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Dominik83

unregistriert

1

Dienstag, 1. September 2009, 22:15

Geschwindigkeitskontrollen alle rechtswidrig?

Hallo zusammen,

Vor ein paar Tagen las ich in Google News folgende Schlagzeile (wenn auch nicht von der Bildzeitung...)
klick

Habt ihr von diesem Urteil schon gehört und wenn das so stimmt und die Runde macht, was dann?
Auf zur munteren Diskussionsrunde :popkorn:

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2

Dienstag, 1. September 2009, 22:44

ist ja immer das selbe. polizisten verhaften kriminelle, das gericht (oder in der schweiz bundesräte) lässt alle straffrei gehen. Das selbe in deinem Fall der geschwindigkeitkontrolle.... verrückte welt!

Mustang_SVT

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3

Dienstag, 1. September 2009, 22:45

echt?? das ist ja endlich mal wieder ein hammer neuigkeit!! und vermutlich nicht so ganz einfach zu ändern. besonders die videoaufzeichnungen...

weis einer ob das in der schweiz auch so ist? wäre ja theoretisch nur logisch...

was ich weis, dass sehr sehr viele bussen rausgehen ohne dass der fahrer erkannt wurde, das hat auch schon etliche freisprüche gegeben...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mustang_SVT« (1. September 2009, 22:46)


4

Mittwoch, 2. September 2009, 08:23

das heisst, dass wenn die dir hinter her fahren und die geschwindigkeit so messen und auch den Abstand zum vordermann, dass diese Videos keine Gültigkeit haben?

Helium

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5

Mittwoch, 2. September 2009, 09:31

Haben wir schon April ? :hmm:;)
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6

Mittwoch, 2. September 2009, 13:14

Denke nicht, dass sich dieser Entscheid auch auf die Schweiz auswirken wird.

Wenn dir die Polizei nachfährt und filmt, nehmen Sie in der Regel ja nur das Auto von hinten (Nr. Schild) auf und der Fahrer ist kaum zu sehen.

Du selbst als Person wirst nicht explizit gefilmt. Und da du das Fahrzeug auf öffentlichem Bereich bewegst, ist die Überwachung bzw. das Filmen für die Sicherheit wohl erlaubt und auch keine Persönlichkeitsverletzung.
Oder halt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zugunsten der Sicherheit.

Bei Blitzkästen dasselbe... Die dienen der allgemeinen Sicherheit (jaa sorry für den Ausdruck, die meisten Aktionen dienen halt nicht unbedingt diesem Zweck, aber egal) und kann dies wohl kaum anfechten.

Es müsste zuerst mal eine betroffene Person so viel Zeit und Geld investieren, damit man schlussendlich vor Bundesgericht landet. Dieses müsste dann den ultimativen Entscheid zugunsten der Autofahrer fällen.

Aber glaubt ihr wirklich dass ein Bundesgericht eine so lukrative Einnahmequelle der Kantone und des Bundes mit einem solchen Entscheid verbieten würde? Wohl kaum...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »psyko« (2. September 2009, 13:16)


7

Mittwoch, 2. September 2009, 13:15

Also das Urteil kam letztens mal im Fernsehen...

edit: psyko: mit dem letzten Satz hast du wohl recht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GT'ler« (2. September 2009, 13:17)


pro

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8

Mittwoch, 2. September 2009, 13:27

Polizeiliche Generalklausel... gibts in DE wie auch in der CH.
Denke der Staat DE wird die Urteile weiter ziehen und sich in der Folge auf diese Klausel
und meine weiteren Ausführungen berufen ;)

StPO des Kantons Aargau, §1
Der gerichtlichen Polizei obliegen die Aufdeckung der strafbaren Handlungen,
die Fahndung nach dem Täter sowie die Ermittlung und
Sicherung von Spuren und Beweismitteln.

Zudem:
VSKV (Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung)

2. Kapitel, 1. Abschnitt, Art. 10, Dokumentation

Die im Zusammenhang mit der Verletzung von Verkehrsregeln erfassten Messwerte
sind zusammen mit der Verkehrssituation bildlich zu dokumentieren.

und noch:
VZV Art. 133 (wurde durch VSKV aufgehoben) doch die technische Weisung besteht immer noch und wird in die VSKV übernommen.

