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Runeflinger

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1

Mittwoch, 2. März 2011, 09:16

Mitschuld von Auffahrenden mit mehr als Richtgeschwindigkeit

Auf einen kleinen SPON-Artikel wollte ich noch hinweisen.

Folge ist, dass sich die Rechthaber nun auch noch in dem Gefühl suhlen können, dass der andere ja (auch) schuld ist, wenn er hintenauffährt - und die eigene Unwillgikeit / Unfähigkeit, Geschwindigkeiten von Überholenden einzuschätzen, schön hintenanstellen...
"Der [WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius
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2

Mittwoch, 2. März 2011, 09:33

Es ist doch normal das der, der auffährt schuld ist. Ist doch auch richtig so, Warum Brain AFk auf der Linken rasen wenn man eventuell auch die leute auf der Rechten BEACHTEN und ggf mal nach denken würde was ggf passieren könnte ..... aber naja ^^

Runeflinger

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3

Mittwoch, 2. März 2011, 09:42

Vielleicht hast Du den Teil "als ein anderer Fahrer unbedacht ausscherte" überlesen?

Bei Bremsmanövern des Vordermanns hat der Auffahrende natürlich schuld.

Hier geht es aber um das Forums-Standardärgernis, dass die Studentin im Corsa / der Opa im Benz mit 120 plötzlich auf die Überholspur wechselt. Bestenfalls weil "das Auto im Spiegel ja noch so weit weg war" (ohne Beachtung dessen höherer Geschwindigkeit), schlimmstenfalls "weil der ja eh nicht so schnell fahren darf, wir ham ja Richtgeschwindigkeit" ...

Es ist doch normal das der, der auffährt schuld ist. Ist doch auch richtig so, Warum Brain AFk auf der Linken rasen wenn man eventuell auch die leute auf der Rechten BEACHTEN und ggf mal nach denken würde was ggf passieren könnte ..... aber naja ^^
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4

Mittwoch, 2. März 2011, 10:14

super!
Ihr wolltet den Osten, jetzt kriegt ihr den Osten! :thumbsup:

Duri

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5

Mittwoch, 2. März 2011, 10:16

Hallo,

das ist doch nichts Neues?! Wer schneller als die Richtgeschwindigkeit fährt, bekommt bei einem Unfall in den allermeisten Fällen mindestens Teilschuld - erhöhtes Risiko, man muss mit Fehlern Anderer rechnen etc. Das habe ich aber schon in der Fahrschule gelernt?! ?(

Viele Grüße
Duri

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6

Mittwoch, 2. März 2011, 11:54

Zitat

Hält ein Autofahrer die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern in der Stunde auf Autobahnen nicht ein, muss er bei einem Unfall mithaften. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 1/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Autofahrer nachweisen kann, dass es auch bei eingehaltener Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall gekommen wäre.


Na dann viel Spass... Ich darf wann und wie ich will auf die Überholspur... :schock: ;(

vonderAlb

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7

Mittwoch, 2. März 2011, 12:52

Das geht sogar noch weiter.
Jeder Verkehrsteilnehmer stellt eine potentielle Gefahr für andere dar. Egal ob er sich korrekt verhält oder nicht.

Kommt es zu einem Schaden durch das Fahrzeug kann eine Teilschuld zugesprochen werden, alleine schon deswegen weil das KFZ auf der Straße war.
Wäre der Fahrer mit seinem Fahrzeug zu Hause geblieben hätte es keinen Schaden anrichten bzw. erleiden können.

Die Juristen nennen das Gefährdungshaftung.
Andreas

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vonderAlb« (2. März 2011, 14:30)


Runeflinger

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8

Mittwoch, 2. März 2011, 13:08

Das geht sogar noch weiter.
Jeder Verkehrsteilnehmer stellt eine potentielle Gefahr für andere dar. Egal ob er sich korrekt verhält oder nicht.

Kommt es zu einem Schaden durch das Fahrzeug kann eine Teilschuld zugesprochen werden, alleine schon deswegen weil das KFZ auf der Straße war.
Wär der Fahrer mit seinem Fahrzeug zu Hause geblieben hätte es keinen Schaden anrichten bzw. erleiden können.

Die Juristen nennen das Gefährungshaftung.


Das ist klar. Die sog. "allgemeine Betriebsgefahr" wird aber regelmäßig nur mit 25-30% angerechnet, so dass bei einseitigem Verschulden zumindest noch die überwiegende Haftung beim Verursacher liegt. Und ausgehend von meinem ersten Post ist die allg. Betriebsgefahr auch nichts, was den Opel-Fahrer mit Hut an seiner Argumentation hindern würde. Und der hypothetische Gottgleiche Idealfahrer, der alle Risiken vermeidet und der bei Unfallverwicklung sich nciht die Betriebsgefahr anrechnen lassen muss, sind wir natürlich alle nicht.
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Carver

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9

Mittwoch, 2. März 2011, 14:13

Mich würde mal interessieren, aus welchen Bundesländern die Unfallgegner stammten... Ich hab da so einen gewissen Verdacht :hmm:

MEKA

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10

Mittwoch, 2. März 2011, 16:46

Vielleicht noch kurz was allgemeines dazu:

Es geht hier nicht um die straf bzw. ordnungswidrigkeitenrechtliche Schuld sondern nur um die zivilrechtliche Schuldfrage.
Das sind sehr unterschiedliche Dinge. Die straf bzw. ordnungswidirgkeitenrechtliche Schuld trägt hier mit Sicherheit
der, der ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten zum Überholen ansetzt. Da gibt es nichts zu rütteln, denn
im Sinne des Straf bzw. Owirechts hat der Auffahrende nichts falsch gemacht.

Anders ist es im Zivilrecht. Da gibt es eben solche Sachen wie Teilschuld. Hier geht es aber auch nicht um
Strafen oder Geldbußen sondern nur um Schadensregulierung, Schmerzensgeld usw.
Auch wenn im Strafrechtlichen der Ausscherende verurteilt wird, besteht die Möglichkeit, dass der andere im zivilrechtlichen
die Hauptschuld erhält.
Klingt doof ist aber leider so.

@Carver :
Es besteht auch die Möglichkeit, dass hier keiner der Beteiligten ein Gerichtsverfahren haben wollte und evtl. auch der
Rausfahrer sein Schuld eingestanden hat. Aber die Versicherungen regeln die Schadensregulierung untereinander.
Nun will natürlich keine Versicherung freiwillig zahlen. Also haben sich die Rechtsabteilungen der Versicherungen
gestritten wer jetzt was zahlt. Das ging dann evtl bis zu einem Gerichtsverfahren. Und die Versicherung des
"Schuldigen" freut sich jetzt, da sie weniger zahlen musste weil die Versicherung dem anderen eine Teilschuld
gegeben hat.

Somit wäre es möglich, dass es nichts mit dem Bundesland zu tun hat auch wenn ich weiß was du meinst. ;)

Gruß
Mein Forry ist ein Hybrid, er verbrennt Kraftstoff und Reifen.