Auch wenn es vielen nicht gefallen wird, leider gibt es kein generelles Recht (für Verbraucher) zum Widerruf von Kaufverträgen.
Das ist nur in Ausnahmefällen möglich, die abschließend im Gesetz genannt sind, wie z.B. Fernabsatz, Haustürgeschäft, Finanzierungskauf.
Die einzige (gesetzliche) Chance für dich: Hast Du (oder deine Frau) als Verbraucher, d.h., privat, nicht als Unternehmer, mit Abschluss des Vertrages den Wagen über den Händler finanziert, also neben dem Kaufvertrag auch einen Darlehensvertrag über den Händler abgeschlossen?
Dann gibt es über § 358 Abs. 2 und 3 BGB die Möglichkeit zum Widerruf des Darlehensvertrages und in diesem Zusammenhang auch des Kaufvertrages, sog. verbundene Verträge.
Ist das nicht der Fall, würde ich dir empfehlen, mit dem Händler vernünftig zu sprechen und ihm die Sachlage mit dem Job deiner Frau aufzuzeigen, vielleicht könnt ihr eine Lösung finden.
Grundsätzlich aber bist Du rein rechtlich betrachtet erst mal in der Pflicht den Wagen abzunehmen und den Kaufpreis zu zahlen!!!
Sinn und Zweck des Ganzen ist die Sicherheit und praktische Durchführbarkeit des Rechtsverkehrs, wenn ohne gesetzlich bestimmte und damit vorher bekannte Gründe Kaufverträge jederzeit widerrufen werden könnten, würde alles durcheinander gehen und niemand hätte mehr Sicherheiten.