naja...einfach mal genauer suchen....
www.straßenverkehrsamt.de
Um ein gebrauchtes Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung
Bei Saisonzulassung Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen
Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Um ein im Inland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre sein sollte.
Hat sich also erledigt.