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1

Dienstag, 4. November 2008, 19:48

Busse bei nichteingetragenem ESD?

Ich hab zuhause nun nen BRT ESD fürn Legacy Turbo W (W steht auf den Blatt wird wohl für Wagon stehen habe aber nur den Sedan) rumliegen und wollte nun fragen wie teuer die Strafe sein wird wenn ich den nicht eintragen lasse und die Polizei mich kontrolliert...

Und kann ich eine höhere Busse bekommen wenn der Topf nur für den Kombi und nicht für den Sedan abgenommen ist ( Unterschied ist glaube ich nur die verlängerten Endrohre würden ca 4cm von der Stosstange des Sedans abstehen) der Motor wäre ja der gleiche und den Topf könnte ja man verkürzen dass die Endrohre nicht soweit hervorstehen.

Bömer

Schüler

Beiträge: 125

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2

Dienstag, 4. November 2008, 19:58

Soweit ich im bilde bin, darf neu der ESD nicht über die Stosstange herausragen.
Aber wie hoch die Busse sein kann weis ich auch nicht.
Nur für offenes Bov ca 600:-(

chewbacca

unregistriert

3

Dienstag, 4. November 2008, 21:34

das mit der stossstange stimmt nur teilweise. hat der esd ein scharfkantiges ende darf er nicht drüber rausschauen. hat er aber ein gebördeltes ende darf er. aber mit dem es ist nicht zu spassen. kan ne menge geld kosten, wegen lärmbelästigung und die ganze ökoscheisse.

pro

AK-Schweiz

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4

Dienstag, 4. November 2008, 22:33

:popkorn: ich finds immer wieder spannend :popkorn:

pro
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pro« (4. November 2008, 23:42)


5

Dienstag, 4. November 2008, 22:46

Zitat

Original von chewbacca
kan ne menge geld kosten


Na wenn das soo ist, dann würd ichs an Deiner stelle seinlassen und den ESD an mich verschenken! :D So hast Du keinen Ärger und ist viiiel Billiger für Dich! ;)

wrx08ler

unregistriert

6

Mittwoch, 5. November 2008, 07:36

Kann dir nicht sagen was es Kostet aber die können schon
Saublöde tun. Gerade Auspuffanlagen sehen die als gefundenes
Fressen. Bei meiner letzten Kontrolle waren die richtig entäuscht
dass ich Papierchen habe für den ESD / MSD :D

Gruss Marcel

mleuzinger

unregistriert

7

Mittwoch, 5. November 2008, 11:32

Wie wär's wenn Du Deinen ESD (unmontiert) und das Beiblatt mal beim Strassenverkehrsamt zeigen gehst? Die können Dir dann schon sagen ob das ok wäre oder nicht.

Aber in der CH wirst Du (normalerweise) sowieso keinen ESD eingetragen bekommen - Du musst einfach das Beiblatt bei einer Kontrolle vorweisen können...

Greez
Marc

EP76

Meister

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8

Mittwoch, 5. November 2008, 12:11

Was steht denn für eine Typenschein-Nr. auf dem Beiblatt ? ESD`s müssen und können nicht eingetragen werden.
Es muss lediglich deine Typenschein-Nr. auf deim Beiblatt aufgeführt sein, dann ist alles i.o.

9

Mittwoch, 5. November 2008, 18:30

Zitat

Original von Lega T
Na wenn das soo ist, dann würd ichs an Deiner stelle seinlassen und den ESD an mich verschenken! :D So hast Du keinen Ärger und ist viiiel Billiger für Dich! ;)


wenn du mir im gegenzug unseren geliebten Schweizer Franken gibst könnte da was werden ;)

Ja auf dem Zettel steht nichteinmal eine Typenscheinnr. drauf.. werde mal versuchen n Foto einzustellen damit man es besser versteht... werde ich wahrscheinlich morgen erledigen.

Gruss Nidi

evo 9 gt rs

Schüler

Beiträge: 85

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10

Mittwoch, 5. November 2008, 19:31

hallo....ein Endschalldämpfer muss nicht eingetragen werden....
nur das Gutachten muss im Fahrzeug mitgeführt werden...
und im falle einer Kontrolle vorweisen....

Das Endrohr darf NIEMALS über die Stossstange herausragen...egal ob Scharfkantig oder nicht...... 8)ggreeeeezzzzzzzzzz

11

Donnerstag, 6. November 2008, 00:02

Zitat

Original von evo 9 gt rs
Das Endrohr darf NIEMALS über die Stossstange herausragen...egal ob Scharfkantig oder nicht...... 8)ggreeeeezzzzzzzzzz


In der Schweiz schon, aber nur wenn es gebördelt und nicht scharfkantig ist. :P

patGT

Fömi im Impreza GT Club

Beiträge: 3 742

Registrierungsdatum: 28. November 2001

Wohnort: Luzern, Schweiz

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12

Donnerstag, 6. November 2008, 10:59

Habe mich auch schon öfters gefragt, was es bedeuten könnte mit einem nicht eingetragenen ESD erwischt zu werden. Ich fahre ja seit etwa 5 Jahren meinen Magnex ESD durch die Gegend, mit diesem ominösen Beiblatt in der Tasche. Wurde aber noch nie kontrolliert *holz-anfass*
Hin und wieder frage ich mich, ob es nicht gescheiter wäre, einen anderen ESD zu verwenden, um nicht doch eines Tages eine böse Überraschung zu erleben. Zumal für mich der Topf lautstärkemässig wirklich an der Obergrenze ist, nach langer Autobahnfahrt rauschen die Ohren :hmm:

Gruss
Patrick
MY23 BRZ
MY09 Legacy BPS 3.0R Executive S 6-MT

13

Donnerstag, 6. November 2008, 14:22

Zitat

Original von pro
:popkorn: ich finds immer wieder spannend :popkorn:

pro


*lol*

gerade der wo's am besten weiss, sagt nichts dazu :D

aber das Thema mit ESD eintragen und so war schon ein paar mal und ist jedesmal das gleiche rausgekommen.

