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Zitat
Original von uLTi
Ist es mit einem Tagesnummernschild oder Tagesausweis gestattet das Fahrzeug auf den öffentlichen Strassen, trotz technischen Mängeln zu bewegen, oder kann dies dennoch gebüsst werden?
Laut Strassenvekehrsamt geht dies auf Eigenverantwortung. Mehr Auskunft konnten die mir leider auch nicht geben.
Anmerkung: Das Fahrzeug wäre ohne ein weitere Prüfung Zulassungsfähig.
Danke!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vonderAlb« (8. Mai 2008, 12:53)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uLTi« (8. Mai 2008, 15:47)
Zitat
Original von uLTi
Das habe ich gerade auf einer Infoseite vom Fürstentum von Liechtenstein gefunden. Evtl wäre dies Analog zu der Schweiz zu beurteilen?