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1

Sonntag, 1. März 2009, 18:16

Polizei bemängelt Scheinwerfer und Heckspoiler

Hallo miteinander!

Ich hätte mal zwei Fragen. Heute wurde ich mit meinem Impreza von der Polizei aufgehalten und da gabs zwei Probleme:

1. Hat sich der Polizist meine Morrette-Doppelscheinwerfer angeschaut und meinte, dass warum die nicht eingetragen sind. Ich meinte, dass das original Subaru-Zubehör ist, und dann lies er das Thema auch sein, aber für die Zukunft möchte ich da gerüstet sein und bin mir jetzt auch ziemlich unsicher. Ist es nicht so, dass wenn die Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen haben, dass sie nicht eingetragen werden müssen? In dem Fall sind die ja sogar direkt von Subaru erhältlich gewesen. Oder gibts dafür ein ABE oder was ähnliches wo ich beweisen kann, dass die von Subaru sind?

2. Hat er meinen Heckspoiler bemängelt weil er nicht im Fahrzeugschein steht, sondern nur in dem von derKüs-Eintragung. Aber auf dem Küs-Gutachten steht nur deutlich: "bei nächster Gelegenheit eintragen lassen". Leider hatte ich jetzt keine "nächste Gelegenheit" in den letzten zwei Jahren. Somit durfte ich mit zur Polizei fahren und er hat sich das ganze Zeug kopiert. Muss ich jetzt mit einer Strafe rechnen? Würde ich für unfair empfinden, da kein genauer Termin drin steht wo ich es hätte eintragen müssen. Der Tüv-Mann selber hat damals zu mir gesagt, dass es reicht wenn man den Schrieb mitführt.

Ich wohne übigens in D und habe einen 2001er Impreza

Vielen Dank schonmals! :)

vonderAlb

Erleuchteter

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2

Sonntag, 1. März 2009, 19:58

RE: Polizei bemängelt Scheinwerfer und Heckspoiler

Ich hatte selber einen MY01 mit Morettes.

Für die Morrette gibt es nur ein Teilegutachten (keine ABE). Solltest du eigentlich mit Kauf der Scheinwerfer erhalten haben. Da steht drin das mit Montage der Scheinwerfer die ABE erlischt und das Fahrzeug sofort einer Prüftstelle (z.B. TÜV/DEKRA) zur Prüfung vorgeführt werden muss (so wie du es mit dem Heckspoiler getan hast). Die E-Nummer auf den Scheinwerfern befreit dich nicht von dem Besuch der Prüfstelle.

Im Gutachten steht das eine Berichtigung der Papiere nicht notwendig ist. Allerdings musst du dann in diesem Falle die Papiere der Prüfstelle immer dabei haben. Also, ab zum TÜV/DEKRA/derKÜS.

Beim Heckspoiler hast du dich eigentlich korrekt verhalten. Du hast das Prüfprotokoll dabei und damit deine Pflicht getan.

Was da an Strafe auf dich zukommen kann, weiss ich nicht. Wegen dem Heckspoiler können sie dir jedenfalls nichts anhaben.

Ist das auch ein original Subaru-Heckspoiler? Dann fordere bei Subaru die passende ABE an und hab die immer im Auto dabei. Bei einer ABE spart man sich die Fahrt zur Prüfstelle und dieEintragung in die Fahrzeugpapiere.
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
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3

Sonntag, 1. März 2009, 20:11

Die Scheinwerfer hab ich damals vor ca. zwei Jahren von hier gebraucht aus der Schweiz gekauft, da war aber kein Teilegutachten dabei. Kann man das irgendwo nachbestellen oder irgendwo ausdrucken? Vielleicht hat das noch jemand von euch rumliegen? Ich will jetzt einfach mal vorsorgen, bevors irgendwann evlt. wirklich Probleme damit geben könnte.

Also mit den Scheinwerfern, da wird dann erstmal nix kommen nehm ich an, da er das nicht näher aufgenommen hat. Er hat halt nur ein Foto vom Heckspoiler gemacht und sich eben den ganz genau angeschaut.
Ist übrigens ein Originaler von scaty, keine Replika oder sowas.

