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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Beastmaster« (20. Juli 2008, 12:15)
Zitat
Bei den Wechselzeichen würde ich sagen sind das die Polizisten, die auch anordnen dürfen bei rot über die Kreuzung zu fahren
Zitat
Original von C35/45
.... -denn der Zusatz "Sicht" bedeutet für mich, das etwas (Nebel,Rauch etc.) die Sicht einschränkt, und DESHALB 60kmh "angeordnet" wurde. Die Sicht war allerdings in diesem Bereich klarer wie nie zuvor! Daher ist dies eindeutig eine Fehlschaltung.
Zitat
Original von Beastmaster
Was ist denn wenn die Wechselzeichen, sagen wir mal, 60km/h anzeigen und
auf dem selben Streckenabschnitt feste Geschwindigkeitsbegrenzungschilder stehen, die 100km/h anzeigen.
Was gilt denn dann?
Zitat
Original von C35/45
Um die Frage etwas überspitzt (quasi juristisch) zu formulieren: Zeigt die Geschwindigkeitsbegrenzung z.B. max. 30km/h an, mit dem Hinweis - "extreme Sichteinschränkung", und ich bremse von 130km/h auf 30km/h ab OBWOHL die Sicht in keiner Weise eingeschränkt ist, und es fährt mir jemand hinten drauf, bekomme ich dann nicht auch eine Mitschuld -oder gar die ganze Schuld- weil ich nicht in der Lage war die Verkehrssituation richtig einzuschätzen? Erschwerend kommt hinzu, dass die Strecke vorher keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatte, -also "frei" war...
Zitat
Original von C35/45
....., weil die einen von einem Fehler der Technik (zutreffend) überzeugt sind , trotzdem Gas geben weil ja nichts die Sicht behindert und die anderen Obrigkeitshörigen wirklich 60 fahren, -nämlich wider besseren Wissens- nur um ja nicht geblitzt zu werden...
Zitat
Original von vonderalb:
Nochmal: es ist völlig wurscht ob du einsichtig bist oder nicht, du der Meinung bist das es sich um Schickaniererei oder technischen Defekt handelt: die Geschwinsigkeitsbegrenzung gilt und wer sich nicht dran hält und erwischt wird, braucht nicht zu jammern. Er muß damit rechnen das sich andere Verkehrsteilnehmer an die Vorschrift halten und ihre Geschwindigkeit dementsprechend runterbremsen. Dementsprechend hat er sich zu verhalten und bremsbereit zu sein.
Zitat
Original von C35/45
vonderAlb, du hast dich bisher in keiner Weise auf (m)eine Diskussion eingelassen...
Gruß
Erich
Zitat
Original von C35/45
Mir ist mein Führerschein weder "lieb" noch "heilig", jedoch sicher existenzsichernd solange ich diesen noch besitze. Das betrifft jedoch nicht die Gnade des selbständigen Denkens -auch- im Straßenverkehr. Wäre dies nicht so, dann hätte ich aktuell auch die Frau die mir heute rechtswidrig in das Auto gelaufen ist überfahren können ohne Gewissensbisse haben zu müssen. Ich habe mich herabgelassen ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten eine klassische Vollbremsung hinzulegen mit dem Ergebnis die Frau um ca. 5cm zu "verpassen".
Zitat
Original von C35/45
vonderAlb, du hast dich bisher in keiner Weise auf (m)eine Diskussion eingelassen, sondern willst mir stets nur beweisen wie verkehrt meine Sicht ist ohne auf Details einzugehen. Das ist unangemessen, da ich schon beschrieben habe, daß sich fast niemand an die Regelung 60km/h gehalten hat, -manche jedoch ziemlich verunsichert reagiert haben und dies zu problematischen Situationen geführt hat!
Zitat
Original von C35/45
Wenn du mir weder folgen willst oder kannst, dann lege ich auf deine Einschätzung keinen Wert. Es handelt sich ganz offensichtlich nicht um einen Mangel MEINER Einsichtsfähigkeit.
Zitat
Original von C35/45
Nochmal: Es ist mir schei55egal welche Strafe in diesem Fall extrahiert wird, es geht mir lediglich um die Frage wie dies aus verkehrsjuristischer Sicht zu betrachten ist! -Und deshalb bitte ich lediglich um KOMPETENTE Beiträge, -Danke!
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »vonderAlb« (22. Juli 2008, 12:10)