigung verweigert wird, kann das nicht rechtens sein.

Andererseits leben wir mit der abweichenden Meinung des zweiten Experten immer ganz gut, wenns andersrum war und der erste "Nein", der zweite aber "Ja" sagt.
Mein Lieblings-TÜV ist übrigens in Ebingen. Ist ja nicht weit von Dir !

Gruss Hanns




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17

Mittwoch, 9. Juli 2003, 23:57

Trotzdem finde ich manches Gehabe vom TÜV schon recht nervig.
Anderer als oben geschilderter Fall.
Als ich meine Bremsanlage eintragen lassen wollte, mußte ich zu einer besonderen Prüfstelle vom TÜV fahren. Prima, dachte ich, die haben ja bestimmt Sachkenntnis. Denkste!
Erstmal war der Prüfer handwerklich ziemlich unbegabt, so lange wie der gebraucht hat, um ein Rad abzuschrauben, brauche ich für alle vier! Logisch, der kriegt sein Geld ja auch pro Stunde.
Beim Abschrauben der eingetragenen Felgen und Reifen meinte er festgestellt zu haben, dass die Radmuttern nicht genug Gewindegänge drauf gehen. Argh! Per Einzelabnahme geprüft und abgenommen und trotzdem angezweifelt.
Also ist er, weil er nicht genau wußte, wieviele Umdrehungen vorgeschrieben sind, zu seinem Kollegen gelaufen. Bis die beiden wieder da waren, sind 10 Minuten vergangen. Nachdem er meinen Wagen skeptisch beäugt hatte, fing er an die Umdrehungen zu zählen. Nach weiteren 10 Minuten hatte sie dann festgestellt, dass die Muttern sogar 3 Umdrehungen mehr als vorgeschrieben haben, welch wunder. Ich wußte es ja, da ich damals bei der Einzelabnahme dabei war, aber was ich sage, ist ja egal.
Also zurück zu den Bremsen.
Ausmessen, ein bißchen drücken, ziehen, anleuchten, klopfen, ein wenig auf seinem Block notieren. Wenn ich so langsam arbeiten würde, würden meine Kunden mir in den A rsch treten.
Zurück ins Büro und die Bremsanlage in den Brief eintragen, natürlich dabei vertippt, so dass er wieder zurück mußte und es ausbessern mußte. Sieht ganz toll im Brief aus. Sieht ein wenig selbstgemacht aus. Außerdem hat er nun andere Werte eingetragen, als Subaru in ihrer Bescheinigung für die STI Bremsen angegeben hat, ihm egal, er hat`s anders gemessen.
Egal, hauptsache raus. Aber erst noch bezahlen.
"So, dass waren nun 1,25 Stunden, macht 105 Euro inkl. Steuer."
"Bitte was? Mit der Bremse selber waren sie doch nur knappe 0,75 Stunden beschäftigt, dass sie Probleme mit den Felgen haben, ist mir egal, die sind bereits eingetragen!"
"Wollen sie nun die Bremsen eingetragen haben, da zahlen Sie, ansonsten trag ich die wieder aus!"

Was habe ich wohl gemacht?

Gruß
Bastian

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StukkiAlex

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Donnerstag, 10. Juli 2003, 10:06

@bastian: hast ne mail von mir bekommen, bitte dringend antworten!

alex

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Dominik83

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Donnerstag, 10. Juli 2003, 15:58

Tzzz,Geldmacherei,sonst nichts.Die Jungs,die selbst schrauben und basteln,haben meist mehr Ahnung als der Tüv und werden zu ihrer eigenen Sicherheit die Sache schon richtig machen.Wer trotzdem schraubt wobei er nichts kann,soll mit seinem Schrott durch die Gegend fahren und er wird schon merken wenns nicht passt.Aber sich von Prüfern so nen Mist erzählen lassen zu müssen..Ich bin da sehr ungeduldig und müsst wohl erst einmal Baldrian in grossen Mengen zu mir nehmen,damit ich das überhaupt überlebe(oder der Prüfer)
Soll mir mal einer wuer kommen,der anfängt Gewindergänge zu zählen
Nur leider haben die die Sache in der Hand.UNd ich könnt platzen das man wegen deren Inkompetenz auch noch zur Kasse gebeten wird!

mfG

Dominik

4 Fäuste für ein Halleluja!

vonderAlb

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20

Montag, 14. Juli 2003, 14:49

Ich musste mich am Samstag eines Besseren belehren lassen.

TÜV'ler sind kleine Götter !!!

Es gibt niemanden, der sie von ihrem Tun abhalten kann. Wenn der TÜV'ler der Meinung ist, das der Eintrag nicht korrekt ist und du kein Prüf-Gutachten vorlegen kannst, dann kann der TÜV'ler zwar den gemachten Eintrag nicht wieder austragen aber er kann die HU-Plakette verweigern.

Ohne Gutachten ist alles reine Ermessenssache.
Es gibt zwar Vorschriften wie, was und wo ein Teil geprüft werden muß aber dann muß es dafür auch ein Gutachten geben, welches bescheinigt, das dieses Teil die Vorschriften erfüllt.

Ein Festigkeitsgutachten bescheinigt noch lange nicht, ab diese Felge auch für dieses Automodell geeignet ist. Dazu braucht es ein spezielles Rad/Reifen-Gutachten und zwar exact modellbezogen.

Gibt es ein Gutachten, dann gibt es auch entsprechende schriftliche Bescheinigungen die beim KBA und der Prüfstelle hinterlegt sind und er TÜV-Beamte ist verpflichtet bei diesen Stellen anzurufen und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Teile zu überzeugen. Er kann und darf sich nicht weigern, diese Überprüfung vorzunehmen.
Gibt es kein Gutachten, dann liegt alles im Ermessen des Prüfers. Er kann alles anzweifeln und ist nicht verpflichtet bei seinem Kollegen, der den Eintrag gemacht hat, anzurufen.

Das einfachste ist, man montiere Winterreifen oder andere Serienreifen und gehe damit zur HU.

Andreas
Andreas

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