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Zitat
Original von suby[ch]
der polizist DARF das auto beschlagnahmen/stilllegen/die weiterfahrt verweigern wenn das auto zu laut ist!!!
es gibt ganz klare lärmwerte welche, auch mit nachrüst-auspuffanlagen, eingehalten werden müssen....
ist das auto zu laut, im stva wird das auch "vermeidbarer lärm" gennant, ist das auto ganz einfach nicht mehr typenkonform, das heisst darf in diesem zustand NICHT auf öffentlichen strassen gefahren werden...
gruzz...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pi-One« (3. Januar 2008, 09:51)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bardstale« (3. Januar 2008, 10:32)
Zitat
Original von Pi-One
Ich habe das folgende Meinung dazu.
Wenn die Beiblätter auf das FZ. ausgestellt sind und die Anlage korrekt montiert ist. Hat man eigentlich ne Betriebserlaubnis.
Eigentlich deshalb, weil sie trotzdem die Lärmvorschriften nicht übertreten dürfen.
Falls dich nun ein Gesetzeshüter fahren sieht, hört, und denkt dass das Auto zu laut ist. Darf er eine Lärmmessung veranlassen.
Entweder er tut dies gleich vor Ort, oder er lässt dich innerhalb eines gewissen Zeitraums bei einem Strassenverkehrsamt vorbeizugehen.
Falls das Auto wirklich zu laut ist darf man dir das Auto still legen.
Dies gilt übrigens auch für Serien-Endschalldämpfer.
Ich sehe das ähnlich wie bei Reifen, sie dürfen montiert werden, jedoch nur solange sie die Vorschriften (Profiltiefe etc.) einhalten.
Zitat
Original von Bardstale
Die Befugnisse diesbezüglich sind klar. Gemäss Art. 54 des SVG kann die Polizei die Weiterfahrt verhindern, wenn ein Fahrzeug vermeidbaren Lärm erzeugt.
Besonders tückisch ist diesbezüglich der 3. Abschnitt, wo es heisst "Hat sich ein Motorfahrzeugführer durch grobe Verletzung wichtiger Verkehrsregeln als besonders gefährlich erwiesen oder hat er mutwillig vermeidbaren Lärm verursacht, so kann ihm die Polizei auf der Stelle den Führerausweis abnehmen."
Du kannst also noch froh sein, wenn die dir das Billett nicht wegnehmen.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a54.html
Zitat
Original von Gulliver
Yep ist ein Fori, alles auf den Typ zugelassen und die Papiere entsprechend ausgestellt! Der Beamte meinte jedoch, dass er mir die Weiterfahrt jetzt auf der Stelle verweigern kann und ich mit ihm gehen muss, um den Wagen danach ab zu stellen, bis eine Lärmmessung durchgeführt werden kann. Und das verwundert mich doch sehr, da ich im Besitz von gültigen Dokumenten bin. Stellen sich eingentlich folgende Frage:
Kann mit die Weiterfahrt tatsächlich auf der Stelle verweigert werden, weil ein Beamten das Fahrzeug als zu laut empfindet und sind damit die Papiere nichts wert?
Er hörte sich dann den Wagen nochmals an und bat mich im Stillstand "Gas zu geben". Habe dies dann bis ca. 3500 Touren getan. Bis da empfand er es aber als o.k.. Unter Vollast d.h. beim Beschleunigen ist die Lautstärke jedoch um einiges höher!