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  • »The Goodfather« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 7. Oktober 2010, 22:35

Sylencer nicht drinn - Bewährung - Check weg?!? :-(

..im prinzip steht alles oben. der beamte sagte es gäbe eine "anzeige" und eine "busse von ca. zwischen 200.- u 300.- chf" . ich bin noch auf bewährung wegen eines "leichten" geschwindigkeits-delikts vor knapp einem jahr. ist mein check in gefahr? sollte ich den rechtschutz einschalten? thx 4 help!
Autorennen sind ein Kult der Raserei, ein Spiel mit dem Tod, der Circus Maximus der Neuzeit
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2

Donnerstag, 7. Oktober 2010, 23:29

Wenn du schon eine Rechtsschutzversicherung hast und dafür auch jedes Jahr ordentlich Prämie zahlst, würde ich die so oder so informieren.
Frag mal nach, was sie zu deiner Situation meinen.

Hast du den "grünen" Ausweis? Wenn ja, könnte es Probleme geben. Aber eben könnte heisst nicht müsste!

  • »The Goodfather« ist der Autor dieses Themas

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3

Freitag, 8. Oktober 2010, 12:02

hoi yao,

nein, gottlob hab ich keinen grünen ausweis.. ich ha*se grüne.. X( danke für die info! cya!
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4

Freitag, 8. Oktober 2010, 12:32

Ist mir auch passiert , selbe Situation einfach mit nem nicht legalen ESD!
Sind 2 Paar Schuehe, mach dir daher mal keine Sorgen ....

Gruess

Chris

  • »The Goodfather« ist der Autor dieses Themas

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5

Freitag, 8. Oktober 2010, 13:22

@ chris; wie jetzt? musstest du den check abgeben bzw hast eine verwarnung gekriegt, also einen "leichten verstoss"..?! 8o
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Alain

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6

Freitag, 8. Oktober 2010, 13:42

Also ich habe da schon verschiedenste Sachen gehört mit generell kein Problem wäre ich da eher vorsichtig ;)

Gruss Alain
Das Leben ist viel zur kurz, um ein serienmässiges Auto zu fahren!

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7

Freitag, 8. Oktober 2010, 13:50

Alain

Ich kann aus meiner eigenen Erfahrung sprechen ; )
Wie du selber sagst, vom Hörensagen lernt man lügen.....

Goodfather

Hatte das genau das gleiche Problem, wahr wegen nem leichten Vergehen auf Bewährung und wurde mit nem Illegalen ESD angehalten und verzeigt in der Bewährungszeit.

Kumpel ist in der Bewährung mit nem aftermarket Xenonkit kontrolliert und verzeigt worden und da ist auch nichts passiert .

Beide mal gab es trotz Bewährung nur ne Anzeige und keine Ausweisentzug !

cubus

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8

Freitag, 8. Oktober 2010, 14:23

Auf deine Strafe bin ich jetzt sehr gespannt! Gehen ja die wildesten Gerüchte um. Gibts bei zuviel DB, Ausweisentzug? Von der Polizei kriegt man ja keine Auskunft, hab schon angefragt wies aussieht, wenn man ohne DB Killer rumfährt.

Hoffe für dich auf eine milde Strafe.

Düsi_24

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9

Freitag, 8. Oktober 2010, 15:39

In der Schweiz bekommt man eine Bewährung für illegales am Auto?? Kommt ihr da in den Knast oder wie??

Alain

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10

Freitag, 8. Oktober 2010, 15:43

So habe eben mit einem Kollegen telefoniert. Den hat es in Basel erwischt dieses Jahr. Busse 1350.- mit Lärmmessung. Jedoch keine Auswirkung auf den Ausweis gehabt.

Bewährung heisst wenn du zu schnell warst, im Anzeigenbereich innerorts 11-15 km/h ausserorts 21-25 km/h Autobahn 26-30 km/h hast du dann eine Bewährung von 2 Jahren wenn du innerhalb von 2 Jahre wieder in dem Bereich zu schnell bist hast du den Ausweis weg.


Gruss Alain
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Düsi_24

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11

Freitag, 8. Oktober 2010, 18:04

Autsch sowas ist echt schlimm....

pro

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12

Freitag, 8. Oktober 2010, 18:58

Man kann hier nicht sagen Check weg: JA oder NEIN

Dies liegt alleine im Ermessen der Administrativbehörde des Strassenverkehrsamtes!
Falls ein Polizist sich zu dieser Frage oder auch zur Bussenhöhe äussert,
dann begibt er sich auf sehr sehr dünnes Eis!

Es bleibt zu hoffe, dass es gut ausgeht Pasci!
Drück dir auf jeden Fall die Daumen!!

