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Gulliver

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1

Mittwoch, 2. Januar 2008, 20:28

Lautstärke einer Kompletanlage

Hallo allerseits!

Kam heute in eine Verkehrskontrolle. Die beiden Herren haben sich mein Fahrzeug sehr genau angesehen, waren jedoch sehr freundlich und zuvorkommend! Der Grund, weshalb ich kontrolliert wurde, war die Lautsärke beim Beschleunigen. Ich beschleunigte relativ stark als ich auf die Autobahn fuhr, was mit entsrpechendem Lärm verbunden war. Dabei habe ich nicht gesehen, dass auf der Überholspur zwei Beamte in einem zivilen Fahrzeug unterwegs waren. Ich habe jedoch weder die Geschwindigkeit überschitten, noch sonst ein Vergehen begangen, lediglich zügig beschleunigt, naja sehr zügig :D.

Nun zu meiner Frage: wie sieht es denn aus rechtlicher Sicht aus bez. der Lautstärke? Das Fahrzeug wurde mit der kompleten Anlage vorgeführt und abenommen (nicht im Ausweis eingetragen). Vollständige Beiblätter sind ebenfalls vorhanden. Bei der Anlage handelt es sich um eine Kompletanlage von Maxspeed für einen Fori.

Quasi aus Entegegenkommen konnte ich ohne Beanstandung weiter fahren. Ich wurde jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass die Polizei das Recht hat, das Fahrzeug "still zu legen" resp. zu beschlagnahmen, bis eine Kontrolle bez. der Lautstärke durchgeführt wird; vollständige und korrekte Papiere hin oder her. Es lag also im Ermessen des Beamten, dass ich weiter fahren konnte. Nun, klar ist die Anlage relativ laut und genau darin liegt auch das Problem. Was ist relativ und ab wann ist es eben nicht mehr gesetzeskonform? Dabei geht es mir jetzt nicht um die exakte Angabe von Lermwerten, die kann ich als Laie ja nicht überprüfen und ich kann ja nicht alle paar tausend Kilometer eine Messung machen lassen. Wie gesagt, die Anlage wurde so 1:1 bei der Fahrzeugprüfung vorgeführt und nicht beanstandet. Allerdings machen die vom Strassenverkehrsamt auch keine Lärmmessung.

Alles in allem eine relativ unschöne Situation, bin ich doch auf das Verständnis eines Beamten angewiesen. Dieses mal Glück, das nächste mal Pech und schon ist der Wagen still gelegt... Und von wegen auf denjenigen Regress nehmen, der die Beiblätter ausgestellt hat, mag ja nett sein, zieht aber einen Prozess nach sich und damit verbunden nochmals zusätzliche Kosten, wenigstens bis zu einem Urteil.

Kann mir da jemand Auskunft gegen, wie genau die Sachlage ist?

STiGMA

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2

Mittwoch, 2. Januar 2008, 21:08

Soviel ich weiss haben die polizisten leider recht. Willst du nicht in "unschöne" situationen kommen , so montier doch nur noch originalteile. Ich z.b ( wenn ich in der CH unterwegs bin ) verlasse mich nie auf beiblätter und schon garnicht auf teile die bei der "MFK" durchgekommen sind.

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3

Mittwoch, 2. Januar 2008, 21:14

RE: Lautstärke einer Kompletanlage

von Guliver >>
Bei der Anlage handelt es sich um eine Kompletanlage von Maxspeed für einen Fori.

==============================

Hallo
Ist dein Subi denn auch ein Forry? Und ist es das Modell auf das die Papire ausgestellt sind ? Die Papire gelten jeweils nur für das Modell das auf dem Papir aufgeführt ist und die Nummern auf der Anlage müssen auch mit der Nummer auf dem Papier übereinstimmen. Allerdings kann es sein dass wenn die Schalldämpfer ausgebrannt sind sich der Schallpegel erhöht und wenn er zu laut geworden ist die Dämpfer ersetzt werden müssen. Stillegen kann ein Polizist das Auto nicht wenn du Papire hast nur weil dein Subi nach dem Gehör des Polizisten zu laut ist. Er kann veranlassen dass du mit den Fahrzeug eine Nachkontrolle machen musst.

