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Bardstale

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1

Donnerstag, 8. November 2007, 12:37

Kindersitzpflicht in der Schweiz

Hallo zusammen

Als glücklicher Besitzer eines Imprezas GT will ich natürlich meine Liebe Familie am Fahrerlebnis teilnehmen lassen. Allerdings haben auf der Rückbank nicht alle 3 Kindersitze nebeneinander Platz. Weiss jemand, ob man Ärger kriegt, wenn eines der Kinder nicht einen Kindersitz benützt? Könnte man allenfalls die Älteste (9 Jahre) auch auf dem Beifahrersitz platzieren?

Danke für Tipps
Bardstale

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2

Donnerstag, 8. November 2007, 12:54

RE: Kindersitzpflicht in der Schweiz

Hallo

So viel ich weiss WÄRE es verboten Kinder unter 12 Jahren auf dem Beifahrersitz mitfahren zu lassen. Das ist meines erachtens sowiso eine blödsinnige vorschrift wenn schon reglementiert müsste man das nicht auf das Alter sondern auf eine mindest Körpergrösse beziehen. Ich hatte mal einen Bewaffneten Briefträger gefragt wie das denn in einem Zweiplätzigen Sportwagen aussehe, der konnte mir aber keine Antwort geben. Aber ich stelle mir vor dass der 9 Jährige hinten neben den 2 Kindersitzen noch platz haben sollte. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast lass die doch abklären wie es nun da genau aussieht, denn es ist ja wichtig wegen der Versicherungsleistung falls mal was pssieren sollte.

Gruss Ernst
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Bardstale

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3

Donnerstag, 8. November 2007, 13:02

Kurzes Googeln fördert Erstaunliches zu Tage:

(Quelle: http://www.ag.ch/kantonspolizei/de/pub/f…ssenverkehr.php)

Wie dürfen Kinder im Auto mitgeführt werden?

Vorschriften in der Schweiz

Bei Kindern unter sieben Jahren ist die Benützung von Kinderrückhaltevorrichtungen (Kindersitz) vorgeschrieben. Im Alter zwischen sieben und zwölf Jahren sind Kindersitz oder Sicherheitsgurten obligatorisch. Ab zwölf Jahren gilt die allgemeine Gurtenttragpflicht.

Ohne Kinderrückhaltevorrichtung dürfen Kinder ab sieben Jahren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen (Sicherheitsgurten obligatorisch). Kinder unter sieben Jahren dürfen auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, wenn eine geprüfte Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) montiert wird. Wegen dem Airbag sind die entsprechenden Vorschriften des Herstellers zu beachten.

TCS und bfu empfehlen, Kinder bis zwölf Jahre und unter 1.50 m Körpergrösse im Auto mit geeigneten Rückhaltevorrichtungen zu sichern.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bardstale« (8. November 2007, 13:03)


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Donnerstag, 8. November 2007, 13:10

Ach sind in diesem fall ist die Vorschrift den neuen Gegebenheiten angepasst worden, als die Vorschrift ca 1970 rausgekommen war gab es noch keine Kindersitze und so wurde nur 12 Jahre als untere Grenzer fur den Beifahrersitz erwähnt.

Gruss Ernst
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5

Donnerstag, 8. November 2007, 13:13

Ich empfehle links und rechts aussen einen Kindersitz und in der Mitte eine Sitzerhöhung zu verwenden, die braucht nur wenig Platz. Darauf kann dann das Kind ab 4 Jahren sitzen. Ist zwar sicherheitstechnisch nicht optimal, da der GT in der Mitte nur einen 2-Punkt-Gurt hat.