Ja das war einfach schlechtes Timing, die haben dort ne "Tuning-Razzia" durchgeführt, Stuttgart und sein Innenstadt Ring sind dafür bekannt...wir aber sind ja nichtmal gefahren sondern standen nur teilnahmslos da und haben uns getroffen...davon mal abgesehn
Stieg der Beamte aus, hat sich erstmal aufgebläht und gemeint wem die 2 Autos (STi's) gehören würden, die anderen sollen jetzt 20m nach hinten treten...da wusst ich schon das der einfach nur Stunk gesucht hat *seufz*
Ich hatte eben mir Donnerstags die OZ Superturismo Felgen draufmontieren lassen und der Händler hat Freitags immer TüV, blöd das halt Karfreitag war, hab ja daher diese Woche Freitag TüV...doof eben das das über Einzeleintragung läuft und das Teilegutachten alle Autos aufweist ausser den Subaru *lacH*
Zudem hatte ich meinen Führerschein im BMW liegen, war also das beste Timing und der beste Zeitpunkt für ne Kontrolle...
Meinte dann gleich "na super - dann ist IHre Betriebserlaubnis erloschen und wir werden das Auto jetzt stilllegen, sie kommen mit zu Wache..."
Nach ca. ner Stunde blöd rumstehn muss ich jetzt einfach am Freitag nach dem TüV Termin dort mit dem Auto vorbeikommen und die Unterlagen zeigen, weiß nicht, ob der dann nochmal das ganze Auto untersuchen will oder warum ich auch immer das Auto da mitbringen muss...
Ich bin wie gesagt kein Schleimer, aber jemand der versucht, weitestgehen freundlich zu sein und Verständnis für die meisten Beamten aufzubringen, da der aber gleich mal richtig scheiße kam, sagte ich ihm nach seinem tollen Stilllegungsspruch, das ich jetzt erstmal gerne seinen Namen und sein Polizeirevier wissen möchte...er antwortet nur "das erfahren sie noch früh genug"....
Von daher hab ich halt weitere Kommentare runtergeschluckt á la "jaaa du bist ein Gott und ich ein kleiner Wurm..."
Hab mit ihm ganz normal geredet, bzw. auch auf seine zynischen und leicht aggressiven Bemerkungen ruhig und sachlich geantwortet...
Vielleicht hab ich auch deswegen nicht mitmüssen letztendlich...keine Ahnung
Hab mal vom obigen Link gegoogelt über rechtliches und das hier als Auszug gefunden...
"Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten.
Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.
"
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cougar270477« (11. April 2007, 12:40)