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danielD

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  • »danielD« ist der Autor dieses Themas

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1

Samstag, 13. Januar 2007, 20:18

TÜV abgelaufen, ab wann gibt es echte Probleme?

Hallo Freunde,

ich habe da mal eine Frage an euch.

In der Garage meiner Tante steht ein kleiner roter Renault Clio. Da meine Tante seit Jahren nicht mehr damit fährt, und sich bis jetzt niemand mehr um das Auto gekümmert hat, ist der Tüv schon ewig abgelaufen. Ich schätze mal mehr als zwei Jahre. Das Auto ist aber nicht abgemeldet, d.h. Steuern und so wurden brav bezahlt, aber niemand ist damit gefahren.
Ist es jetzt so, das eine generelle Überprüfung des Wagens gemacht werden muss, oder wird einfach eine normale HU fällig?
Gibt es etwa auch eine Bestafung?

Gruß
Daniel

vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

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2

Sonntag, 14. Januar 2007, 18:08

RE: TÜV abgelaufen, ab wann gibt es echte Probleme?

Zitat

Original von danielD
Ist es jetzt so, das eine generelle Überprüfung des Wagens gemacht werden muss, oder wird einfach eine normale HU fällig?
Gibt es etwa auch eine Bestafung?


Eine Bestrafung gibt es keine da ja niemand mit dem Wagen auf der Straße war.
Eine HU alleine wird es nicht sein da wird eine komplette Überprüfung des Wagens fällig.
Ruf den TÜV an und vereinbare einen Überprüfungstermin. Dann fahre mit dem Wagen auf dem direkten Weg zum TÜV ohne irgendwelche Umwege oder Zwischenstopps (das ist eine erlaubte Fahrt). Vergewissere dich aber vorher ob der Wagen überhaupt noch fahrtüchtig ist. Stichwort: Bremsen !!
Andreas

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danielD

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3

Sonntag, 14. Januar 2007, 18:18

Hallo Freunde,

@ Andreas:

danke für die Antwort, genau so habe ich mir das schon gedacht. Wenn man den Herren in Grün erzählen kann, das man direkt zum TÜV unterwegs sit, sollte es schon gut sein. Vorher werde ich mir den Wagen natürlich noch zur Brust nehmen.


Gruß
Daniel

lost_Angel

unregistriert

4

Montag, 15. Januar 2007, 08:40

hallo,
also sowas hab ich auch noch nich gehört....
denke mal, dass wird dann wohl ne teure voll-abnahme werden.

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5

Montag, 15. Januar 2007, 09:03

Zitat

Original von danielD
Hallo Freunde,

@ Andreas:

danke für die Antwort, genau so habe ich mir das schon gedacht. Wenn man den Herren in Grün erzählen kann, das man direkt zum TÜV unterwegs sit, sollte es schon gut sein. Vorher werde ich mir den Wagen natürlich noch zur Brust nehmen.


Gruß
Daniel


Lass dir einen Zettel geben wo draufsteht, dass du an diesem Tag bei Inegnieur X einen Termin hast. Mit Stempel, Unterschrift etc. Dann geht alles glatt.

Ozymandias

unregistriert

6

Mittwoch, 17. Januar 2007, 00:00

Verwechselt ihr das nicht mit einem abgemeldeten Fahrzeug? Da muß dann nach 18 Monaten bzw. ab dem 1.03.07 nach 7 Jahren eine Vollabnahme erfolgen. Ich meine mal gehört zu haben, daß das bei angemeldeten Fahrzeugen folgendermaßen läuft: Man bekommt ausgehend vom Datum der letzten Plakette wieder 2 Jahre. Sollte dieser Termin aber auch schon in der Vergangenheit liegen, so wird das Datum für die nächste Untersuchung um weitere zwei Jahre vordatiert usw. Kostet glaube ich "nur" den doppelten, dreifachen usw. Betrag. Damit auch keiner auf die Idee kommt, so Geld zu sparen...;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ozymandias« (17. Januar 2007, 00:02)


Chris 2.0 GX

unregistriert

7

Mittwoch, 17. Januar 2007, 00:10

Laut unserem TÜV-Mensch, den ich heute morgen wegen so etwas ähnlichem gefragt habe (Traktor, bei dem seit 15 Jahren der TÜV fällig ist, das Fahrzeug allerdings nicht abgemeldet war); kann man ganz normal zum TÜV fahren (am besten aber auf einem Anhänger o.ä., dann gibts keine Komplikationen). Es ist keine Vollabnahme fällig.

Gruß Chris