Gruss Ernst
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Gulliver

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4

Mittwoch, 2. Januar 2008, 22:12

Yep ist ein Fori, alles auf den Typ zugelassen und die Papiere entsprechend ausgestellt! Der Beamte meinte jedoch, dass er mir die Weiterfahrt jetzt auf der Stelle verweigern kann und ich mit ihm gehen muss, um den Wagen danach ab zu stellen, bis eine Lärmmessung durchgeführt werden kann. Und das verwundert mich doch sehr, da ich im Besitz von gültigen Dokumenten bin. Stellen sich eingentlich folgende Frage:

Kann mit die Weiterfahrt tatsächlich auf der Stelle verweigert werden, weil ein Beamten das Fahrzeug als zu laut empfindet und sind damit die Papiere nichts wert?

Er hörte sich dann den Wagen nochmals an und bat mich im Stillstand "Gas zu geben". Habe dies dann bis ca. 3500 Touren getan. Bis da empfand er es aber als o.k.. Unter Vollast d.h. beim Beschleunigen ist die Lautstärke jedoch um einiges höher!

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5

Mittwoch, 2. Januar 2008, 22:31

Kann mit die Weiterfahrt tatsächlich auf der Stelle verweigert werden, weil ein Beamten das Fahrzeug als zu laut empfindet und sind damit die Papiere nichts wert?
===================================

Nein er kann den Fahrzeug nur weil er es zu lat findet nicht stillegen wie schon gesagt er kann nur eine Nachkontrolle veranlassen.

Stillegungen können gemacht werden wenn ein Fahrzeug nicht mehr betriebssicher ist, Abgefahrene Reifen, Defekte Bremsen oder Lenkung aber wenn das Auto nach seinem Gehör zu laut ist kann er dich nicht am weiterfahren hindern.

Gruss Ernst
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6

Donnerstag, 3. Januar 2008, 00:08

bin nicht vom fach, aber ist es möglich das es von kanton zu kanton anders ist? oder ist es gesamtschweizerisch der fall das der wagen nicht stillgelegt werden darf, nur weil er den wagen als zu laut empfindet?

suby[ch]

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7

Donnerstag, 3. Januar 2008, 00:29

der polizist DARF das auto beschlagnahmen/stilllegen/die weiterfahrt verweigern wenn das auto zu laut ist!!!

es gibt ganz klare lärmwerte welche, auch mit nachrüst-auspuffanlagen, eingehalten werden müssen....

ist das auto zu laut, im stva wird das auch "vermeidbarer lärm" gennant, ist das auto ganz einfach nicht mehr typenkonform, das heisst darf in diesem zustand NICHT auf öffentlichen strassen gefahren werden...

gruzz...
8)

8

Donnerstag, 3. Januar 2008, 06:14

Hallo grüße Dich!

Also bei uns in Österreich ist das so...

Wenn du etwas auch zb Eintragen hassen lasst, sprich im Typenschein und Fahrzeugschein drin steht... auch dann... kann die Polizei wenn sie zweifel hat, sagen.. ok -> darfst zwar weiterfahren.. aber eine Überprüfung ist nötig .> bekommst ein Schreiben von den Behörden dass du zum Tüv musst, große Untersuchung machen

Wenn dort der Tüv Ingeneur feststellt.. nun .. zb deine AUspuffanlge ist zu laut geworden.. kann er die Anlage auch wieder austragen und du musst zb wieder auf original umstellen.. odr dir nen sanfteren Sport ESD zulegen...

Wenn jedoch Schwerwiegende Mängel sind... (die die Fahrsicherheit beeinträchtigen.... werden meist die Kennzeichen abgenommen... und darfst zufuß weiter gehen

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9

Donnerstag, 3. Januar 2008, 08:26

Zitat

Original von suby[ch]
der polizist DARF das auto beschlagnahmen/stilllegen/die weiterfahrt verweigern wenn das auto zu laut ist!!!

es gibt ganz klare lärmwerte welche, auch mit nachrüst-auspuffanlagen, eingehalten werden müssen....

ist das auto zu laut, im stva wird das auch "vermeidbarer lärm" gennant, ist das auto ganz einfach nicht mehr typenkonform, das heisst darf in diesem zustand NICHT auf öffentlichen strassen gefahren werden...

gruzz...


Nein wenn die Papire zum Auto und zur Anlage stimmen und an der anlage auch nicht ersichtlich ist dass daran rumgebastelt wurde wie zb Schalldämpfer aufgetrennt und wieder zugeschweist wurden, kann er es nicht auf der Stelle aus dem verkehr ziehen. Aber es gibt auch bei nden Polizisten solche die ihre Befugnisse überschreiten.

