Er hat ja wegen der Anzeige bezüglich Fahrerflucht eine Aussage bei der Polizei machen müssen.
Dort gab er an, im Schockzustand durch den Unfall davongelaufen zu sein. Dadurch wird die Anzeige wegen Fahrerflucht ungültig, oder zurück genommen. k.a.
hmm 2 dinge sind ungewöhnlich. erstens die sache mit dem schock. wird öfter als schuldauschließungszustand begründet, jedoch sagtest du weiter oben im thread, dass er sich nach 3 tagen bei der polizei gemeldet hat. stand er 3 tage unter schock oder was? die sache mit dem schock ist sicherlich einzelfall abhängig aber niemals bis zu 3 tage zu begründen. was hat dein anwalt dazu gesagt? eigentlich bietet dieses verhalten einen angriffspunkt für deinen anwalt...
zweitens bin ich überrascht, dass er überhaupt eine aussage gemacht hat. er ist normaler weise nicht verpflichtet zu einer vorladung zu erscheinen bzw auszusagen. es sei denn er wird vom staatsanwalt oder richter vorgeladen- aber die befragung erfolgte ja durch polizeibeamte... er scheint ja nicht ganz dumm zu sein, dass hat er ja bei der flucht vom unfallort gezeigt und sein papa wird ihm sicherlich auch geraten haben nichts auszusagen...
es sei denn, und das ist jetzt wirklich ein bitteres zugeständniss meinerseits, sein vater hat wirklich was zu sagen und die zur befragung angesetzten beamten haben das zu seinen gunsten aufgenommen.
oder er hatte einfach einen spitzen anwalt...
trotzdem komischer sachverhalt.
das tut mir dann wirklich leid für dich.
das mit der geschwindigkeit kriegst du so schwer nachgewiesen. da müsste dein anwalt ganz schön was ins rollen bringen, sachverständige, gutachter usw... und davon hast du auch nicht viel mehr, der verursacher bekommt dann halt eine buße... aber das ist es den aufwand einfach nicht wert.
hmm wie es mit eienr zivilrechtlichen klage gegen den verursacher aussieht kann ich dir nicht so genau sagen. bin halt im deutschen gesetz kundig.
aber vielleicht fragst du deinen anwalt diesbezüglich nochmal.