Ich hatte von eben das Teilegutachten von Subaru + die Bestätigung von Küs, dass der Spoiler abgenommen wurde dabei und beides hat sich der Polizist kopiert.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sherka« (1. März 2009, 20:12)


Profeus

unregistriert

4

Sonntag, 1. März 2009, 20:12

oder ein Prospekt mitführen, wo das Modell genau so drin ist und vorzeigen:

Sondermodell ab Werk

LastEdition808

unregistriert

5

Sonntag, 1. März 2009, 20:16

Einige Verstöße kosten ab 01.Jan09 in D etwas mehr:

Sie haben das unvorschriftsmäßig, *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb
genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat

* Morrette-Doppelscheinwerfer

Quelle: http://www.kba.de/cln_005/nn_190298/DE/Z…1022009_pdf.pdf

Fazit: Eintragen lassen lohnt sich ...

Löwi WTC

unregistriert

6

Sonntag, 1. März 2009, 20:47

Wegen Gutachten für original Subaru Teile, einfach bei Subaru Deutschland anfragen.
Hab ich damals auch mal für nen STI Heckspoiler gemacht, das hatte ich dann nach 2 Tagen via PDF bekommen.



MfG Löwi 8)

7

Sonntag, 1. März 2009, 23:58

Zitat



oder ein Prospekt mitführen, wo das Modell genau so drin ist und vorzeigen:

Sondermodell ab Werk

Ja, muss ich mal schauen ob man sowas überhaupt noch findet. Bei ebay hab ich grad nix gefunden und sonst wüsste ich nicht, wo man noch schauen kann.

Zitat

Original von LastEdition808
Einige Verstöße kosten ab 01.Jan09 in D etwas mehr:

Sie haben das unvorschriftsmäßig, *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb
genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat

* Morrette-Doppelscheinwerfer

Quelle: http://www.kba.de/cln_005/nn_190298/DE/Z…1022009_pdf.pdf

Fazit: Eintragen lassen lohnt sich ...

Werde ich machen, sobald ich das Teilegutachten habe! Danke fürs raussuchen! :) Aber die Meinungen über die Eintragung geht im Web ziemlich weit auseinander. Hab jetzt zig Seiten durchgegoogelt, die einen meinen nicht eintragen wenn E-Prüfzeichen drauf und die anderen meinen schon eintragen. Ganz schön undurchsichtig. Werde es aber so oder so eintragen lassen sobald Teilegutachten da.

Zitat

Wegen Gutachten für original Subaru Teile, einfach bei Subaru Deutschland anfragen.
Hab ich damals auch mal für nen STI Heckspoiler gemacht, das hatte ich dann nach 2 Tagen via PDF bekommen.



MfG Löwi cool

Ich hab jetzt mal eine Mail an Scaty.net und zubehoer@subaru.de geschickt. Hoffentlich kommt von einem der beiden was.

vonderAlb

Erleuchteter

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8

Montag, 2. März 2009, 09:29

Zitat

Original von Sherka
Hab jetzt zig Seiten durchgegoogelt, die einen meinen nicht eintragen wenn E-Prüfzeichen drauf und die anderen meinen schon eintragen.

Das E-Zeichen sagt nur aus das das Teil geprüft wurde. Nicht aber ob es für das Auto passt und zugelassen ist. Das MUSS der TÜV/DEKRA machen.
Und dazu braucht er das E-Kennzeichen das ihm sagt das das Teil i.O. ist und auch das Teil ist was in den Papieren steht.

Du brauchst unbedingt etwas schriftliches in der Hand das besagt das das Teil zugelassen, geprüft und genehmigt ist. Das E-Kennzeichen hilft dir bei einer Kontrolle überhaupt nicht.

Wenn etwas unklar ist, dann ist der TÜV oder die Polizei die einzig richtige Stelle um dir Klarheit zu verschaffen. Frag die was du tun musst damit alles seine Richtigkeit hat. Wenn ich dir hier erzähle das du niemals irgendwas eintragen musst, dann bist du selber Schuld wenn du mir das glaubst und von der Polizei dann eine übergebraten bekommst. Soviel nur zu ergoogelten Infos. Glauben ist gut, Kontrolle ist besser.
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
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Genesis GV60 Sport MY22

Profeus

unregistriert

9

Montag, 2. März 2009, 13:56

mich hielt man mit dem STI 2003 dauernd an und bemängelte den großen Heckflügel.

STI gabs nur so ab Werk.

auf dem Flügel war nirgends eine Nummer zu sehen.

in den Papieren stand auch nix drin.

immer Erklärungsnot.



dann Prospekt mitgeführt und immer vorgezeigt und keine Probs mehr.


was ist das für ein Auto ein FUJI ???

