Die Frage, die es hier wirklich zu klären gilt, ist eher:
Wie definiert man ein ausgedientes Fahrzeug und wer definiert dies?
@STI-AG
Bedenke: Wo kein Kläger, da keine Strafe
@Anthrazith
Mit ner guten Begründing kannst du dein Schlachtobjekt sicher auch länger stehen lassen
USG oder BauG sind halt nicht so "einfach" wie SVG.
In den ersten beiden Gesetzen müssen nebst den objektiven Tatbestandsmerkmalen auch die subjektiven erfüllt sein.
SVG ist praktisch nur objektiv: SL überfahren, xx km/h zu schnell, x.xx promille Alkohol - Strafe
USG objektiv: ein Auto ohne KS steht auf dem Vorplatz
USG subjektiv: ist dieses Auto ausgedient?
Es müssen immer ALLE Tatbestandsmerkmale erfüllt sein.
Wenn nur eines nicht erfüllt ist, hat man mit der Anzeige keine Chance
und genau dort kannst du mit der Argumentation ansetzen Anthrazith
pro