Gruss Ernst
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Gulliver

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Donnerstag, 3. Januar 2008, 09:33

Wie wir sehen, gehen die Meinungen auseinander... Es wäre jetzt einfach hilfreich, wenn wir uns auf ein "Ja" oder ein "Nein" resp. man darf sofort still legen oder nicht einigen könnten. Vielleicht können die Vertreter der beiden Lager ihre Meinungen weiter mit Fakten stützen. Wie gesagt, die Anlage ist auf den Typ zugelassen, wurde beim Strassenverkehrsamt bei der Fahrzeugprüfung so vorgeführt und auch nachträglich nicht verändert!

Im Moment scheint mir die Version "man darf" einleuchtender, wobei ich mich dann schon frage, ab wann ein Fahrzeug nicht mehr typenkonform ist. Das ist ja auch der Fall, wenn ich z.B. mit flascher Beleuchtung à la LED oder mit weissen Blinker-Birnen in der Gegend rum fahre... Also, wo ist da die Grenze? Mit einer zu lauten Anlage gefärde ich ja den Verkehr nicht sondern halte lediglich bestimmte Lärm-Vorgaben nicht ein. Dass die Mängel, vorausgesetzt, die Anlage ist zu laut, beseitigt werden müssten und dies evtl. mit einer Busse bestraft wird, das ist klar aber darum geht es ja nicht.

Oder liegt es effektiv im Ermessen des Beamten, ob die Verkehrssicherheit noch gewährleistet ist oder nicht, unabhängig der Mängel. Und kann er alsdann individuell entscheiden ob des Fahrzeug still gelegt wird?

EP76

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11

Donnerstag, 3. Januar 2008, 09:38

Angenommen die Polizei darf das Auto wirklich nicht stilllegen weil sie das Gefühl haben es sei zu Laut.
Was mach ich aber wenn ein Polizist drauf besteht dass ich nicht weiterfahren kann, ich kann mich ja nicht einfach weigern.
Gibt es ein Gesetzestext den man sich ausdrucken könnte und dem Polizist vorweisen könnte ?

12

Donnerstag, 3. Januar 2008, 09:49

Ich habe das folgende Meinung dazu.

Wenn die Beiblätter auf das FZ. ausgestellt sind und die Anlage korrekt montiert ist. Hat man eigentlich ne Betriebserlaubnis.

Eigentlich deshalb, weil sie trotzdem die Lärmvorschriften nicht übertreten dürfen.

Falls dich nun ein Gesetzeshüter fahren sieht, hört, und denkt dass das Auto zu laut ist. Darf er eine Lärmmessung veranlassen.

Entweder er tut dies gleich vor Ort, oder er lässt dich innerhalb eines gewissen Zeitraums bei einem Strassenverkehrsamt vorbeizugehen.

Falls das Auto wirklich zu laut ist darf man dir das Auto still legen.


Dies gilt übrigens auch für Serien-Endschalldämpfer.


Ich sehe das ähnlich wie bei Reifen, sie dürfen montiert werden, jedoch nur solange sie die Vorschriften (Profiltiefe etc.) einhalten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pi-One« (3. Januar 2008, 09:51)


EP76

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13

Donnerstag, 3. Januar 2008, 10:03

@ Gulliver:

Wie viele Kilometer hast Du die Anlage denn schon drauf ? Sprich, ist es möglich dass einer der Schalldämpfer ausgebrannt ist ?
Oder war die Lautstärke für den Polizisten einfach nur subjektiv laut, weil man sehr selten einen Forester mit Komplettanlage sieht bzw, hört ?

Bardstale

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14

Donnerstag, 3. Januar 2008, 10:30

Die Befugnisse diesbezüglich sind klar. Gemäss Art. 54 des SVG kann die Polizei die Weiterfahrt verhindern, wenn ein Fahrzeug vermeidbaren Lärm erzeugt.

Besonders tückisch ist diesbezüglich der 3. Abschnitt, wo es heisst "Hat sich ein Motorfahrzeugführer durch grobe Verletzung wichtiger Verkehrsregeln als besonders gefährlich erwiesen oder hat er mutwillig vermeidbaren Lärm verursacht, so kann ihm die Polizei auf der Stelle den Führerausweis abnehmen."