10

Montag, 2. März 2009, 21:36

Zitat

immer Erklärungsnot.
dann Prospekt mitgeführt und immer vorgezeigt und keine Probs mehr.

Ich schau auch die nächste Zeit nach einem Prospekt vom Bugeye. Bilder sagen wohl mehr als 1000 Worte! :)

Zitat

Original von vonderAlb

Zitat

Original von Sherka
Hab jetzt zig Seiten durchgegoogelt, die einen meinen nicht eintragen wenn E-Prüfzeichen drauf und die anderen meinen schon eintragen.

Das E-Zeichen sagt nur aus das das Teil geprüft wurde. Nicht aber ob es für das Auto passt und zugelassen ist. Das MUSS der TÜV/DEKRA machen.
Und dazu braucht er das E-Kennzeichen das ihm sagt das das Teil i.O. ist und auch das Teil ist was in den Papieren steht.

Du brauchst unbedingt etwas schriftliches in der Hand das besagt das das Teil zugelassen, geprüft und genehmigt ist. Das E-Kennzeichen hilft dir bei einer Kontrolle überhaupt nicht.

Wenn etwas unklar ist, dann ist der TÜV oder die Polizei die einzig richtige Stelle um dir Klarheit zu verschaffen. Frag die was du tun musst damit alles seine Richtigkeit hat. Wenn ich dir hier erzähle das du niemals irgendwas eintragen musst, dann bist du selber Schuld wenn du mir das glaubst und von der Polizei dann eine übergebraten bekommst. Soviel nur zu ergoogelten Infos. Glauben ist gut, Kontrolle ist besser.


Danke! Also ich habe heute von Subaru das Teilegutachten als PDF bekommen. Da steht aber drin, dass auf den Scheinwerfern ein unlösbarer Aufkleber drauf sein soll - ist er bei mir aber nicht. Von einem Problem zum nächsten sozusagen.
Und es steht noch was in dem Schreiben:

Zitat

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich.
Sollte die Berichtigung auf Wunsch des Fahrzeughalters erfolgen, wird folgender Wortlaut unter Ziffer 33 vorgeschlagen: ....

Also reicht es, wenn ich nur das Schreiben dabei habe? Müsste ich, um es trotzdem eintragen zu lassen (würde das dann gleich zusammen mit dem Spoiler machen) die auch beim Tüv abnehmen lassen oder reicht in dem Fall das reine Schreiben?

TurboGurke

unregistriert

11

Montag, 2. März 2009, 21:53

Die E-Nummer auf den Scheinwerfern bezieht sich nur auf die Leuchtelemente, die Scheinwerfer als Ganzes haben ein Teilegutachten und bedürfen einer §19-Eintragung.

Für den Spoiler gibts bei Subaru auch ein Teilegutachten; Text, der nachher im Scheinsteht lautet in etwa: "Heckspoiler, Kennzeichnung von außen nicht lesbar"
Dieser muss genaugenommen auch eingetragen werden, da er als solcher nur beim STI Prodrive Serie war. In der ABE für den GX (e1*98/14*0145*00) ist der also nicht erfasst, d.h. er ist nicht serienmäßig.

Bomsch2006

unregistriert

12

Montag, 2. März 2009, 23:44

Ich hab auch einen Großen Spoiler und finde nirgends ne E-Nummer.
Leider hab ich den Wagen so gekauft und an den Vorbesitzer komme ich nur schwer dran weil das Auto schon über 2 Händlerhände ging und zudem aus Luxemburg kommt. Es handelt sich um einen WRX My 04. Kann ich wenn mir Subaru so ein Teilgutachten schickt, damit zum Tüv gehen und es eintragen lassen. Ich meine der Spoiler ist Bombenfest. Leider war der nicht Serie beim WRX. Aber was kann ich noch machen, hab echt kein Bock auf Stress mit den Bullen.

Danke

vonderAlb

Erleuchteter

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13

Dienstag, 3. März 2009, 08:42

Zitat

Original von Sherka
Also reicht es, wenn ich nur das Schreiben dabei habe? Müsste ich, um es trotzdem eintragen zu lassen (würde das dann gleich zusammen mit dem Spoiler machen) die auch beim Tüv abnehmen lassen oder reicht in dem Fall das reine Schreiben?