Also:
Technische Weisungen über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr des UVEK

3.5 Zusatzapparate
Bei amtlichen Geschwindigkeitsmessungen muss das Messergebnis mit einem Zusatzapparat
(Foto-Videoteil, Geschwindigkeitsschreiber, Drucker usw.)
automatisch registriert werden.

pro

PS: noch Fragen??
Denke am Schluss wird es den Beanzeigten noch mehr kosten,
als die Busse für 29 Km/h zu schnelles Fahren... :hmm:

Edit: Kennt ihr Deutschen die Geschichte vom Winkelried??
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pro« (2. September 2009, 13:31)


waldrallye

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9

Mittwoch, 2. September 2009, 14:53

Ich kenne ein ganz einfaches und billiges Mittel um überhaupt erst garnicht die Probleme zu bekommen: einfach so wie angeschrieben fahren...

Zitat

Original von pro
Edit: Kennt ihr Deutschen die Geschichte vom Winkelried??


nein, aber ich hoffe du erzählst sie uns :)

gruß
Nico

ION

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10

Mittwoch, 2. September 2009, 15:21

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
http://de.wikipedia.org/wiki/Arnold_Winkelried
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." [Walter Röhrl]

Life is too short to drive boring cars...

cweber

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11

Mittwoch, 2. September 2009, 15:39

Zitat

Ich kenne ein ganz einfaches und billiges Mittel um überhaupt erst garnicht die Probleme zu bekommen: einfach so wie angeschrieben fahren...


Das ist in De mit den ständig wechselnden Geschwindigkeitsbeschränkungen manchmal leichter gesagt als getan.

Gruß
Christian

SuruWrx

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12

Mittwoch, 2. September 2009, 17:18

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
naja aber irgendwo haben sie sschon recht...ich kann auch nicht einfach mit meiiner digicam in die fussgängerzone gehen und einfach so jede frau fotografieren die mir optisch zusagt.

und wenn euch jemand am strassenrand blitzt, haltet ddoch an und "blitzt" zurück undd dann könnt ihr ja immernoch hobbymässig ein artikel dazu verfassen und dies im tagesblatt drucken lassen.

denn freie meiinung ist ja nicht verboten und wenn sie euch "blitzen" ist es doch das sselbe wie wenn ihr sie "blitzt".

oder allternative um nix "falsch" machen, einfach frühs nicht aus dem haus gehen ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pro« (2. September 2009, 18:24)


Mustang_SVT

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13

Mittwoch, 2. September 2009, 18:35

Es gab oder gibt in der schweiz ja schon ein forum wo alle festen und mobilen blitzer drinn stehen usw... alles schön mit fotos von den spassverderbern und wo sie stehen...

weis einer noch die adresse? war auch lange dort vor einigen jahren...

Dominik83

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14

Mittwoch, 2. September 2009, 19:33

Ich kann mir auch schwer vorstellen das dieser Richtsspruch mich auf Dauer vor Punkten und Geldbußen bewahrt, allerdings würde ich es beim nächsten Mal definitiv versuchen so heil aus der Sache rauszukommen.
Ich hätte auch nie gedacht das man ausgerechnet das Persönlichkeitsrecht nutzt um solche Sachen anzufechten, da ich den Vorwurf ziemlich lächrelich halte ( sind hier ja nich in Amiland,nech..), aber solange es was nutzt...?

STI-AG

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15

Mittwoch, 2. September 2009, 23:19

Wenn das funktionieren würde, fahr ich extra durch den nächsten Blitzer :D

Kurz und bündig: Das könnt ihr in der Schweiz komplett vergessen.

Und falls es doch geht wird die Lücke sofort geschlossen, da legt sogar der Moritz den Turbo ein.


Zitat

Es gab oder gibt in der schweiz ja schon ein forum wo alle festen und mobilen blitzer drinn stehen usw... alles schön mit fotos von den spassverderbern und wo sie stehen...

weis einer noch die adresse?


Auf scdb.info gibt es solche Daten, ist aber nicht das gelbe vom Ei (evt. muss man sich anmelden).
Ansonsten nur her mit dem URL.

