Zitat
BVerwG v. 13.03.2003:
Ein Zusatzschild im Sinne des § 39 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 StVO, welches sich unter mehreren übereinander angebrachten Verkehrszeichen befindet, gilt nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen.
Wenn ich 50 bin,soll ich nicht mehr überholen,und alle Motorradfahrer 4Km lang verfolgen ! Ist doch logisch ,oder ?
Wenn ich 50 bin,soll ich nicht mehr überholen,und alle Motorradfahrer 4Km lang verfolgen ! Ist doch logisch ,oder ?
Durchfahrt verboten für alle über 50, die roten Autos dürfen die schwarzen nicht überholen und Motorradfahrer müssen 4km geradeaus fahren.
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