Man kann hier nicht sagen Check weg: JA oder NEIN
Dies liegt alleine im Ermessen der Administrativbehörde des Strassenverkehrsamtes!
Falls ein Polizist sich zu dieser Frage oder auch zur Bussenhöhe äussert,
dann begibt er sich auf sehr sehr dünnes Eis!
Es bleibt zu hoffe, dass es gut ausgeht Pasci!
Drück dir auf jeden Fall die Daumen!!
Zum anderen Thema: Lautstärke
Ist eigentlich ganz kurz erklärt...
Art. 54, Abs.1 SVG
Stellt die Polizei
Fahrzeuge im Verkehr fest, die nicht zugelassen
sind, oder deren Zustand oder Ladung den Verkehr gefährden, oder
die
vermeidbaren Lärm erzeugen, so verhindert sie die Weiterfahrt.
Sie
kann den Fahrzeugausweis abnehmen und nötigenfalls das Fahrzeug
sicherstellen.
Wieter gehts im Abs. 3
Hat sich ein
Motorfahrzeugführer durch grobe Verletzung wichtiger
Verkehrsregeln als besonders gefährlich erwiesen oder hat er
mutwillig
vermeidbaren Lärm verursacht, so kann ihm die
Polizei auf der
Stelle den Führerausweis abnehmen.
Kurz gesagt.
Ist das Fahrzeug zu laut (lauter als in Typengenehmigung angegeben)
so kann die Polizei den Führerausweis und den Fahrzeugausweis auf der Stelle abnhemen
und das Fahrzeugsicherstellen (zu Handen StVA).
Dort wird das Fz geprüft und eine Mängelliste erstellt.
Nachdem alle Mängel behoben wurden, kriegt man Fahrzeug und Fahrzeugausweis wieder zurück.
Die Länge des Führerausweisentzuges wird hier wiederum von der Administrativbehörde des StVA bestimmt!
Naja, war jetzt nicht wirklich kurz erklärt, aber bei der nächsten ähnlichen Frage,
kann man einfach auf die Forensuche, dieser Beitrag verweisen
Ich hoffe, es sind nun alle Unklarheiten beseitigt.
pro