Zum anderen Thema: Lautstärke

Ist eigentlich ganz kurz erklärt...

Art. 54, Abs.1 SVG

Stellt die Polizei Fahrzeuge im Verkehr fest, die nicht zugelassen
sind, oder deren Zustand oder Ladung den Verkehr gefährden, oder die
vermeidbaren Lärm erzeugen
, so verhindert sie die Weiterfahrt. Sie
kann den Fahrzeugausweis abnehmen und nötigenfalls das Fahrzeug
sicherstellen.


Wieter gehts im Abs. 3
Hat sich ein Motorfahrzeugführer durch grobe Verletzung wichtiger
Verkehrsregeln als besonders gefährlich erwiesen oder hat er mutwillig
vermeidbaren Lärm verursacht
, so kann ihm die Polizei auf der
Stelle den Führerausweis abnehmen
.

Kurz gesagt.
Ist das Fahrzeug zu laut (lauter als in Typengenehmigung angegeben)
so kann die Polizei den Führerausweis und den Fahrzeugausweis auf der Stelle abnhemen
und das Fahrzeugsicherstellen (zu Handen StVA).
Dort wird das Fz geprüft und eine Mängelliste erstellt.
Nachdem alle Mängel behoben wurden, kriegt man Fahrzeug und Fahrzeugausweis wieder zurück.
Die Länge des Führerausweisentzuges wird hier wiederum von der Administrativbehörde des StVA bestimmt!


Naja, war jetzt nicht wirklich kurz erklärt, aber bei der nächsten ähnlichen Frage,
kann man einfach auf die Forensuche, dieser Beitrag verweisen ;)

Ich hoffe, es sind nun alle Unklarheiten beseitigt.

pro
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

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Samstag, 9. Oktober 2010, 20:13

:heuler: danke, pro!

wenn alle polizisten diese paragrafen so wortwörtlich nehmen würden, dürften wir mit unseren subis (oder jedenfalls 95% von uns.. ) uns keinen meter mehr auf die strasse trauen.. LOL ?( ;( :hmm:

beispiel; ich überhole ausserorts, bei "erhöhter" leerlaufdrehzahl. wehe ein buIIe bekommt das mit und hält mich an. dan könnte er mir den ausweis AUF DER STELLE abnehmen, da ich "unnötigen lärm" verursacht habe.. oder war ein überholmanöver jemals nötig..?!
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STiGMA

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14

Samstag, 9. Oktober 2010, 20:29

hoi yao,

nein, gottlob hab ich keinen grünen ausweis.. ich ha*se grüne.. X( danke für die info! cya!


Meint ihr die EG-Genehmigung ( Beiblatt ) ? meine ist Grün .... :S Was ist nicht gut ?

kuede

Profi

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15

Samstag, 9. Oktober 2010, 21:02

nene den führerausweis.....den neuen.
"Für viele Männer ist Auto fahren wie Sex: Die Frau sitzt teilnahmslos daneben und ruft immer: Nicht so schnell, nicht so schnell!" :lolaway:
"Was haben eine Tankstelle und ein Bordell gemeinsam? Bei beiden mußt du den Stutzen einführen, es ist sauteuer, und nach einer halben Stunde könnte man schon wieder!" :gutso:

BlackBastard

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16

Samstag, 9. Oktober 2010, 22:48

Ohne Scheiß jetzt. Ich habe mir extra für den Schweizurlaub vor 5 Wochen einen Mietwagen genommen für die 10 Tage und habe den subaru vor der Grenze stehen lassen. :D

3" Milltek turboback ohne Kats und VSD inkl. Flammen aus dem auspuff sollen nicht Schweiz-Tauglich sein :nixwieweg:

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17

Samstag, 9. Oktober 2010, 23:00

@BlackBastard

Hattest du da keine Entzugserscheinungen? :D

STiGMA

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18

Samstag, 9. Oktober 2010, 23:13

nene den führerausweis.....den neuen.


Achso ...vom dem weiss ich gar nichts ?(

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19

Samstag, 9. Oktober 2010, 23:41

nene den führerausweis.....den neuen.


Achso ...vom dem weiss ich gar nichts ?(



Ist ne 2 jährige Probezeit, biss du dan falls unfallfrei und ohne jeglichen Verstoss gegen die STVO den richtigen Ausweis beckommst wie du ihn kennst.....

20

Samstag, 9. Oktober 2010, 23:56

War immer ein Hochgenuss mit offener 3" Anlage und Klappensteuerung durch Zürich zu fahren... manchmal hats auch Vorteile ein Dütsches Kennzeichen zu haben :-)

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