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Weiss ja nicht, wie das Gesetz in DE geschrieben ist. aber in der CH heissts:
4. Gelbes Licht bedeutet:
a. wenn es auf das grüne Licht folgt: Halt für Fahrzeuge, die noch vor der Verzweigung
halten können.
(Art. 68, Abs. 4, lit. a, SSV)
Die Ausrede, ich hab bei gelb noch kurz gegeben zieht also in der CH nicht.
Wenn mans nicht sieht, weil man grad eben irgendwo anders hinschaut, wird auch nicht akzeptiert...
In der CH hätte es dich 250.- Fr. (200.- €) gekostet und falls du mehr als 1.3 Sekunden nach rot drüber wärst,
dann wärens 3 Monate FA-Entzug gewesen und einiges mehr als 200 €.
Ihr Deutschen habts irgendwie schon schön
Facit: Gelb ist die Farbe des Stillstands.
ich weiß ja nicht, was man sich in der schweiz für 360€ und 1 monat laufen leisten kann, aber in deutschland wären das 110 im ort oder 160 auf der landstraße. und bei beiden reicht es noch für ein nettes essen zu zweit...
Kann ich nur bestätigen. Immer ab damit zum Anwalt, gab auch schon viel schlimmere und auch verschuldete Vergehen, die dann als ungültig abgestempelt wurden.Bin auch mal bei nur gelb noch durchgehuscht, dummerweise war ein Videowagen 2 Autos weiter hinten. Die beiden Herren wollten mir dann ein rot einreden, eben Fahrverbot und so. Es wurde eine Geldstrafe und 1 Punkt. Seid dem hat sich zwar einiges verändert, aber warte ab, es muß nicht so schlimm kommen. Außerdem habe ich schon oft gehört, daß man die Meßmethoden erfolgreich anzweifeln kann.