Das Gutachten/Schreiben reicht völlig.

Wenn du aber trotzdem zum TÜV fahren willst, dann musst du dem das Gutachten vorlegen damit er die Scheinwerfer prüft und dir eine Prüfbescheindigung ausstellt. Damit musst du dann zum Landratsamt und in die Papiere die Scheinwerfer eintragen lassen. Da aber offensichtlich der Aufkleber auf dem Scheinwerfer fehlt, dürfte es da ein Problem geben.
Mein Tipp: Leg das Gutachten in das Handschuhfach und falls mal wieder bei einer Polizeikontrolle ein übereifriger Beamter die Scheinwerfer anmeckert zieg ihm das Gutachten. Und wenn er dann immer noch meckert weil die Dinger nicht eingetragen sind, dann zeige ihm den Satz "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich". Wenn er dann immer noch nicht zufrieden ist, dann verlange seinen Vorgesetzten zu sprechen.

Zitat

Original von Bomsch2006
Kann ich wenn mir Subaru so ein Teilgutachten schickt, damit zum Tüv gehen und es eintragen lassen.

Mach ein Foto von dem Spoiler und schicke es zu Subaru und bitte um die zugehörige ABE zu diesem Spoiler. Wenn es ein original Subaru-Spoiler ist dann haben die das. Diese ABE hast du immer im Handschuhfach und zeigst sie vor falls sich jemand für den Spoiler interessiert. Zum TÜV brauchst du dann nicht.
Ausser du bekommst keine ABE sondern nur ein Teilegutachten. Dann musst du den Spoiler eintragen lassen.
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vonderAlb« (3. März 2009, 08:43)


14

Mittwoch, 4. März 2009, 21:02

Zitat

Das Gutachten/Schreiben reicht völlig. Wenn du aber trotzdem zum TÜV fahren willst, dann musst du dem das Gutachten vorlegen damit er die Scheinwerfer prüft und dir eine Prüfbescheindigung ausstellt. Damit musst du dann zum Landratsamt und in die Papiere die Scheinwerfer eintragen lassen. Da aber offensichtlich der Aufkleber auf dem Scheinwerfer fehlt, dürfte es da ein Problem geben. Mein Tipp: Leg das Gutachten in das Handschuhfach und falls mal wieder bei einer Polizeikontrolle ein übereifriger Beamter die Scheinwerfer anmeckert zieg ihm das Gutachten. Und wenn er dann immer noch meckert weil die Dinger nicht eingetragen sind, dann zeige ihm den Satz "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich". Wenn er dann immer noch nicht zufrieden ist, dann verlange seinen Vorgesetzten zu sprechen.

Werde mir das Gutachten gleich ins Handschuhfach legen. :) Wenn ich dazu komme schau ich mal am Samstag zum Küs und frag einfach mal nach ob er mir die Scheinwerfer auch ohne Aufkleber eintragen würde. Fragen kostet ja nix. Evlt hat er ja ein Herz für Subarufahrer! :D Häts nämlich schon lieber im Schein stehen, weil man dann absolut abgesichert ist denk ich mir mal.
So einen Aufkleber wird man ja nicht nachbestellen können? Kann ich mir zumindest nicht vorstellen.

Zitat

Ich hab auch einen Großen Spoiler und finde nirgends ne E-Nummer. Leider hab ich den Wagen so gekauft und an den Vorbesitzer komme ich nur schwer dran weil das Auto schon über 2 Händlerhände ging und zudem aus Luxemburg kommt. Es handelt sich um einen WRX My 04. Kann ich wenn mir Subaru so ein Teilgutachten schickt, damit zum Tüv gehen und es eintragen lassen. Ich meine der Spoiler ist Bombenfest. Leider war der nicht Serie beim WRX. Aber was kann ich noch machen, hab echt kein Bock auf Stress mit den Bullen.

Im Subaru-Gutachten vom großen STI-Spoiler steht drin, dass keine Bezeichnung drauf ist. Konnte ihn bei meinem GX ohne Probleme beim Küs abnehmen lassen. Der hat ihn sich gar nicht genauer angeschaut, nur ob alle Schraubpunkte da sind wo sie hingehören laut Anleitung. Hat mich damals selber gewundert wie schnell das ging.