14

Donnerstag, 6. November 2008, 17:10

@GT'ler da "er" kein Richter ist kann er sicher über die Höhe der Busse nicht's aussagen, und im Ordnungsbussenkatalog wird die kaum vermerkt sein.
Aber "er" kann uns erklären was genau nacheinander passiert. Fahrzeug stilllegen und so weiter.

15

Donnerstag, 6. November 2008, 18:35

So ich hab mal die Bilder gemacht...





sorry für die schlechte Qualität, es mangelt an einer gescheiten Cam :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nidi« (6. November 2008, 18:36)


epsnohdo

Schüler

Beiträge: 91

Registrierungsdatum: 7. Juli 2008

Wohnort: hohenschambach/bayern

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16

Donnerstag, 6. November 2008, 18:53

wenn du nen nicht-eingetragenen eds spazieren fährst, erlischt dann deine zulassung/betriebserlaubniss?
falls da was passiert musst du nicht mal schuld sein und die lynchen dich. da sind die schutzmänner & frauen das kleinere übel

17

Donnerstag, 6. November 2008, 20:28

Halloo!

Ich bin ja nicht vom Fach (noch alles Original) aber auf dem Zettel Steht ja wirklich nicht viel... Kombi würd ich auch sagen. Aber ob das bei uns reicht? ?(

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr

Zitat

Original von Nidi

Zitat

Original von Lega T
Na wenn das soo ist, dann würd ichs an Deiner stelle seinlassen und den ESD an mich verschenken! :D So hast Du keinen Ärger und ist viiiel Billiger für Dich! ;)


wenn du mir im gegenzug unseren geliebten Schweizer Franken gibst könnte da was werden ;)

Ja auf dem Zettel steht nichteinmal eine Typenscheinnr. drauf.. werde mal versuchen n Foto einzustellen damit man es besser versteht... werde ich wahrscheinlich morgen erledigen.

Gruss Nidi


Naja, wenn das:

Zitat

Original von Nidi
So ich hab mal die Bilder gemacht...




sorry für die schlechte Qualität, es mangelt an einer gescheiten Cam
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Nidi: Heute, 18:36.


in der Schweiz genügt um legal unterwegs zu sein und Du nicht zuviel

Zitat

von unseren geliebten Schweizer Franken
willst, dann

Zitat

könnte da was werden ;)


(ich dachte Du machst auch Bilder vom ESD?)

obwohl ich im Moment eigentlich andere Sorgen habe (0,3-0,4 bar)

18

Donnerstag, 6. November 2008, 20:49

ja vom ESD kann ich dann auch noch Fotos machen.
Werde mir mal nen halben Tag freinehmen und die lieben Prüfer aufsuchen...

pro

AK-Schweiz

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Registrierungsdatum: 15. März 2005

Wohnort: Aarau

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19

Donnerstag, 6. November 2008, 22:57

"er" sagt genau nichts dazu, weil GT'ler recht hat mit seinem letzten Satz
und darum :popkorn::popkorn::popkorn:

Aber weil "er" es doch nicht lassen kann:
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
1: Besorg dir für den ESD, den du hast ein ordentliches Beiblatt vom Hersteller/Importeur!
2: Auf diesem Beiblatt muss enthalten sein (für die CH):
- EG Genehmigungs- oder CH-Typengenehmigungsnummer (e4*xxxxxxxx)
- Marke des Schalldämpfers (Remus)
- Typ des Schaldämpfers (Hardline)
- Beschriftung des Schaldämpfers (Remus + Nummer)
- Marke des Fahrzeuges (Subaru)
- Typ/Modell des Fahrzeuges (Impreza GC8/GD8 )
- Hubraum des Fahrzeuges (1994 ccm)
- Nennleistung des Fahrzeuges in kW gemäss ECE Norm (xxx kW / 6000 U/min)
- Motorencode (EJ20)
- Typenscheingenehmigungsnummer (1SC 6xx)
3: Eine Eintragung im Fz-Ausweis ist nicht notwendig/nicht möglich!
4: Falls der ESD zu laut ist/werden sollte, ist dieser auch nicht mehr erlaubt
a) beim StVA wird das bemängelt wie ein Originalauspuff, der ausgebrannt ist
b) in einer Kontrolle KANN es von einer Verwarnung über Anzeige bis
zur Sicherstellung des Fahrzeugs zwecks Überprüfung beim StVA kommen (FoSu ScoobyRS ;) )


und nun noch mehr :popkorn::popkorn::popkorn:

und noch: wie Box_10 bemerkt hat, bin ich kein Richter... es lebe die Gewaltenteilung in der CH :anbet:

pro
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pro« (6. November 2008, 22:57)


20

Freitag, 7. November 2008, 18:24

danke pro für die Auflistung, ich fands einfach komisch weil keine Typscheinnr oder sonst was drauf war... besser man fragt als man riskiert :D