Hallo, da ich am Samstag in Tuttlingen am "freien fahren" teilnehme, würde ich gerne geklärt haben, wie das mit der Haftpflicht und Kaskoversicherung aussieht.
Mein Versicherung weist nur auf die "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" >AKB hin. Dórt steht wie folgt geschrieben:
§ 2 b Einschränkung des Versicherungsschutzes
(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,
d) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird;
und
(3) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Ausschlüsse: Versicherungsschutz wird nicht gewährt,
b) für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen; in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt dies nur bei Beteiligung an behördlich genehmigten Fahrtveranstaltungen oder den dazugehörigen Übungsfahrten;
hm, also egal ob behördlich genehmigt oder nicht? Was soll das überhaupt sein?
Was meint ihr. Bin ich versichert oder nicht?
Seid ihr extra versichert? Hatte jemand schon einen Schadensfall bei sowas oder auf nem anderen Gelände?
Im Zweifelsfall war ich dort und habe jemand auf dem Parkplatz gerammt, richtig?
Von der Kasko steht gar nichts drin, die müsste doch auf alle Fälle meinen Schaden zahlen, für was hab ich sie denn sonst?
(Das ich vor Ort einen Wisch für den Veranstalter unterschreibe, daß dieser für nichts haftbar gemacht werden kann ist mir schon klar, weil das gestern im Chat mal aufkam...)
Gruß