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Dustin781

Fortgeschrittener

  • »Dustin781« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 307

Registrierungsdatum: 10. Oktober 2007

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1

Mittwoch, 23. November 2011, 23:07

Wiederanmeldung .. braucht man einen AU Bericht?

Hallo,

ich wollte meine SVX jetzt im Winter erstmal abmelden. TÜV habe ich noch bis 05/2013 ... und eine AU gibt es ja sogesehen nicht meh einzeln, zumindest kein TÜV ohne AU, und dazu keine Plakette.

Leider fehlt mir der AU Schein, aber TÜV hat er ja noch und im Fahrzeug schein steht auch das HU 05/2013 ist. Somit ist es logisch das eine AU da ist.

Wenn ich den jetzt abmelede und diesen blöden Wisch nicht wieder finde, bekomme ich den Wagen dann im nächsten Jahr wieder angemeldet? Braucht man den AU Schein noch, seit dem es nur noch eine Plakette gibt?

danke für die Antworten?

(Wie soll ich nächsten jahr mit einem Abgemeldeten Auto eine AU bekommen, wenn ich ihn nicht anmelden kann, in der Garage machen die das ja nicht *g*..)

danke

Baumschubser

Super Moderator

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2

Donnerstag, 24. November 2011, 00:56

Leider fehlt mir der AU Schein, aber TÜV hat er ja noch und im Fahrzeug schein steht auch das HU 05/2013 ist. Somit ist es logisch das eine AU da ist.

Wenn ich den jetzt abmelede und diesen blöden Wisch nicht wieder finde, bekomme ich den Wagen dann im nächsten Jahr wieder angemeldet? Braucht man den AU Schein noch, seit dem es nur noch eine Plakette gibt?

danke für die Antworten?

(Wie soll ich nächsten jahr mit einem Abgemeldeten Auto eine AU bekommen, wenn ich ihn nicht anmelden kann, in der Garage machen die das ja nicht *g*..)

danke

Ich habe gerade mal bei meinem Justy nachgeschaut, der im Juli seinen Termin hatte (durchgeführt bei meinem Subaru-Händler durch die FSP). Die beiden Blätter (HU-Bericht des FSP und AU-Protokoll der Werkstatt) sind am Rand durch einen siegelartigen Aufkleber verbunden - dies ist wohl so vorgeschrieben. Also nehme ich an, dass Du nicht nur den AU-Bericht, sondern auch den HU-Bericht nicht mehr hast?!

Zitat von der Rückseite des Berichts.

Zitat

Untersuchungsberichte und Prüfprotokolle müssen Sie bis mindestens bis zur nächsten fälligen Untersuchung aufbewahren um sie ggf. zuständigen Personen vorlegen zu können.


Erster Versuch wäre die Prüfstelle / Werkstatt, wo Du die HU / AU hast machen lassen. Über das Kennzeichen und die FIN können sie den Bericht wiederfinden und Dir eine Zweitausfertigung (natürlich nur, wenn das erlaubt ist und dann sicher nur gegen einen geringen Obolus) aushändigen.

Wenn eine Zweitausfertigung nicht möglich ist, wirst Du nicht um eine neue HU / AU herumkommen :hmmm:
2 Varianten:
- Du machst noch vor dem Winter HU und AU neu, mit dem aktuellen Beleg ist die Wiederzulassung im nächsten Jahr kein Problem!
- Wenn Du vor dem Winter keine erneute Untersuchung mehr machen willst, dann mußt Du im kommenden Jahr vor der Zulassung den SVX auf einem Anhänger oder mit Kurzzeitkennzeichen zum Prüfort bringen!

Mal was anderes: hast Du schon mit der Zulassungsstelle gesprochen, welche Unterlagen benötigt werden, wenn das Auto nur über den Winter vorübergehend stillgelegt wird? Ob sozusagen bei der Beendigung der Stilllegung die HU- und AU-Berichte vorgelegt werden müssen oder nicht?

Gruß,
Stephan

daddy

Fömi im Impreza GT Club

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3

Donnerstag, 24. November 2011, 13:31

womöglich ist es in Bundesländern oder gar Landkreisen/Städten unterschiedlich.

Wo es noch Abmelde-Bescheingungen gibt, ist auch AU/HU-Datum festgehalten - Wiederanmeldung kein Problem.

Wenn man aber nix in der hand hat außer die Zulassung Teil II (mit Abmelde-Stempel drauf), wirds schwieriger.
Dann fragen, wie Baumschubser schon verdeutlichte. Von jeder HU und AU gibts Doppel bei der Prüfstelle.

Matze GX

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4

Dienstag, 21. Februar 2012, 17:24

Mal für die Allgemeinheit oder SuFu-Nutzer:

Ich hatte das konkrete Problem beim Motorrad. Hier waren HU und AU Bericht weg (Das war noch vor dem Zusammenschluß beider Untersuchungen). Ich habe damals auf der Hauptprüfstelle (Dekra) in de Landkreis angerufen, wo die HU gemacht wurde (wichtig, geht nur da) und mir wurde anstandslos eine Kopie des Prüfberichtes zugesand. Es kann allerdings passieren, das die zuständigen Stellen dafür eine Bearbeitungsgebühr um die 10,-€ aufrufen.

ralle75

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5

Dienstag, 21. Februar 2012, 18:15

bei unserer zulassungsstelle kann man online schauen was alles für die zulassung benötigt wird.das sollte dann auch bei deiner möglich sein. sollte das ein oder andere fehlen muss du wohl oder übel es dir bei deiner prüfstelle die das auto geprüft hat eine kopie ausstellen beim tüf rheinland kostet das 10€ gebühr.
gruss ralf