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kavakava

unregistriert

1

Donnerstag, 20. April 2006, 12:49

Versicherungsschutz auf Strecken, wer weiß es?

Hallo, da ich am Samstag in Tuttlingen am "freien fahren" teilnehme, würde ich gerne geklärt haben, wie das mit der Haftpflicht und Kaskoversicherung aussieht.

Mein Versicherung weist nur auf die "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" >AKB hin. Dórt steht wie folgt geschrieben:

§ 2 b Einschränkung des Versicherungsschutzes

(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:

Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:

Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,

d) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird;


und
(3) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:

Ausschlüsse: Versicherungsschutz wird nicht gewährt,

b) für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen; in der

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt dies nur bei Beteiligung an behördlich genehmigten Fahrtveranstaltungen oder den dazugehörigen Übungsfahrten;


hm, also egal ob behördlich genehmigt oder nicht? Was soll das überhaupt sein?
Was meint ihr. Bin ich versichert oder nicht?
Seid ihr extra versichert? Hatte jemand schon einen Schadensfall bei sowas oder auf nem anderen Gelände?
Im Zweifelsfall war ich dort und habe jemand auf dem Parkplatz gerammt, richtig? ;)
Von der Kasko steht gar nichts drin, die müsste doch auf alle Fälle meinen Schaden zahlen, für was hab ich sie denn sonst?

(Das ich vor Ort einen Wisch für den Veranstalter unterschreibe, daß dieser für nichts haftbar gemacht werden kann ist mir schon klar, weil das gestern im Chat mal aufkam...)

Gruß


2

Donnerstag, 20. April 2006, 13:05

Wie schon gesagt, glaube ich nicht, dass die Vollkasko es zahlen wird, da die Teilnahme an einem solchen Event wohl von der Versicherung als grob fahrlässig angesehn wird.
Und wie auch schon gesagt, Unterschreibt man den Haftungsverzicht im Normalfall gegenüber dem Veranstalter und allen Teilnehmern.

gruss raki


3

Donnerstag, 20. April 2006, 13:15

Also in der Schweiz werden solche Schäden nicht bezahlt, der Tracer ist auf seinem Totalschaden sitzen geblieben, aber es gibt irgendwelche spezial oder zusatzversicherungen, die sind aber wohl sehr teuer.
Glaube einzig Fahrsicherheits-Trainings werden gedeckt, da es dort ja um Sicherheit geht und nicht um Rennen oder möglichst schnelles fahren.
Denke das ist in Deutschland nicht anders, man nimmt am "freien fahren" teil um Spass zu haben und nicht, um möglichst vorsichtig und langsam zu fahren!

JDM-EVO V
*hechelsabberstöhn)

4

Donnerstag, 20. April 2006, 13:58

aber wie sieht es eigentlich aus wenn man abgeschossen wird?
wenn ein anderer fahrer in mich rein-rasseln würde?
wer zahlt da?


-=[Der mit dem Boost tanzt]=-

fast_WRX

unregistriert

5

Donnerstag, 20. April 2006, 14:05

hmmm grundsätlich gilt auf rennstreck zahlt meistens kene versicherung weil da ja wie erwähnt nicht undbedingt "normal" gefahren wird. sprich man geht bewusst ein grösseres risiko ein. bei eingen versicherungen kann man aber eine deckungszusage für fahrtrainings schriftlich verlangen falls der organisator des trainigs kein schutz anbietet, kostet in der regel auch nichts solang man eine vollkasko hat. beim "freien fahren" gilt aber auch dann kein versicherungsschutz meines wissens.

wenn man abgeschossen wird, also von einem andern fahrer auf der strecke, wäre das eigntlich ein fall für die haftlichtversicherung, ob diese aber zahlt ist fraglich, da sich der vorfall ja auf einer nicht öffentlichen strasse abspielte und wieder das bewusste, grössere risiko in kauf genommen wird.
greez

am besten bei der eigenen verischerung nachfragen

got boost?


