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1

Mittwoch, 24. Oktober 2007, 10:43

mit fremdem Fahrzeug geblitzt

Hallo Leute!

Frage: Nehmen wir an ich werde mit einem Fahrzeug geblitzt, das einem Kollegen gehört. Der Kollege kann nachweisen, dass er nicht der Fahrer war und gibt meine Identität nicht an. Ist es auf diese Weise möglich, dass ich nicht gebüsst werde? Oder kann der Kollege gezwungen werden, meine Identität offenzulegen?

Gruss! Phippu

GT-Driver

unregistriert

2

Mittwoch, 24. Oktober 2007, 11:10

In D tritt dann die Halterhaftung ein, das heißt das der Fahrzeughalter zur Busse herangezogen werden kann :evil:

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3

Mittwoch, 24. Oktober 2007, 12:08

Zitat

Original von GT-Driver
In D tritt dann die Halterhaftung ein, das heißt das der Fahrzeughalter zur Busse herangezogen werden kann :evil:


und noch dazu kann die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet werden. :heuler: und das ist nicht lustig! ;(

pro

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4

Mittwoch, 24. Oktober 2007, 17:18

RE: mit fremdem Fahrzeug geblitzt

Je nach kanton kommt die halterhaftung zum zuge.
der andere weg ist:
busse nicht bezahlen, dann gibts ne anzeige auf dem ordentlichen weg, also polizeiliche befragung.
falls dein freund dich weiter nicht belasten will (aussageverweigerungsrecht), gibts ne gerichtsvorladung,
wo man als zeuge unter eid aussagen muss.
spätestens dann muss dein freund, dein name bekannt geben, will er sich nicht strafbar machen...

pro
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Alain

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5

Mittwoch, 24. Oktober 2007, 17:31

RE: mit fremdem Fahrzeug geblitzt

Familien intern muss man nicht aussagen oder? ;)

Gruss Alain
Das Leben ist viel zur kurz, um ein serienmässiges Auto zu fahren!

pro

AK-Schweiz

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6

Mittwoch, 24. Oktober 2007, 18:04

RE: mit fremdem Fahrzeug geblitzt

nein, das wäre dann das zeugnisverweigerungsrecht.
man muss sich selber oder nahe verwandte nicht belasten.

pro
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