Hallo Fifi...
das ist ja mal eine wirklich traurige Story - auch wenn es, wie Du schon sagst, wirklich cleverer gewesen wäre das Auto mit nem "Profi" anzugucken...
Ich kenne zwar die Rechtslage in der Schweiz nicht, aber ich werfe einfach mal das Wort "Sachmängelhaftung" in den Raum.
Siehe hier
In Deutschland darf kein Händler der ein Fahrzeug an eine Privatperson verkauft die Gewährleistung für Sachmängel (die bei dir ja sehr offensichtlich vorliegen) ausschließen (im Gegensatz zur Garantie ist das ein verbrieftes Recht).
In Dtld ist es auch so, dass die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer liegt (das heißt er müsste nachweisen, dass der Mangeln _nicht_ schon beim Verkauf bestanden hat).
Dann bekommt er für jeden Mangel max. 2mal das Recht nachzubessern und _muss_ das Fahrzeug dann zurücknehmen, wenn die Mängel nicht behoben sind.
(Wohlgemerkt - solange die Mängel nicht vorher beim Kauf schon angesprochen wurden, bzw. Teil des Vertrages sind, oder das Auto explizit als "Bastlerfahrzeug" o.ä. verkauft wurde - dann sieht es schlecht aus).
Allerdings ist das natürlich nie eine eindeutige Sache - was ist ein Sachmangel - was ist Verschleiß, usw.
Vielleicht hat die Garage ja soviel Anstand ihn einfach zurückzunehmen - ansonsten könnte das auch ein langwieriger Streit werden.
Wie gesagt - soweit meine laienhaften Kenntnisse zur Lage in Deutschland, aber die Weiten des www werfen bestimmt auch ein paar Infos zur Sachmängelhaftung/Gewährleistung in der Schweiz aus...
Ich wünsch dir viel Glück