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COSMO

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Donnerstag, 26. März 2009, 09:18

Neues EU Gesetz zur TüV Eintragung

..aus einem LandRover Forum !


Zitat:
Neues EU Gesetz

Am 28.04.09 tritt ein neues EU Gesetz in Kraft. Demnach ist bei allen Fahrzeugen bis 3.500 Kg nichts mehr eintragungsfähig was kein Teilgutachten hat. Weiter heißt es-: "Mit Ausnahme von…..." An der Stelle ist der EU noch nichts eingefallen.

Das heißt im Umkehrschluss, der TÜV muss euch die Hauptuntersuchung verweigern wenn ihr beispielsweise einen Schnorchel, eine HD-Stoßstange, ein Reserverad auf der Motorhaube, Rockslider, etc. montiert habt.

Ich wurde beim TÜV darauf hingewiesen, anlässlich einer Radeintragung bei einem 90er Td4. Die runde HD Stoßstange deren Eintragung bis zum 28.04.09 nicht nötig ist, macht den Landy ab diesem Tag zum illegalen.

Leider durfte mir der TÜV den Gesetzesentwurf nicht aushändigen. Ich durfte Ihn aber einsehen.

Wer also noch etwas bei seinem Landy legalisieren will, bis zum 28.04.09 kann der geneigte TÜV Ingenieur noch viel machen – danach darf er nach dem heutigen Stand nicht mehr.

Das ganze bei unserer Rechtssicherheit ohne Gewähr.

Happy legalizing...


Das würde bedeuten das es Keine Einzelabnahme mehr geben dürfte ??
:vermoebel:
Gruss