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Es ist doch normal das der, der auffährt schuld ist. Ist doch auch richtig so, Warum Brain AFk auf der Linken rasen wenn man eventuell auch die leute auf der Rechten BEACHTEN und ggf mal nach denken würde was ggf passieren könnte ..... aber naja
Zitat
Hält ein Autofahrer die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern in der Stunde auf Autobahnen nicht ein, muss er bei einem Unfall mithaften. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 1/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Autofahrer nachweisen kann, dass es auch bei eingehaltener Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall gekommen wäre.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vonderAlb« (2. März 2011, 14:30)
Das geht sogar noch weiter.
Jeder Verkehrsteilnehmer stellt eine potentielle Gefahr für andere dar. Egal ob er sich korrekt verhält oder nicht.
Kommt es zu einem Schaden durch das Fahrzeug kann eine Teilschuld zugesprochen werden, alleine schon deswegen weil das KFZ auf der Straße war.
Wär der Fahrer mit seinem Fahrzeug zu Hause geblieben hätte es keinen Schaden anrichten bzw. erleiden können.
Die Juristen nennen das Gefährungshaftung.