Paulinski

unregistriert

15

Mittwoch, 4. März 2009, 23:18

RE: Polizei bemängelt Scheinwerfer und Heckspoiler

also wenn du deine Morette loswerden willst ich nehm sie dir gern ab! :D

16

Donnerstag, 5. März 2009, 21:48

RE: Polizei bemängelt Scheinwerfer und Heckspoiler

Zitat

Original von Paulinski
also wenn du deine Morette loswerden willst ich nehm sie dir gern ab! :D

Naja, momentan gefallen sie mir noch ganz gut. Aber vielleicht tausch ich sie irgendwann mal gegen die schwarzen STI-Scheinwerfer. 8)

Paulinski

unregistriert

17

Donnerstag, 5. März 2009, 22:38

RE: Polizei bemängelt Scheinwerfer und Heckspoiler

ja klingt sehr verlockend aber ich möchte meinen dämnächst auf die straße holen und wartezeit ist ganz schlecht! :)

vonderAlb

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18

Freitag, 6. März 2009, 08:52

RE: Polizei bemängelt Scheinwerfer und Heckspoiler

Zitat

Original von Sherka
Aber vielleicht tausch ich sie irgendwann mal gegen die schwarzen STI-Scheinwerfer. 8)

Der erkundige dich aber vorher ganz genau über die Stromanschlüsse. Zwischen WRX und STI bestehen da gravierende Unterschiede. Das ist keine Plug&Play-Lösung.
Andreas

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Genesis GV60 Sport MY22

19

Samstag, 7. März 2009, 13:04

RE: Polizei bemängelt Scheinwerfer und Heckspoiler

Gute Nachricht! War heute beim Küs und da haben sie mir die Scheinwerfer sofort eingetragen! Der Aufkleber war denen nicht wichtig, obwohl ich ihnen davon erzählt habe. :) Hauptsache die Höhenregulierung hat funktioniert. Jetzt lass ich dann Scheinwerfer + Spoiler gleich zusammen in den Brief eintragen. Hoffe, dass sie nur einmal eine Umschreibgebühr verlangen bei der Zulassungsstelle.
Habe dazu auch noch den Küs-Mitarbeiter gefragt wegen dem Gutachten, und er hat mir die letzte Bestätigung gegeben, dass es absolut reicht wenn ich das Schreiben dabei habe. :)

Zitat

ja klingt sehr verlockend aber ich möchte meinen dämnächst auf die straße holen und wartezeit ist ganz schlecht! smile

Naja, sofort möchte ich sie noch nicht weggeben. Tut mir leid, damit kann ich momentan noch nicht dienen.

Zitat

Original von vonderAlb

Zitat

Original von Sherka
Aber vielleicht tausch ich sie irgendwann mal gegen die schwarzen STI-Scheinwerfer. 8)

Der erkundige dich aber vorher ganz genau über die Stromanschlüsse. Zwischen WRX und STI bestehen da gravierende Unterschiede. Das ist keine Plug&Play-Lösung.

Danke für den Hinweis! Aber mit ein bissl Bastelarbeit sollte das doch von den Anschlüssen möglich sein oder ist das extremst aufwändig das zu machen? Hat das hier im Forum schon jemand gemacht?

vonderAlb

Erleuchteter

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20

Samstag, 7. März 2009, 15:38

RE: Polizei bemängelt Scheinwerfer und Heckspoiler

Zitat

Original von Sherka
Der Aufkleber war denen nicht wichtig, obwohl ich ihnen davon erzählt habe. :)

Tsss, tsss, tsss, das macht man nicht. Wieso machst du die darauf aufmerksam das da was nicht stimmt?
Das sollen die gefälligst selber aus dem Gutachten rauslesen was sie brauchen und wichtig für sie ist.
Für dich ist nur wichtig das du die Teile eingetragen bekommst. Auf was der Prüfer achtet kann dir doch egal sein. Wenn er etwas übersieht dann ist das sein Problem.

Rede denen nicht in ihre Arbeit rein, besonders dann wenn es für dich nur zum Nachteil werden könnte.
Freundschaftlicher Rat: Schnauze halten.

Zitat

Original von vonderAlb
Danke für den Hinweis! Aber mit ein bissl Bastelarbeit sollte das doch von den Anschlüssen möglich sein oder ist das extremst aufwändig das zu machen? Hat das hier im Forum schon jemand gemacht?

Das wurde schon gemacht. Ein bisschen Bastelarbeit und einen Anschlußplan, dann ist das machbar.
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vonderAlb« (7. März 2009, 15:39)