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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mr.Hias« (23. Januar 2009, 14:28)
Zitat
Original von Mr.Hias
hast PN!
Aber mal was anderes was haben denn "unsere" 07 STI???? Die haben doch auch EURO4 oder?!
Matthias
Zitat
Original von jo_ker
Zitat
Original von Mr.Hias
hast PN!
Aber mal was anderes was haben denn "unsere" 07 STI???? Die haben doch auch EURO4 oder?!
Matthias
für meinen "Ami" (US-STi) wollten sie mir halt nur EURO3 bestätigen weiß auch nicht warum...
beim TÜV hat er auch gesagt, wie er sich die standard Abgasanlage ansah, der hat auch nur eine Lambda-Sonde. alle EURO4 Autos die er bis jetzt gesehen hat, haben zwei.
Zitat
Original von Hydra666
Na wo hat er denn da überall geschaut, bei den Edm gibts eine Lamdasonde im Krümmer und eine nach der Downpipe. Ich denk mal der hat nur die nach der Downpipe gesehen.
Mfg Michi
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hydra666« (23. Januar 2009, 14:59)
Zitat
Original von Freddy2k
ärgerlich das mit dem Euro3 das problem ist jetzt nur nen Kulanter Tüv wird teuer (400-800Euro) und bei dem hättest du dann auch kein Datenblatt gebraucht.
Entweder du gehst zum TÜV wo ich war oder fragst mal den Tobi vom boostshop.de der geht mit seinen JDM Autos immer Richtung München, das dürfte etwas näher sein...
Gruß
Zitat
Original von Giovanni
Das wird wohl nichts werden, wenn das hier tatsächlich der warheit entspricht:
Es gibt ein Rundschreiben der Dekra zum Thema Teilegutachten, aus dem hervorgeht, dass Teilegutachten als Nachweis für Änderungen der emissionsbezogenen Schlüsselnummern grundsätzlich unzulässig sind. Gültig ab 30. 10. 2008 . Dabei wird sich auf §19 Abs. 3 Nr 4 V.M. XIX StVZO berufen.
Das heißt Du kannst Dir eine andere Auspuffanlage eintragen lassen, kriegst aber keine Plakette und/oder Steuererleichterung mehr, weil die Schlüsselnummern nicht mehr geändert werden dürfen.
Laut Aussage der Dekra ging diese Anweisung auch an alle Steuerbehörden, d. h. ein in einer Werkstatt eingetragener Kat wird nicht mehr bei der Zulassungsstelle zur Änderung der Schlüsselnummer eingetragen.
Hier noch eine Originalaussage vom Tüv SüD.
Nachdem sich einige Nachrüstanbieter und ausländische Prüforganisationen diesbezüglich nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben, hat Berlin sozusagen die "Notbremse" gezogen und fordert jetzt eine Rechtsgrundlage für die Umschlüsselung der Fahrzeuge, bei welchen mittels eines "Teilegutachtens" Änderungen im Abgasstrang vorgenommen wurden. Die Teilegutachten selbst sind wohl nicht so einfach aus dem Verkehr zu ziehen bzw. der Prüforganisation nicht so einfach die Anerkennung zu entziehen.
Da es diese Rechtsgrundlage nur in Form der 52.Ausnahmeverordnung gibt (schadstoffam/E2 nachg. "77"), sind nur solche Gutachten bzw. die nach §22 StVZO (KBA-Nummer) in Verkehr gebrachten Gutachten anerkennungsfähig.
Dann ist das ganze so legal wie die Auspuffanlagen andere Hersteller auf deren Illegalität immer gerne hingewiesen wird.
Dann hilft dir nur noch die Maxspeed, die hat eine ABE und kein Teilegutachten