Du kannst also noch froh sein, wenn die dir das Billett nicht wegnehmen.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a54.html

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bardstale« (3. Januar 2008, 10:32)


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15

Donnerstag, 3. Januar 2008, 10:44

Zitat

Original von Pi-One
Ich habe das folgende Meinung dazu.

Wenn die Beiblätter auf das FZ. ausgestellt sind und die Anlage korrekt montiert ist. Hat man eigentlich ne Betriebserlaubnis.

Eigentlich deshalb, weil sie trotzdem die Lärmvorschriften nicht übertreten dürfen.

Falls dich nun ein Gesetzeshüter fahren sieht, hört, und denkt dass das Auto zu laut ist. Darf er eine Lärmmessung veranlassen.

Entweder er tut dies gleich vor Ort, oder er lässt dich innerhalb eines gewissen Zeitraums bei einem Strassenverkehrsamt vorbeizugehen.

Falls das Auto wirklich zu laut ist darf man dir das Auto still legen.




Dies gilt übrigens auch für Serien-Endschalldämpfer.


Ich sehe das ähnlich wie bei Reifen, sie dürfen montiert werden, jedoch nur solange sie die Vorschriften (Profiltiefe etc.) einhalten.


Genau so ist es aber das hatte ich ja schon weiter vorne geschrieben nur auf grund seinen Gehörs darf er nicht Stillegen, es kann ja sein dass er aufgrund seines Ausgangs am Abend zuvor etwas Lärmempfintlich ist. Zudem gibts genaue vorschriften im bezug auf Lärmmessungen darinn steht wie weit entfernt das nächste Hinderniss (Haus Betonmauer u.s.w.) davon entfernt sein muss wegen der Schallreflektierung.

Gruss Ernst
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Gulliver

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Donnerstag, 3. Januar 2008, 10:50

Also, die Anlage hat jetzt ca. 30'000 Kilometer daruf. Denke nicht, dass er ausgebrannt ist, denn, wie bei praktisch allen Anlagen, ist die Lautstärke unter geringer bis mittlerer Last völlig normal. Erst bei voller Last wird es "lauter". Ob die Lautstärke noch im Toleranzbereich liegt, müsste effektiv gemessen werden. Weiss einer von euch, wie genau diese Messungen durchgeführt werden?

Danke für den Auszug aus dem SVG! Abschnitt 3 erachte ich jedoch nicht als besonders problematisch, da erwiesen sein muss, dass eine GROBE Verletzung der Verkehrsregeln oder eine MUTWILLIGE Lärmverursachung vorliegen muss. Ein Beschleunigen bei einer Auffahrt auf die Autobahn ist wohl weder das eine noch das andere... Dies im Gegensatz zum "Gas geben in einem Tunnel" was dann einer mutwilligen und vermeidbaren Lärmbelästigung entsprechen würde, dies steht aber nicht zur Debatte. Ist dennoch gut zu wissen!

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17

Donnerstag, 3. Januar 2008, 11:23

Zitat

Original von Bardstale
Die Befugnisse diesbezüglich sind klar. Gemäss Art. 54 des SVG kann die Polizei die Weiterfahrt verhindern, wenn ein Fahrzeug vermeidbaren Lärm erzeugt.

Besonders tückisch ist diesbezüglich der 3. Abschnitt, wo es heisst "Hat sich ein Motorfahrzeugführer durch grobe Verletzung wichtiger Verkehrsregeln als besonders gefährlich erwiesen oder hat er mutwillig vermeidbaren Lärm verursacht, so kann ihm die Polizei auf der Stelle den Führerausweis abnehmen."

Du kannst also noch froh sein, wenn die dir das Billett nicht wegnehmen.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a54.html


unter diesem abschnitt steht 1. GROBE verletzung WICHTIGER verkehrsregeln, 2. als BESONDERS gefährlich oder MUTWILLIG vermeidbaren lärm verursacht kann die pozilei blabalbla...

