Hole mein etwas verstaubtes Autoversicherungswissen (war 1,5 Jahre im Schadencenter einer schweizer Versicherung tätig und jetzt im Bereich Lebensversicherungen) hervor:
@ GTNator
Ein 8 Jahre altes Auto wird dir kaum eine Versicherung noch VK versichern, da haste leider recht. Lohnt sich auch nicht unbedingt (Versicherungen sehen halt nur den Wert des Autos gemäss einer Zeitwerttabelle, Sammlerwert für z.B. GT's kennen die nicht :heuler: )
patGT's Aussage stimmt 100%!
Ergänzung:
Allgemein wird im Totalschadenfall gemäss einer Zeitwerttabelle die Entschädigung berechnet. Man könnte noch eine Zeitwertzusatzliste versichern, die sieht einfach einen höheren Wert vor (jedoch nur für neue Autos, nach einem gewissen Alter spielt auch die Zusatztabelle keinen Unterschied zur gewöhnlichen Tabelle).
UND: Die meisten Versicherer bietet die Parkschadendeckung für ältere Fahrzeuge (ca ab 7 Jahren) nicht mehr an.
@ Mustang_SVT
Kannst mir ja mal deine AVB und Police faxen oder schicken, dann kann ich es dir sagen
Wegem den Fahrerfluchtproblem / Bonusschutz
Die Prämie besteht, einfach gesehen, aus der Grundprämie (berechnet durch Auto, Alter des Lenkers, Nationalität usw usw usw) und der Prämienstufe). Hat man keinen Schaden innerhalb eines Jahres, fällt man eine Stufe runter (also Prämie wird günstiger). Erst bei der tiefsten Prämienstufe kann man den Bonusschutz einschliessen.
Der Bonusschutz ist nur eine verlängerte Tabelle... in der Schweiz steigt man in der Regel bei einem Schadenfall 4 Prämienstufen (da gibts Stufen von 30% bis 150% oder noch mehr sogar, glaube ich) auf. Beim Abschluss vom Bonusschutz hat die Tabelle einfach bis zu 8 Stufen mit der tiefsten Prämienstufe, man steigt zwar an auch im Schadenfall auf, aber es bleibt bei den 30%.
Für "kleinere" Deckungen, wie z.B. Glasschaden gibt es auch Versicherungen, die kennen dort keine Prämienstufen.
Bei Beschädigungen mit anschl. Fahrerflucht gibts 3 Möglichkeiten:
1. Parkschadendeckung
2. Kollisionsversicherung (= Vollkasko), hier hat man aber den Selbstbehalt und den Bonusverlust (also die Prämie wird wieder aufgestuft, ausser man hat den Bonusschutz) selbst zu tragen. Gewisse Versicherungen verzichten aber aus Kulanz auf den Bonusverlust bzw. die Aufstufung der Prämie, wenn man den Schaden nicht selbst verschuldet hat (ist aber sehr individuell, jeder Fall ist einzeln zu betrachten).
3. In der Schweiz gilt gemäss SVG 76 (könnte aber auch ein anderer Paragraph sein, egal es geht um den Inhalt
) einen Pool für Parkschäden am Fahrzeug wenn man keine der beiden oben genannten Deckungen abgeschlossen hat. Der Parkschaden wird bezahlt, aber ein Selbstbehalt von 1'000.00 Franken ist zu berappen. Hier zu kann ich nicht sagen, wie das mit dem Zeitwert und dem Alter das Autos betrachtet wird.
Generell gilt, dass Parkschäden bei der Polizei gemeldet werden müssen (Anzeige gegen unbekannt). Obwohl man in den meisten (oder praktisch allen) Fällen nie den Täter findet, besteht die Versicherung darauf.
Und jetzt noch interessant... gewisse Versicherungen tragen auch Schäden an Zubehör (sprich: Felgen, Spoiler usw usw) wenn dies entsprechend gemeldet hat (Summe des Zubehörs).
Für weitere Versicherungsfragen stehe ich gerne zur Verfügung, ob im Forum oder per PN! Kann auch mal eine genaue Umschreibung von Deckungen usw. machen, damit man weiss, was genau jetzt versichert ist oder nicht.
Grüsse