Leider fehlt mir der AU Schein, aber TÜV hat er ja noch und im Fahrzeug schein steht auch das HU 05/2013 ist. Somit ist es logisch das eine AU da ist.
Wenn ich den jetzt abmelede und diesen blöden Wisch nicht wieder finde, bekomme ich den Wagen dann im nächsten Jahr wieder angemeldet? Braucht man den AU Schein noch, seit dem es nur noch eine Plakette gibt?
danke für die Antworten?
(Wie soll ich nächsten jahr mit einem Abgemeldeten Auto eine AU bekommen, wenn ich ihn nicht anmelden kann, in der Garage machen die das ja nicht *g*..)
danke
Ich habe gerade mal bei meinem Justy nachgeschaut, der im Juli seinen Termin hatte (durchgeführt bei meinem Subaru-Händler durch die FSP). Die beiden Blätter (HU-Bericht des FSP und AU-Protokoll der Werkstatt) sind am Rand durch einen siegelartigen Aufkleber verbunden - dies ist wohl so vorgeschrieben. Also nehme ich an, dass Du nicht nur den AU-Bericht, sondern auch den HU-Bericht nicht mehr hast?!
Zitat von der Rückseite des Berichts.
Untersuchungsberichte und Prüfprotokolle müssen Sie bis mindestens bis zur nächsten fälligen Untersuchung aufbewahren um sie ggf. zuständigen Personen vorlegen zu können.
Erster Versuch wäre die Prüfstelle / Werkstatt, wo Du die HU / AU hast machen lassen. Über das Kennzeichen und die FIN können sie den Bericht wiederfinden und Dir eine Zweitausfertigung (natürlich nur, wenn das erlaubt ist und dann sicher nur gegen einen geringen Obolus) aushändigen.
Wenn eine Zweitausfertigung nicht möglich ist, wirst Du nicht um eine neue HU / AU herumkommen
2 Varianten:
- Du machst noch vor dem Winter HU und AU neu, mit dem aktuellen Beleg ist die Wiederzulassung im nächsten Jahr kein Problem!
- Wenn Du vor dem Winter keine erneute Untersuchung mehr machen willst, dann mußt Du im kommenden Jahr vor der Zulassung den SVX auf einem Anhänger oder mit Kurzzeitkennzeichen zum Prüfort bringen!
Mal was anderes: hast Du schon mit der Zulassungsstelle gesprochen, welche Unterlagen benötigt werden, wenn das Auto nur über den Winter vorübergehend stillgelegt wird? Ob sozusagen bei der Beendigung der Stilllegung die HU- und AU-Berichte vorgelegt werden müssen oder nicht?
Gruß,
Stephan