6

Donnerstag, 20. April 2006, 17:16

Naja, wie gesagt, unterschreibt man normalerweise eine Haftverzichtserklärung gegenüber dem Veranstalter und den Teilnehmern. Wenn also im Eifer des Gefechts einer in Dich reinfährt und er dabei nicht grob fahrlässig handelt, ist das ein normaler Rennunfall und Du bleibst auf Deinem Schaden sitzen. Ist imo auch richtig, denn sowas kann halt einfach mal passieren. Trotzdem kann ich Dich beruhigen, bei einem freien Fahren wird meistens sehr Rücksichtsvoll und Risikofrei gefahren...

Gruss raki


kavakava

unregistriert

7

Donnerstag, 20. April 2006, 20:16

hm, ich bin noch nicht überzeugt.
Immerhin fahre ICH dort ja kein Rennen und eine Zeitnahme findet bei MIR auch nicht statt. Also ist es allerhöchstens ein Fahrsicherheitstraining oder einfach fahren im Kreis, unangepasste fahrweise bzw grob fahrlässiges Handeln ist damit nicht grundsätzlich gegeben.
Was ist, wenn ich dort zB jemandem in der nicht abgesperrten "Boxengasse" übers Bein fahre oder noch schlimmeres? Kann ja nicht sein, daß dann meine Versicherung die Segel streicht. Wo hört die Strecke auf wo fängt sie an?
Das wäre dann in etwas so, als ob das auf dem Parkplatz vorm Walmart passiert.

EDIT: hier noch was interessantes. Steht jetzt leider nichts zur Haftpflicht, sagt aber schon was aus:
http://www.fahrer-training.de/ft-redax/index2.php?navi=78&lang=DE

http://www.anwaltverein.de/03/04/2004/pmv27-04.html


Element

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8

Montag, 23. Juli 2007, 18:59

hmm, hab vorher das video in diesem thread gesehen. Hat mich ein bischen erschreckt... weiss da jmd schon genauer wie das ist, wenn man z.B. auf dem Hockenheimring bei einer Touristenfahrt abgeschossen wird? Zahlt das die Haftpflicht des anderen? Wenn ich selbst irgendwo auf der Strecke in die Wand fahre is mir schon klar, dass die Vollkaskoversicherung das nicht übernimmt, da kann ich ja auch mehr oder weniger selber aufpassen. Bei anderen Fahrern aber halt nicht wirklich...
RrrrrRrrrrrRrrrrRRrrRrRrrrrrR

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Element« (23. Juli 2007, 19:00)


9

Montag, 23. Juli 2007, 20:00

Zitat

Original von kavakava
Das wäre dann in etwas so, als ob das auf dem Parkplatz vorm Walmart passiert.




Parkplätze sind aber nicht abgesperrt unter den Geschäftszeiten, damit greift dort ,wenn nicht anders beschildert ,auch die StVO. Bei Fahrertrainings haftet die Versicherung bis 5000 Euro, allerdings die des Veranstalters. Auf Rennstrecken etc. (Absperrung vorhanden) zahllt keine Versicherung. Nicht mal die Haftpflicht des "Gegners". Hab ich mal irgendwo gesehen.. such mal bei Gelegenheit das Gerichtsurteil nochmal raus.

Mfg

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »$ven!« (23. Juli 2007, 20:20)


Markus76

unregistriert

10

Montag, 23. Juli 2007, 20:44

Hi,

hab hier was gefunden was vielleicht ein bisschen weiterhilft!

http://www.ghbiker.de/nuerburgring/nords…echtliches.html

11

Montag, 23. Juli 2007, 21:15

Beginnen wir mal mit Personenschäden, denn da wird grundsätzlich die Privathaftpflicht des Verursachers bezahlen, dann aber unter Umständen Regress nehmen wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

So jetzt zum brisanten Teil, das Fahrzeug. Grundsätzlich ist bei Touristenfahrten Hockenheimring und Trackdays kein Versicherungsschutz vorhanden. In der Regel trägt jeder den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst unabhängig vom Unfallhergang.
Es ist aber zumindest denkbar durch eine Aufnahme des Unfalls und entsprechende Zeugen vor Gericht den Verursacher haftbar zu machen. Ich denke aber, dass dazu ein grobes Vergehen des Verursachers belegbar sein muss und auch dann steht das ganze noch auf sehr wakeligen Beinen.

