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subarubaja

unregistriert

1

Dienstag, 19. September 2006, 09:05

Vorbeifahrgeräusch (CH)

kann mir irgend jemand einen Tipp geben, wo ich an diese Infos komme? Wieviel Dezibel sind in der Schweiz zugelassen? Wieviel als Vorbeifahr- und wieviel als Standgeräusch? Für Motorfahrzeuge bis 3,5t sowie Motorräder?

Danke

Das lebhafteste Vergnügen, das ein Mensch in der Welt haben kann ist, neue Wahrheiten zu entdecken; das nächste von diesem ist, alle Vorurteile los zu werden!

2

Dienstag, 19. September 2006, 10:13

Hoffe du sucht das hier:

Art. 53 Geräusch, Schalldämpfer

Anhang 6


Gruss
Christian


geändert von: Box_10 on 19/09/2006 10:14:01

pro

AK-Schweiz

Beiträge: 4 105

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3

Dienstag, 19. September 2006, 10:27

salü

also erstmal bekommt man alle gesetze online: www.admin.ch
hier handelt es sich um was im strassenverkehr: also strassenverkehrsgesetz SVG
ein teil dieses SVG ist die VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge)
genau in dieser VTS findet man im Anhang 6 praktisch alles über geräuschmessung
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/index.html (ganz nach unten scrollen, dort sind die anhänge)
generell gilt: ein auto darf max. so laut sein, wie es bei der 1. inverkehrssetzung war. ausnahmen gibts, wenn was anderes typengeprüft ist.
bei importen wird meist eine messung gemacht und der wert im fz-ausweis eingetragen.
hab auch schon mal was von maximalwert gehört. dieser ist mir aber nicht mehr bekannt und weil ich ihn noch in keinem gesetz gefunden habe, schreibe ich auch nichts dazu.

gruess pro

Box war schneller als ich. nach dem anhang 6 kommen noch diverse abbildungen, wo die verschiedenen messarten aufgezeigt werden.

geändert von: pro on 19/09/2006 10:29:56
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subarubaja

unregistriert

4

Dienstag, 19. September 2006, 11:06

danke euch beiden!! ich suche aber die max. zugelassenen Werte. Die Messung ist klar, wie sie gemacht wird (admin.ch). Ich habe bei den EU-Richtlinien etwas von max. 82db (Vorbeifahrgeräusch) gelesen, das entspricht den Normen 97/24/EG d.h. für ganz EU inkl. CH gültig... Max. Standgeräusch habe ich leider nicht gefunden... Bitte korrigiert mich, wenn das nicht stimmt!

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5

Dienstag, 19. September 2006, 12:25

Vllt. hilft das:


Fahrzeuge der Klassen M und N müssen den Anforderungen der Richtlinie Nr. 70/157 des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Kraftfahrzeugen oder den Anforderungen des ECE-Reglements Nr. 51 entsprechen.

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/kraftfahrzeuge-laerm.htm


ab 10.95 (Richtlinie 92/97/EWG)
Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz
Wert in dB (A): 74

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992L0097:DE:HTML

geändert von: zyta2k on 19/09/2006 12:28:43

errrm...
und der Max.Wert wird Verwiesen auf Ziffer 111.3
Und der wiederum verweist auf Kapitel 9 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997.

Was ich wiederum weiter oben verlinkt habe ^^


Ach... ist das kompliziert

geändert von: zyta2k on 19/09/2006 12:39:33

subarubaja

unregistriert

6

Dienstag, 19. September 2006, 12:53

yes, danke!
genau das habe ich gesucht!

PKW 92/97/EWG 74 dB und
'Kraftrad' (in diesem Fall einen Quad 4x4) 87/56/EWG </=350 ccm 80 dB

Fehlt mir nur noch das max. Standgeräusch...



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StukkiAlex

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7

Dienstag, 19. September 2006, 19:39

fürs standgeräusch gibt es keine festgelegten grenzwerte!

alex


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xander65

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8

Samstag, 12. April 2008, 21:25

Frage; Ich habe als Vorbeifahrgeräusch zwischen 85 und 95 dbC erhalten, ist das irgendwie auch auf dbA übertragbar? Oder kann mann gleich sagen dass es sowieso zu laut ist?

Gemessen wurde unmittelbar am Strassenrand ( 40cm bis zum vorbeifahrenden Auto). Ist es so richtig?

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Messgerät war allerdings bloss ein billiges für 50 Fränkli, für dessen genauigkeit ich auch nicht garantieren würde. Es zeigt in einer ruhigeren Wohnung schon 50 dba an und die Waschmaschine bringt es auch auf 90 :D


Thx :)

Labyrator

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9

Freitag, 29. Juli 2011, 13:29

hallo zusammen, dachte bevor ich da was neues starte, roll ich den fall mal wieder auf..

hab ein db-messgerät und möchte mal genre meinen my11 mit invidia messen..

was muss ich beachten, wo sind die grenzwerte eingetragen? beim fz-ausweis hab ich nichts gefunden.. beim motorrad stehts am rahmen und zwar die genaue umdrehzahl des motores und der db-wert, der nicht überstiegen werden darf...

Danke für eure Hilfe!

pro

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10

Freitag, 29. Juli 2011, 14:57

Ter Wert steht im Typenschein.
Der ist in einer Datenbank abgelegt.
Auf deinem Fz-Ausweis steht deshalb nur die Typenscheinnummer.
Denke ein Anruf beim StVA genügt und die können dir innert wenigen Sekunden sagen,
welcher Wert im Typenschein eingetragen ist.
(Vielleicht kanns dir auch ein Subaruhändler sagen...)

pro
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11

Samstag, 30. Juli 2011, 13:02

Sehr interessante Beiträge hab sie leider erst jetzt gesehen.
Genau diese Db werte nähmen mich nämlich auch wunder damit ich weiss wie laut meine Invidia sein darf. Dann könnte ich mir auch einen Silencer anfertigen der lauter ist als der Originale und trotzdem noch nicht zu laut ist...
Habe letztens mit einem kollegen der Polizei geschprochen und der hat mir gesagt in dem Fall das eine Abgasanlage zu laut ist kann man den Ausweis abgeben (je nach Polizist)...seit diesem zeitpunkt ist bei mir wieder der Originalsilencer drin bis ich mehr weiss..

Gruss Chrigu
:thumbsup:

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