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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tobnac« (18. April 2011, 21:33)
Ich bin eig. davon immer ausgegangen, dass man das Abgasgutachten erst erstellen kann wenn die Gasanlage verbaut ist?
Oder wie soll das sonst laufen? Für den normalen Betrieb brauch ich das ja nicht, hängt ja mit der Gasanlage zusammen.
Ich geh mal davon aus dass das mit dem Gutachten schon klappen word, ansonsten kann er die schön wieder ausbaun
Aber ich versteh das jetz so richtig, eig. dürfte ich so wie es jetzt ist, nicht fahren bzw. fahre ohne Betriebserlaubnis und somit auch ohneVersicherungsschutz?