Theoretisch ist eine Haftung des Verursachers allso möglich, es kann aber davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich jeder seinen Schaden selber bezahlt. Dies nur schon wegen dem Problem der Zeugenaussagen (Aussage gegen Aussage) und dann muss man vor Gericht auch noch durchkommen damit. Mit der Teilnahme an einem solchen Event nimmst du bewusst ein höheres Risiko in Kauf was die Sache nicht leichter macht.

Haftung gegenüber dem Veranstalter: Gegenüber dem Veranstalter unterschreibst du einen Haftungsverzicht und da ist dann sowieso nicht viel zu holen.
Ausnahme: grobe Fahrlässigkeiten seitens des Veranstalters --> hier wäre dann evtl. wieder mit einem Gerichtsverfahren was zu holen. Wenn man aber von einem Teilnehmer abgeschossen wird hilft das nichts, da der Veranstalter keine Verantwortung für das Handeln anderer Teilnehmer übernimmt.

Eine weitere Ausnahme bilden die Touristenfahrten auf der Nordschleife. Die Nordschleife ist eine Mautpflichtige Einbahnstrasse. Hier haben es zumindest die Deutschen gut, da deren Versicherung im Normalfall bezahlt. Schweizer Versicherungen weren sich jedoch anscheinend meist erfolgreich dagegen.

Bei den Fahrsicherheitstrainings in der Schweiz (TCS, ACS ...) ist man meistens durch eine Vollkaskoversicherung des Veranstalters abgedeckt. Diese deckt jegliche Schäden, welche beim Fahrtraining entstanden sind, sofern sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit seitens des Teilnehmers entstanden sind. Die max. Schadenssumme ist dabei festgelegt und steht in den Bedingungen.

Zu guter letzt noch zum seperaten Versicherungsschutz für Rennstrecken. Solche Versicherungen gibt es schon, nur lohnt sich das für Schüsseln unserer Preisklasse nicht, da man nach ungefähr 2-4 Veranstaltungen seinen Wagen einmal bezahlt hat.

Fazit: Meistens wird man auf den eigenen Kosten sitzen bleiben unabhängig davon ob einen ein Verschulden trifft oder nicht. Es ist daher umso wichtiger sich die Veranstaltungen sorgfältig auszusuchen.

torquemada

unregistriert

12

Montag, 23. Juli 2007, 23:03

danke für die Info´s

13

Montag, 23. Juli 2007, 23:36

In Deutschland scheint aber je nach Versicherung trotzdem ein Versicherungsschutz zu bestehen wenn die Veranstaltung nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten dient (was auch immer das heisst).

Dazu gibt es mehrere Diskussionen unter anderem hier:
http://www.glp1.de/forum/viewtopic.php?t…ht=versicherung
und hier:
http://www.touristenfahrerforum.de/forum…ight=unfall+glp


Es hilft in Deutschland wohl nur mit dem entsprechenden Reglement bei der Versicherung anzufragen und sich eine schriftliche Bestätigung geben lassen.

In der Schweiz habe ich das bei der Mobiliar wie auch bei der Winterthur gemacht und beide sagten ganz klar kein Versicherungsschutz. Egal ob Zeitmessung, Fahrtraining, etc.

Element

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14

Dienstag, 24. Juli 2007, 19:16

Vielen Dank für die Infos! Nicht sehr beruhigend... aber war ja eigentlich fast zu erwarten :(
RrrrrRrrrrrRrrrrRRrrRrRrrrrrR

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15

Dienstag, 24. Juli 2007, 20:36

@ element; Y H PN! ;)
Autorennen sind ein Kult der Raserei, ein Spiel mit dem Tod, der Circus Maximus der Neuzeit
Franziska Teuscher (Grüne/BE) :s_lol: :s_gutenacht: :lolaway: