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Hades0815

unregistriert

1

Samstag, 5. April 2008, 13:40

Garantie

-Am 22.12.2004 kaufte ich bei Auto Wilde einen EU Jungwagen ohne Zulassung wie es bei EU Wagen wohl heißt wie Herr Vogler der Verkäufer zu mir sagte
Genaues wegen der Garantie sollte ich im Autohaus erfragen was ich auch tat und es wurde mir gesagt ab Tag der EZ.3 Jahre.
In meinem Schwedischen Inspektionsheft steht 27.08.04
-Ich habe schon ein halbes Jahr nach dem Kauf in der Werkstatt in Hahnenklee beim Subaruhändler gesagt das da Geräusche am Getriebe und Differenzial sind und es wurde mir auch in der Werkstatt bestätig. Herr Kirst (Subaru Deutschland) wurde verständigt und eine Probefahrt wurde gemacht. Herr Kirst sagte die Getriebegeräusche seien normal, das Differenzial müsse man beobachten
-Dann war ich 4 weitere male in der Hauptfiliale in Goslar dem Autohaus Bolluck zu weiteren Inspektionen und Kontrollen da die andere Werkstatt geschlossen wurde. Ich habe jedes mal gesagt da stimmt was nicht die Geräusche werden lauter und auch da wurde es mir von Herrn Sebastian (Werkstattmeister) bestätigt - nur hat sich weiter nichts getan
-Dann war ich noch ein mal da und sagte das jetzt mal was gemacht werden müsse und ich langsam sauer würde. Herr Kirst wurde wieder bestellt und am 28.11.07 machte wir eine Probefahrt wo er schon nach kurzer zeit sagte :“Ja, das Differenzial muss gemacht werden! Wann wurde das Auto Zugelassen? - 22.12.04 - na dann ist das ja in der Garantie dann tauschen wir es und gucken nicht erst rein.“
-Ich unterschrieb am 12.12.07 einen Auftrag zum Wechsel des Differenzials auf Garantie. Daraufhin wurde es gewechselt.
-Am 22.03.08 bekam ich eine Rechnung über 1903,-€ in der stand ich zitiere:“ Sehr Geehrter Herr Kaufmann, Leider müssen wir ihnen mitteilen das die durchgeführte Reparatur nicht von Subaru Deutschland übernommen wird. Grund hierfür, ist das Alter ihres Fahrzeugs. Zu unsren Bedauern mussten wir feststellen, dass ihr Fahrzeug schon älter als 4 Jahre ist, d.h. das Fahrzeug stand bereits länger als 12 Monate bei einem nicht in Deutschland befindlichen Händler, bevor es das erste Mal zugelassen wurde. Aus diesem Grund lehnt Subaru Deutschland eine Kulanzregelung ab. Eine Kostenübernahme ist Ausgeschlossen.“
Ausgestellt am 04.02.08 und Poststempel 19.03.08 worauf ich gleich am 25.03.08 bei Bolluck anrief und eine Klärung wollte
-Subaru Deutschland hat zu mir gesagt das ich als Kunde nicht wissen kann wo das Auto steht vor dem Verkauf und alles richtig gemacht habe.
-Subaru Deutschland sagte am 04.04.08 zu mir das man das auf Kulanz machen könne und ich mich ja schon zig mal in der Werkstatt gemeldet hätte und das Bolluck und Herr Kirst das regeln sollten. - Aber nichts passiert.
-Herr Vogler (Verkäufer bei Auto Wilde) sagte mir das Bolluck vor der Reparatur bei Subaru hätte fragen müsse ob noch Garantie auf dem Auto ist.

Ich habe nach einem halben Jahr gesagt das da was nicht in Ordnung ist und das war so oder so in der Garantiezeit. Niemand hat sich darum gekümmert und jetzt soll ich die Rechnung bezahlen???


Nach zig Telefonaten mit Auto Wilde, Bolluck und Subaru Deutschland bin ich jetzt diesen weg gegangen.

Hoffe jemand weiß Rat...

Gruß Marco

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hades0815« (5. April 2008, 13:43)


wildwutz

unregistriert

2

Samstag, 5. April 2008, 15:55

servus marco

hast du deine ganzen reklamationen schriftlich ?

gruß aus münchen

andi

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3

Samstag, 5. April 2008, 16:21

Das ist ein typisches Problem mit den ach so günstigen EU-Fahrzeugen.

Kein Käufer in Deutschland kann sich sicher sein, wie alt das Auto wirklich ist und ob es im Ausland bereits einmal zugelassen war.
Denn im deutschen Kfz-Brief taucht ein ausländischer Zulassungseintrag nicht mehr auf.

Das Problem hat in diesem Fall vielleicht der Verkäufer;
vorausgesetzt, es wurde im Vertrag schriftlich festgehalten, daß es sich um einen Neuwagen handelt, der noch nicht im Ausland (tages-)zugelassen wurde (zugesicherte Eigenschaft!).
Vielleicht ist sogar ein Garantiebeginn-und ende fixiert worden?

Steht im Vertrag aber einfach nur "EU-Fahrzeug", dann hast Du Pech.

Ansonsten sind die reparierende Werkstatt sowie Subaru Deutschland klar im Recht - es sei denn, es wurde wiederum schriftlich auf dem Auftrag vermerkt, daß dieser ausdrücklich nur als Garantiearbeit geleistet werden soll.

Nächstes Mal ein Auto kaufen, das von Subaru Deutschland offiziell importiert wurde - das ist der einzige Rat, den ich Dir geben kann.
Da hältst Du dann einen deutschen Kfz-Brief in der Hand und hast die Erstzulassung - und damit den Garantiebeginn - schwarz auf weiß.

Lukas_WRX

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4

Samstag, 5. April 2008, 16:23

Zitat

Original von wildwutz
hast du deine ganzen reklamationen schriftlich ?

Das wäre auch meine erste Fragen gewesen. Wenn nicht, wird's schwierig zu beweisen, was Du alles gemacht hast. Ausser, Du hast Zeugen.

Die nächste Frage wäre dann, ob Du eine Rechtsschutzversicherung hast.

Gruss
Lukas

Hades0815

unregistriert

5

Sonntag, 6. April 2008, 11:32

das Auto war ein Lagerfahrzeug wie mir gesagt wurde was aber egal sei da der Stempel der im Serviceheft steht ausschlaggebend ist so wurde es mir beim Kauf gesagt und des weiteren ich solle im Autohaus nachfagen die könnten mir genau sagen wie lange ich Garantie habe was ich auch gemacht habe.In beiden Autohäusern wurde mir gesagt ab Tag der ersten Zulassung!!!Also auf wen hätte ich mich denn verlassen sollen auf zwei Deutsche Werkstätten die im Computer nachgeschaut haben oder einen EU-Händler der sagte fragen sie die Werkstatt!?
Und ich habe auf dem Auftrag unterschrieben Diff. Wechsel auf Garantie.

ich bin nach 6 Monaten nach dem Kauf da gewesen und habe Geräusche reklamiert was sollte ich denn noch machen bin selber im KFZ Gewerbe groß geworden und da wurde dem Kunden immer geholfen schon beim der ersten Reklamation und ich wurde immer hingehalten.

Gruß Marco

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Hades0815« (6. April 2008, 11:37)


6

Mittwoch, 9. April 2008, 15:23

Zitat

Original von Hades0815
Und ich habe auf dem Auftrag unterschrieben Diff. Wechsel auf Garantie.

Gruß Marco


Na ja . . . wenn Du lediglich einen Garantieauftrag unterschrieben hast, dann muss sich der Händler ja im vornherein kundgemacht haben, ob Deinerseits überhaupt ein Garantieanspruch besteht. Ansonsten ist es das Problem des Händlers, wie er zu seiner Kohle kommt.

Ich würde diese Rechnung NICHT zahlen und parallel dazu einen Brief oder eine mail an den Subaru GF (J. Becker) schreiben, um der Sache Nachdruck zu verleihen.