Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

jogginghood

Schüler

  • »jogginghood« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 91

Registrierungsdatum: 27. April 2003

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

1

Mittwoch, 10. Mai 2006, 17:00

Nutzung des Radweges

habe momentan nicht das geld für ne monatskarte aber bei dem wetter kann ich die 10 km zur arbeit auch mit dem rad fahren

nun meine frage bin ich auf dem radweg (alleinstehend oder in fussweg intigriert) wie beim auto seitengebunden oder kann ich da frei wählen
auf welcher seite ich fahre


Beiträge: 662

Registrierungsdatum: 30. März 2005

Wohnort: .

  • Private Nachricht senden

2

Mittwoch, 10. Mai 2006, 17:03

Wenn Radwege auf beiden Seiten vorhanden sind, muss man den rechten benutzen.



You got to keep ´em seperated...


Blubbel

unregistriert

3

Mittwoch, 10. Mai 2006, 17:08

Hab auf die schneller nur das hier gefunden:

Radfahrer benutzen Radwege häufig in umgekehrter Fahrtrichtung (linksseitig der Fahrbahn). Diese Fahrweise erweist sich insbesondere an Kreuzungen als gefährlich, weil dort andere Verkehrsteilnehmer überrascht werden, egal, ob die Fahrtrichtung durch Radwegschilder vorgeschrieben wird oder nicht erlaubt ist.


jogginghood

Schüler

  • »jogginghood« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 91

Registrierungsdatum: 27. April 2003

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

4

Mittwoch, 10. Mai 2006, 17:13

danke für die hilfe fahre normal nur rechts halt nur ein kleines stück links weil auf der andren seite der berg noch hoher ist und ich da noch min. 9km vor mir habe


Beiträge: 102

Registrierungsdatum: 26. April 2004

Wohnort: Retschow bei Bad Doberan

  • Private Nachricht senden

5

Donnerstag, 11. Mai 2006, 21:26

Auch hier gilt das Rechtsfahrgebot.

§ 2 Abs. 3 Satz 2 StVO
"Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet sind."

Satz 3
"Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen."

Das heißt soweit:

Wenn du eine Straße hast, auf der beidseitig ein radweg ist, - KEIN PROBLEM, FAHR AUF DER RECHTEN SEITE der Fahrbahn vorschriftsgemäß.

Ist nur auf einer Seite ein Radweg vorhanden, müsste dieser für beide Fahrtrichtungen ausgewiesen sein. Ist er es nicht, gilt das Rechtsfahrgebot. Wie du mit dem Auto fahren würdest. Fährst du auf der rechten Seite der Fahrbahn (auf dem radweg - Straße liegt zu deiner linken) ist alles okay.

Fährst du allerdings auf der falschen Seite, so kostet es dich im Extremfall 10 Euronen Verwarngeld.

Ich weiß nicht nur alles, ich weiß sogar alles besser *gg*

jogginghood

Schüler

  • »jogginghood« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 91

Registrierungsdatum: 27. April 2003

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

6

Dienstag, 16. Mai 2006, 22:13

fahre normal nur rechts und wenn ich mal links fahren sollte hoffe ich hat rennleitung andere sachen wo sie sich drum kümmern müssen und das sind viele hier in hannover


DJ Schuh

unregistriert

7

Dienstag, 16. Mai 2006, 22:44

Also im Stau in der Stadt ist der Fahradweg auch für Motorradfahrern freigegeben. Um Überhitzung das Motors und der Birne des Fahrers vorzubeugen.

Hihi.

Um mal vernünftig zu bleiben...

ps: das gilt ebenso für Bus- und auch für Taxispuren.


bullrich

unregistriert

8

Dienstag, 16. Mai 2006, 23:15

@ DJ Schuh, was hast Du geraucht ??

im Ösiland gibbet eine solche regelung.. what shell`s... die ossi`s ähm össi`s halt

are you
bright enough ?