Gruss Oli.

silver

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16

Mittwoch, 2. September 2009, 23:38

dieses Liste gabs mal auf [ULT]http://www.radar.ch/[/ULT] aber leider scheint die nicht mehr zu existieren.. :(

Mustang_SVT

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17

Mittwoch, 2. September 2009, 23:42

@STI-AG... Das ist für die Navi geräte... sehr nütlich aber nicht das was ich gemeint habe :)

@silver... da sind die pager ja jetz drauf... war dies demfall früher mal das forum (ohne pager) wo sie von allem schöne fotos gemacht haben und mann "jeden" blitzer und mobilen drinn hatte?

würde mich zwar sehr wundern wenn die seite offline wäre...

18

Donnerstag, 3. September 2009, 08:15

Liste (pdf)

Ich weiss welche Seite du meinst, aber den Link habe ich nicht mehr gefunden. Evtl. ist noch was zu Hause auf dem PC gespeichert.

+ Auf Map24 sind die Radarkästen auch ersichtlich.

Grüsse

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »psyko« (3. September 2009, 08:18)


STI-AG

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19

Freitag, 4. September 2009, 00:05

Zitat

@STI-AG... Das ist für die Navi geräte... sehr nütlich aber nicht das was ich gemeint habe

Stimmt. Ist hauptsächlich für Navis. Hat aber auch Karten und Übersicht über neue Kästen. Ob es noch mehr Infos gibt wenn mann angemeldet ist, weiss ich nicht.

Gruss Oli.

vonderAlb

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20

Freitag, 4. September 2009, 08:57

Wenn ihr nun glaubt das jedes Video oder Foto das die Polizei von euch im Straßenverkehr macht nun rechtswidrig sei, dann irrt ihr euch. Das ist in diesem Falle nur ein spezieller Einzelfall und evtl. bestehende Gesetzeslücken wird der Gesetzgeber rasch beseitigen.

Hier mal eine Info vom ADAC:

Das Bundesverfassungsgericht hat (Az: 2 BvR 941/08 ) einem Autofahrer Recht gegeben, der aufgrund einer Videoaufzeichnung angezeigt wurde. Zuvor wurde er in allen Instanzen zu 50 Euro und drei Punkten verurteilt, weil er 29 km/h zu schnell gefahren war. Zu Unrecht, wie das höchste deutsche Gericht feststellt: Wenn bei einer Verkehrsüberwachung das gesamte Verkehrsgeschehen gefilmt wird und so alle Fahrzeuge und Fahrer - unabhängig von einem Verkehrsverstoß - identifiziert werden können, greift dies in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Denn der Einzelne kann durch sein Verhalten nicht beeinflussen, ob von ihm Daten erhoben werden.

Ein solcher - datenschutzrechtlich schwer wiegender - Eingriff ist aber nur bei ausdrücklicher Ermächtigung durch den Gesetzgeber möglich. Weil die Länder diese Fragen bislang nur in internen Erlassen geregelt haben, sind die rechtswidrig erhobenen Daten unverwertbar.

Von dieser Entscheidung sind alle Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen an Autobahnbrücken betroffen, bei denen nicht nur bei konkretem Tatverdacht geblitzt, sondern generell jeder vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet wird. Rechtlich einwandfrei sind dagegen Messungen, bei denen nur vom Verkehrssünder Aufzeichnungen gemacht werden.

Der ADAC weist darauf hin, dass aufgrund dieser Entscheidung nun alle Verfahren, bei denen diese Videotechnik eingesetzt wurde und die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, von der Bußgeldstelle oder dem Gericht eingestellt werden müssen. Bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren können dagegen nicht wieder aufgerollt werden; hier bleibt es bei Bußgeld, Punkten und möglicherweise sogar Fahrverbot.

Im Interesse der Verkehrssicherheit fordert der ADAC die Bundesländer auf, schnellstmöglich die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Abstands- und Geschwindigkeitsmessverfahren wieder den Anforderungen des Verfassungsgerichtes entsprechen. Der Datenschutz darf nicht zu Lasten der Sicherheit auf unseren Strassen gehen.

Keinesfalls sollte die Entscheidung als Freibrief zum Rasen und Drängeln verstanden werden: Denn die Polizei wird für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der neue Ländergesetze verstärkt auf rechtlich unbedenkliche Messverfahren zurückgreifen.

Quelle: ADAC
Andreas

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