...Eine nationale Vorschrift besagt, dass vom 15. Mai bis 14. Oktober Winterreifen und Ganzjahresreifen (jeweils mit M+S-Kennung) der Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q in Italien verboten sind, respektive mit einem Geschwindigkeitsindex versehen sind, dessen V-max (Höchstgeschwindigkeit) UNTER der des Fahrzeugs liegt, die in der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (früher: Kraftfahrzeugschein) ausgewiesen ist.....
Moin!
Besonders sinnig, da:
In Italien gelten die folgenden allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h (wie in Deutschland)
- auf den Staatsstraßen, außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h
- auf den Autobahnen: 130 km/h
geklaut:
hier
Bin auch dafür, dass Winterreifen mit nicht mindestens Geschwindigkeitsklasse bis 380km/h außerorts aus Sicherheitsgründen verboten sind...
Die zocken mal wieder nur einfach ab und sch... auf EU-Regeln!