Du bist nicht angemeldet.

  • »The Goodfather« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 140

Registrierungsdatum: 24. September 2002

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

1

Mittwoch, 30. Juli 2008, 12:39

Fotografieren erlaubt?

hy @ all,

ich hab da eine rechtliche frage.

und zwar; ist es ALS PRIVATPERSON erlaubt, fremde autos OHNE ERLAUBNISS des besitzers bzw halters z fotografieren, solange sie KEIN verbrechen oder verkehrsregelverstoss begehen / man dies auf dem foto nicht beweisen bzw nachweisen kann?!

bitte keine vermutungen und so. bitte nur rechtliche tatsachen!

vielen dank schonmal!

cya, pascal
Autorennen sind ein Kult der Raserei, ein Spiel mit dem Tod, der Circus Maximus der Neuzeit
Franziska Teuscher (Grüne/BE) :s_lol: :s_gutenacht: :lolaway:

2

Mittwoch, 30. Juli 2008, 13:02

ich als privatmann kann knipsen was, wann und wo ich will. solange nirgendwo ein verbotsschild steht (zB. firmengelände) und/oder ich die fotos nicht veröffentliche.

behaupte ich mal so... wenn es anders wäre, wäre es ja lachhaft. man müsste ja jeden haus- autobesitzer fragen, ob man sich vor dem jeweiligen objekt knipsen lassen darf.
wenn du keine vermutungen möchtest, musste mal ein rechtsforum suchen. =) :tschuess:
Ihr wolltet den Osten, jetzt kriegt ihr den Osten! :thumbsup:

StukkiAlex

Fömi im Impreza GT Club

Beiträge: 5 168

Registrierungsdatum: 30. September 2001

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

3

Mittwoch, 30. Juli 2008, 18:31

ich würde einfach mal sagen da kann sich mal unser lukas dazu äußern ;)

alex ;)
12. - 14. Juni 2020
13. Freies Bergrennen

4 - wheeler

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 183

Registrierungsdatum: 16. Februar 2008

Wohnort: MUC

  • Private Nachricht senden

4

Mittwoch, 30. Juli 2008, 21:24

hallo Vadder,

eine Rechtsberatung, was du willst (könnte man so verstehen), darf hier vielleicht gar niemand durchführen, ein Paragraphenbieger vom Forum müßte das ja ganz genau wissen, ob sowas überhaupt erlaubt ist ,wenn man es ganz genau nimmt.
Aber man kann ja jederzeit seine Meinung äußern. Soweit ich weiß darfst du Personen nicht so ohne weiteres ablichten ohne deren Einverständnis. Wie das mit Autos ist (Kennzeichen auf Foto und dann veröffentlichen?? )

Würde mich auch interessieren.
gruß g.
Power.............Passion.................Impreza

vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2001

  • Private Nachricht senden

5

Donnerstag, 31. Juli 2008, 09:33

Soweit mir bekannt darf man alles ablichten was sich auf dem Planeten befindet. Sofern es öffentlich zugänglich ist bzw. nicht explizit verboten ist (durch Beschilderung z.B. Militärgelände, Firmengelände usw.). Sonst dürfte man ja keinerlei Urlaubsfotos/Filme machen.
Aber Fotografieren und Filmen zum Zwecke einer Überwachung darf nur auf deinem eigenen Grundstück erfolgen.

Du darfst dieses Filmmaterial ausschließlich nur für deine privaten Belange erstellen. Also keine weitergabe an Dritte, keine Veröffentlichung in den Medien (Film, Funk, Fernsehen, Zeitung, Internet usw.). Das Zeug darf auch nicht für andere zugänglich sein (nicht rumliegen lassen, so das es jeder sehen und/oder mitgehen lassen kann).
Ganz so streng wird das aber nicht gehandhabt, denn warum sonst findet man massenhaft z.B. Urlaubs- und Autofahrtenfilme im Internet und Fernsehen. Wer sicher gehen will das damit kein Schindluder betrieben wird, der macht Identifikationsmerkmale wie Gesichter oder Autonummern unkenntlich.
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

Lukas_WRX

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 6 678

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Schweiz, Fricktal

  • Private Nachricht senden

6

Donnerstag, 31. Juli 2008, 14:35

Hi Päsci

Als erstes muss man sich von dem Gedanken verabschieden, dass es auf eine juristische Frage immer eine eindeutige Antwort gibt. Es hängt immer vom Einzelfall ab. So auch hier beim Thema Rechte am Bild / Persönlichkeitsschutz.

Fotografien von Personen ohne Einwilligung der Betroffenen kann nach dem schweizerischen Zivilgesetzbuch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen (Art. 28 Abs.2 ZGB).

Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann aber dann gerechtfertigt sein, wenn höherstehende (öffentliche) Interessen der Allgemeinheit dies erfordern oder aber wenn es sich um relative (Bsp. Meili mit den UBS Akten) oder absolute (Bsp. Foto von Madonna, welches die letzten Tage in den Medien war) Personen der Zeitgeschichte handelt.

Gewisse Ausnahmen gibt es auch bei Gruppen, solange keine einzelne Person hervorgehoben wird, ist ein Gruppenfoto auf öffentlichem Grund zulässig.

Bei bekannten Gebäuden, Markenzeichen und Kunstwerken ist der Schutz durch „Property Releases“ meist zusätzlich gesichert. So ist es beispielsweise ohne Genehmigung nicht erlaubt, Fotografien des Eifelturms in Paris bei Nacht zu verwenden. Eine Auflistung ist im Internet zu finden. Ein privater Gebrauch ist diesbezüglich aber unbedenklich (anders im deutschen Recht, kann dort u.U. problematisch sein). Zu denken ist aber auch an militärische Anlagen, wo per richterliches Verbot meist nicht fotografiert werden darf.

Neutrale Sachaufnahmen von Gegenständen oder Produkten dürften in den meisten Fällen problemlos sein (ausser es handelt sich um Marken mit Design- oder Geschmacksschutz, welche eine Genehmigung des Herstellers erfordern).

Es ist daher möglich, Fahrzeuge welche auf öffentlichem Grund stehen, zu fotografieren, ausser, sie stehen vor einem problematischen Hintergrund (siehe oben). Drittpersonen das fotografieren des eigenen Fahrzeuges zu verbieten, wird schwierig sein. Eine Vorsichtsmassnahme kann da höchstens noch sein, Dein Kennzeichen im Autoindex (falls dieses Angebot im Kanton des Haltes besteht) sperren zu lassen.

Falls jemand die Handhabung im deutschen Recht interessiert, kann auch einfach mal im Wikipedia nachschlagen (Stichwort: Recht am eigenen Bild, Fotorecht oder Bildrechte)

Gruss
Lukas