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@ JGusdorf
Anzeige hat nur bei sehr genauer Fahrerbeschreibung eine Chance.
Anwalt nehmen, der hat dann Akteneinsicht.
Bei oberflächlicher Fahrerbeschreibung wird das Verfahren eingestellt.
@ JGusdorf
Anzeige hat nur bei sehr genauer Fahrerbeschreibung eine Chance.
Anwalt nehmen, der hat dann Akteneinsicht.
Bei oberflächlicher Fahrerbeschreibung wird das Verfahren eingestellt.
Weiss ja nicht, wie das in Deutschland ist, aber in der Schweiz stimmt diese Aussage nicht. Weiss ich aus eigener Erfahrung..
eins der (wenigen) Dinge, die in Deutschland besser als in der Schweiz gelöst sind...
Zitat von »Quelle: Ktipp 03/2011«
Rechtsüberholen auf der Autobahn ...
... kostet 500 Franken Busse
Eine Frau fuhr auf der Überholspur in einer Kolonne mit Tempo 80 bis 90, der Verkehr auf der Normalspur war weniger dicht. Sie schwenkte deshalb auf den Normalstreifen, erhöhte dort ihr Tempo, fuhr an zwei Personenwagen vorbei und bog wieder auf die Überholspur ein, nachdem sie auf einen langsamer fahrenden Lastwagen aufgeschlossen hatte.
Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln zu 500 Franken Busse sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 5800 Franken. Das Argument der Frau, sie habe mit dem Fahrstreifenwechsel gar nicht primär die Absicht gehabt, die vor ihr fahrenden Fahrzeuge rechts zu überholen, nützte nichts.
Zusätzlich muss die Frau dem Bundesgericht 4000 Franken Gerichtskosten zahlen, und es droht ihr ein dreimonatiger Fahrausweisentzug.
Bundesgericht, Urteil 6B_903/2010 vom 4. 1. 2011
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »330xi« (18. März 2011, 23:34)
Zitat
..."Wer auf der Autobahn fährt, muss sich darauf verlassen können, nicht plötzlich rechts überholt zu werden"...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Retikulum« (18. März 2011, 23:13)
Richtig, deswegen ist es in meinen Augen auch egal ob links oder rechts überholt wird. Funktioniert in anderen Ländern ja auch ohne dass sich die Autos unfreiwillig übereinander und ineinander stapeln...
Urteil hin oder her. ich finde ja(meine persönliche Meinung), wer nicht weiß was um einen herum passiert, darf kein autofahren. Ich sehe beim fahren IMMER auch mal in den Rückspiegel und weiß wie der Verkehr hinter mir aussieht. Ich sehe die Autos auch immer schon bevor sie mich überholen. und vor einem Spurwechel sehe ich sowiso in den Rückspiegel, das gehört einfach dazu. Würde ich das nicht tun (Rückspiegel schauen) würde ich mich ja jedesmal zu Tode erschrecken wenn plötzlich ein auto links an mir vorbeifährt.
Interessanter Fred.
...Vielleicht will der Überholende ja nach rechts rüber oder ist gerade dabei. Der
XXX weiß aber, dass er auch rechts überholen darf und stellt sich darauf ein
dies zu tun. Jetzt kommt es bei den massiven Geschindigkeitsunterschieden
zu schwierigen Situationen
... dass man dann aber neue Regeln bräuchte...
Wenn ihr schon die rechte Spur für solch ein Vorhaben nutzt, dann schreibt wenigstens dazu, daß der Mittelspurfahrer 79 Km/h fährt und ihr rechts vorbeifahrt.
Zitat
Es herrscht auch dreispuriger Autobahn relativ wenig Verkehr, also fahre ich ganz rechts, vor mir ist alles frei. Ich schließe langsam auf ein Fahrzeug auf, das permanent auf der mittleren Spur fährt.
Bei mir befindet sich an besagter Stelle auch ein Hebel. Wenn ich an ihm aber diese Bewegung durchführe, dann fangen in meinem Sichtbereich zwei schwarze "Stangen" an sich nach links und rechts zu bewegen und die Scheiben von Regenwasser zu befreien ;D
...Die Lösung dafür befindet sich links hinter dem Lenkrad. Dort befindet sich ein Lenkstockhebel, dieses praktische Ding läßt sich u.A. nach oben und unten bewegen. Führt man eine dieser Bewegungen aus fangen an den äußeren Ecken des Fahrzeugs, jeweils vorne, mittig und hinten orange Lichter pulsierend an zu blinken...
@ Jens
War Dein Anliegen eigentlich als theoretische Diskussionsgrundlage mit einem Augenzwinkern gedacht oder ist da tatsächlich was am köcheln ?
Jo, ich denke sowas müsste man mal grundsätzlich anzeigen. Hatte auch schon Situationen wo trotz freier mittlerer und rechter Spur sich alle in Perlenkette auf der linken bewegt haben. Bei sowas überhole ich dann erst recht rechts, da ja ohnehin noch ein freier Mittelstreifen dazwischen liegt.Vielleicht pack ich mir mal eine GoPro in den Firmenwagen, um diese Linksschleicher zu filmen. Das müsste ja dann für eine Anzeige ausreichen.
[...] Würde so etwas toleriert werden oder muss ich meine Geschwindigkeit soweit verringern, bis ich auf das langsam mittig fahrende Fahrzeug nicht weiter aufhole und dann bei passender Lücke auf der linken Spur normal überholen kann?