..bei einer korrekt eingebauten auspuffanlage mit gültigem papieren ohne irgendwelche beschädigungen, abändrungen, löchern usw sehe ich nicht, dass gegen einen der oben grossgeschriebenen punkte verstossen wird.. ich bin kein jurist, aber das geht für mich noch unter die kategorie "menschenverstand".. ;(

grobe verkehrsverletzung am auto ist meines wissens abgelaufene reifen, bremsen welche "eisen auf eisen" laufen und sonstige sachen welche in diese kategorie laufen.. ob mein aoto dan wirklich zu laut sein soll kann eine lärmmessung ja dan zeigen.. ;(
Autorennen sind ein Kult der Raserei, ein Spiel mit dem Tod, der Circus Maximus der Neuzeit
Franziska Teuscher (Grüne/BE) :s_lol: :s_gutenacht: :lolaway:

Bardstale

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18

Donnerstag, 3. Januar 2008, 11:38

Im Abschnitt 1 heisst es

"tellt die Polizei Fahrzeuge im Verkehr fest, die nicht zugelassen sind, oder deren Zustand oder Ladung den Verkehr gefährden, oder die vermeidbaren Lärm erzeugen, so verhindert sie die Weiterfahrt. Sie kann den Fahrzeugausweis abnehmen und nötigenfalls das Fahrzeug sicherstellen.

Also nichts wegen grob, mutwillig usw. Wenn vermeidbarer Lärm erzeugt wird, kann die Weiterfahrt verhindert werden.

Carver

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19

Donnerstag, 3. Januar 2008, 12:13

Zitat

Original von Gulliver
Yep ist ein Fori, alles auf den Typ zugelassen und die Papiere entsprechend ausgestellt! Der Beamte meinte jedoch, dass er mir die Weiterfahrt jetzt auf der Stelle verweigern kann und ich mit ihm gehen muss, um den Wagen danach ab zu stellen, bis eine Lärmmessung durchgeführt werden kann. Und das verwundert mich doch sehr, da ich im Besitz von gültigen Dokumenten bin. Stellen sich eingentlich folgende Frage:

Kann mit die Weiterfahrt tatsächlich auf der Stelle verweigert werden, weil ein Beamten das Fahrzeug als zu laut empfindet und sind damit die Papiere nichts wert?

Er hörte sich dann den Wagen nochmals an und bat mich im Stillstand "Gas zu geben". Habe dies dann bis ca. 3500 Touren getan. Bis da empfand er es aber als o.k.. Unter Vollast d.h. beim Beschleunigen ist die Lautstärke jedoch um einiges höher!


Hier hat er doch die "Messung" gemacht und zwar durch Augenschein bzw. "Ohrenschein". Wenn Du hier zu laut gewesen wärst, dann hätte er Dich vermutlich rausgezogen.

Vermutlich sind die Regeln denen der EU ganz ähnlich (auch wenns mancher nicht hören mag: Brüssel regiert auch in Bern längst mit) und das heisst, dass die Lautstärke im Stand bei einer bestimmten U/min nicht überschritten werden darf. Ausserdem wird beim Homologieren und bei der Freigabe für einen Fahrzeugtyp eine Durchfahrtsmessung gemacht. Beides Mal ist die Lautstärke im höchsten Drehzahlbereich nicht gefragt. Dort darf es laut sein. Deshalb gibt es bspw. bei Mercedes und Porsche Klappen, die sich ab einer bestimmten Drehzahl öffnen.


Zu Geräuschmessungen und was dabei zu beachten ist, steht übrigens recht viel im internen Forum. Und da ist es auch gut aufgehoben. ;)

Lukas_WRX

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20

Donnerstag, 3. Januar 2008, 12:47

Wie so oft ist das von Kanton zu Kanton verschieden und liegt ausserdem im Ermessensspielraum des einzelnen Polizisten, ob das in seinen Ohren Lärmbelästigung ist oder nicht.

Aber Bardstale hat das schon richtig zitiert.

Es gibt einen Fall des Verwaltungsgerichts Aargau aus dem Jahre 1994. Da wurde gegen zwei Lenker ein Strafbefehl ausgestellt wegen Belästigung durch Verursachen von Lärm und mit einer Busse von CHF 80.-- bestraft. Der Tatbestand: „Die durch das schnelle Befahren einer Kurve nach Mitternacht verursachte Lärmbelästigung ist als mittelschwer einzustufen.“

Der Polizist hatte ein deutliches – wenn auch nur kurzes – Pfeifen der Reifen gehört.

Auf Beschwerde hin milderte dagegen das Verwaltungsgericht den Strafbefehl und nahm nur einen leichten Fall an und lies es bei einer Verwarnung bewenden. Es läge zwar eine erhebliche Lärmbelästigung vor, aber aufgrund des guten automobilistischen Leumundes des Beschwerdeführers sei nur von einem leichten Fall im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 SVG auszugehen...

Quelle: AGVE 1994 S. 252-255

Gruss
Lukas